Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Jahr 2011 wurde der Nahwegweiser zur „Westkultur“ installiert.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Hat sich aus Sicht der Stadt Leipzig der Nahwegweiser „Westkultur“ etabliert?
  2. Beim Start 2011 haben acht Einrichtungen, die alte Damenhandschuhfabrik, Lofft, Museum für Druckkunst, Musikalische Komödie, Stadtteilbibliothek Plagwitz, Spinnerei, Tapetenwerk und das Theater der Jungen Welt, am Nahwegweiser „Westkultur“ teilgenommen. Sind seit 2011 weitere Einrichtungen zum Nahwegweiser „Westkultur“ dazu gekommen?
  3. Die Projektteilnehmer versprachen sich 2011 von der Wegweisung zur Westkultur einen positiven Impuls für die Kulturszene im gesamten Stadtteil. Welche positiven Impulse sind aus Sicht der Stadt Leipzig und deren städtischen Einrichtungen vor Ort seit Installation des Nahwegweisers eingetreten?
  4. Ziel des Nahwegweisers war es, dass Besucher ohne Ortskenntnisse die Kultureinrichtungen leichter finden sollen. Hat die Stadt Kenntnisse darüber, ob sich durch die Anbringung der Wegweiser die Situation verbessert hat?
  5. Wird am Label „Westkultur“ weiter aktiv von den teilnehmenden Einrichtungen gearbeitet? Wird das Label auch im digitalen Raum genutzt?

In der Stadt Leipzig stehen einige offensichtlich fahruntaugliche und/oder herrenlose Fahrräder im öffentlichen Raum herum. Eine Vielzahl dieser Fahrräder hat augenscheinlich nur noch Schrottwert und ist folglich als Abfall einzustufen. Die betreffenden Fahrräder versperren die vorgehaltenen regulären Fahrradabstellmöglichkeiten. Insbesondere werden Fußgänger und andere Radfahrer gezwungen, auf andere Flächen auszuweichen. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Schrottfahrräder wurden in Leipzig zwischen 2011 – 2016 entsorgt (bitte Auflistung nach Jahr)?
  2. An welchen Stellen werden besonders oft Schrottfahrräder in Leipzig entfernt?
  3. In welchem zeitlichen Rhythmus erfolgen Begehungen im Hinblick auf herrenlose Fahrräder durch das Ordnungsamt?
  4. Das Ordnungsamt markiert seit diesem Jahr Fahrräder, welche sie für fahruntauglich halten, mit einer Banderole. Das hatte die Stadt Leipzig in einem Verwaltungsstandpunkt im Jahr 2010 noch abgelehnt (V/A 68/10).

a) Warum hat sich die Stadtverwaltung nun entschieden, Fahrräder, welche sie für fahruntauglich halten, durch Banderolen kenntlich zu machen?

b) Wie sehen die Handlungshinweise des Ordnungsamtes für das Entfernen von Schrottfahrrädern aktuell genau aus?

c) Welche Erfahrungen hat das Ordnungsamt bisher mit dem Markieren von Fahrrädern gemacht?

d) Wie viele Fahrräder wurden seit Jahresbeginn markiert und wie viele der bisher markierten Fahrräder wurden vom Ordnungsamt nach Ablauf der Frist entsorgt?

Der öffentliche Verkehrsraum wird für Werbezwecke immer öfter missbraucht, indem Anhänger rein zu Werbezwecken an Straßen abgestellt werden. Auf den Seitenflächen dieser Anhänger prangt großflächig Werbung. Damit wird der rare Parkraum in der Stadt weiter reduziert. Auch das großflächige Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrrädern, gerade in der Innenstadt, nimmt immer mehr zu. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung:
    1. In wie vielen Fällen hat das Ordnungsamt das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung in 2015 und 2016 genehmigt (bitte wenn möglich angeben nach Ortsteil)?
    2. In wie vielen Fällen stellte das Ordnungsamt bei Kontrollen oder durch Hinweise fest, dass Fahrzeuge und Anhänger zum Zweck der Werbung abgestellt wurden, welche keine Genehmigung hatten (bitte angeben für 2015 und 2016)? Welche Ordnungsstrafen werden in diesen Fällen verhängt?
    3. Aus welchen Gründen wird das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung vom Ordnungsamt nicht genehmigt?
    4. Welche Regelungen gibt es für das Aufstellen von Werbefahrrädern?
  1. Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrräder
    1. Wie ist das Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrrädern rechtlich geregelt?
    2. Können die Besitzer der Autos/der Fahrräder es den Werbern verbieten, an ihren Fahrzeugen Werbung anzubringen, ähnlich wie dies bei Briefkästen der Fall ist?
    3. Müssen die Werber für das Verteilen des Werbematerials einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt stellen?

Die Straßen, auch die Nebenstraßen, in Leipzig werden immer mehr genutzt von Autos. Das Spielen auf der Straße beziehungsweise das Erlernen, üben oder praktizieren von rad-, rollschuh- oder skatefahren ist hier kaum noch sicher möglich. Dies ist vor allem für Kinder und Jugendliche ein Problem. Autofreie öffentliche Straßen/Wege geben hier Sicherheit für lernende Rad- oder Skatefahrer, wie die Strecke am Sportforum (Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee). Als autofreie öffentliche Straßen meinen wir Verkehrsflächen, welche nach der Straßenwidmung nur eingeschränkt durch Fußgänger- oder Radfahrerverkehr genutzt werden dürfen. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele öffentliche autofreie asphaltierte Straßen/Wege gibt es in Leipzig? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben) Wie ist der bauliche Zustand dieser Straßen?

 

  1. Wie viele dieser öffentlichen autofreien asphaltierten Straßen haben eine Straßenbeleuchtung? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben)

 

  1. Wie viele Skateparks gibt es in Leipzig und welche sind davon beleuchtet? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben)

Im Ratsbeschluss „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) wurde der Punkt 6.2 neu aufgenommen. Dieser besagt „Im Falle einer Zuständigkeitsmehrheit ist darüber Einvernehmen herzustellen, welches der beteiligten Ämter den Zuwendungsbescheid erlässt und den Verwendungsnachweis prüft. Wird ein Zuwendungsempfänger institutionell von einem Fachamt der Stadt Leipzig gefördert und erhält er für Projekte weitere Zuwendungen der Stadt Leipzig, so kann die Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen durch das Fachamt, welches institutionell fördert, erfolgen…“. Der Punkt 6.2 dürfte vor allem für die vom Kulturamt geförderten sozio-kulturellen Zentren, welche außerdem unter anderem vom Jugendamt gefördert werden, interessant sein. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Gilt dieser Beschlusspunkt für die Förderung 2017? Wenn ja, wie werden die potenziellen Zuwendungsempfänger darüber informiert?
  2. Wie beantragt der Zuwendungsempfänger, welcher Zuwendungen von mehreren städtischen Ämtern erhält, dass die Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen bei dem Fachamt, wo er eine institutionelle Förderung erhält, erfolgt?
  3. Wie viele Zuwendungsempfänger haben beantragt, dass ihre Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen bei einem Fachamt erfolgt? (Bitte angeben für 2017 und nach Fachamt)
  4. Bei wie vielen Zuwendungsempfängern wurde genehmigt, dass die Nachweisprüfung aller ihrer städtischen Zuwendungen bei einem Fachamt erfolgt? (Bitte angeben für 2017 und nach Fachamt) Im Falle einer Nichtgenehmigung, warum wurde die Zusammenlegung der Nachweisprüfung bei einigen Zuwendungsempfängern nicht genehmigt?

1. Welche Aufgaben hat das Medienpädagogische Zentrum noch?

Das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) hat neben dem Support für IT-Systeme (pädago­ gisches Netzwerk und Verwaltungsnetzwerk der Schulen und Verwaltungsnetz der Kitas) weitere Aufgabenschwerpunkte. Diese sind:

  • Koordination und Begleitung des IT-Technik-Rollouts in den Schulverwaltungen und des geplanten Schul-IT-Technik-Rollouts,
  • Federführung bei der kommunalen Medienentwicklungsplanung für Schulen und Kinder­ tageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig,
  • Unterstützung bei der Erstellung der schulischen Medienentwicklungspläne,
  • Beratung im Bereich des Einsatzes von schulischen IT-Systemen sowie bei der Vorbe­ reitung und Durchführung von Modell- und Pilotprojekten (z.B. Tablet-Projekte)
  • Führung einer modernen Mediathek mit dem Schwerpunkt der Onlinedistribution,
  • Durchführung von Lehrer- und Erzieherfortbildungen durch die pädagogischen Mitarbei­ ter und Gastreferenten,
  • Mitarbeit in der Steuergruppe zur Weiterentwicklung der elektronischen Distribution von Bildungsmedien – MeSax (Online-Mediendistribution) und LernSax (Online-Lernplatt­ form für sächsische Bildungseinrichtungen),
  • pädagogische und technische Begleitung von medienpädagogischen Schulprojekten mit dem Medienmobil und die
  • Mitarbeit im Arbeitskreis Medienpädagogik der Stadt Leipzig.

2. Gibt es noch weitere Firmen, die Wartungsarbeiten an der PC- und Netzwerktechnik durchführen?

Die Lecos GmbH führt im Auftrag des MPZ Leipzig Servicearbeiten an den IT-Systemen in den Schul- und Schulverwaltungsnetzwerken und an den Verwaltungs-PCs der Kinderta­ geseinrichtungen durch. Grundlage dafür ist ein 2010 mit der Lecos GmbH geschlossener Servicevertrag.

3. Wer betreut die PC-Kabinette in den Schulen? Wie erfolgt die Ausschreibung?

Die technische Betreuung der Schul-IT (der Kabinette und der weiteren PCs/mobilen End­ geräte) sowie der IT in den Verwaltungsbereichen erfolgt durch zwei Mitarbeiter im MPZ. Die Ausschreibung der IT-Systeme erfolgt durch das Sachgebiet „Beschaffung“ im Amt für Jugend, Familie und Bildung unter Zuarbeit der Leistungsbeschreibungen für die techni­ schen Parameter der IT-Systeme durch das MPZ. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen ei­ nes wiederkehrenden offenen europaweiten Vergabeverfahrens.

4. Ist jeder Schule ein fester IT-Koordinator zugeordnet? Für wie viele Schulen ist ein IT-Koordinator zuständig?

Den Schulen ist kein fester IT-Koordinator zugeordnet. Die technische IT-Koordination er­ folgt durch die beiden Mitarbeiter des MPZ und zum Teil durch den Leiter des MPZ für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen.

5. Wie viel kostet die Betreuung der PC- und Netzwerktechnik jährlich?

Im Jahr 2016 stand dem MPZ ein Budget von 30.000 € im Ergebnis-haushalt für Service­ aufträge zur Verfügung. Damit konnten ca. 200 Dienstleistungsaufträge für Supportleistun­ gen, Umsetzung von IT-Systemen bei Schulumzügen und Havarien an die Lecos GmbH ge­ geben werden. Regelmäßig wiederkehrende Wartungsarbeiten an Netzwerken in den Schu­ len konnten nur im sehr begrenzten Umfang an den Schulnetzwerken aus dem Budget mit finanziert werden. Weiterhin wurden für die Beschaffung von Reparaturersatzteilen und ak­ tiver Netzwerktechnik im Ergebnishaushalt 2016 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 € und für die Beschaffung von Virenschutz- und Internetfiltersoftware 57.000 € bereitgestellt. So­ mit stand 2016 ein Gesamtbudget von insgesamt 107.000 € im Ergebnishaushalt des MPZ Leipzig für IT-Support-Leistungen zur Verfügung.

6. Plant die Stadt, durch den Ausbau der IT-Infrastruktur an Schulen in den nächsten Jahren, eine Erhöhung des Stellenanteils bei IT-Koordinatoren? Wenn ja, was plant die Stadt hier genau?

Im Doppelhaushalt 2017/18 ist keine Erhöhung der Stellenanteile für IT-Koordinatoren vor­ gesehen.

7. Sind die Organisation und Wartung der IT-Technik an Schulen in kommunaler Trägerschaft Bestandteil des Medienentwicklungsplanes

Service und Support sind Bestandteil des Medienentwicklungsplanes.

1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lage des Wohnungsmarkts im Segment für Haushalte mit mehr als vier Personen?

Die Wohnungsmarktlage in diesem Segment ist zunehmend angespannt. Besonders im Bereich der großen Wohnungen ab fünf Wohnräumen mit angemessenen Mietkosten ist eine gestiegene Nachfrage – auch aufgrund des Zuzugs in den vergangenen Jahren – festzustellen.

2. Wie lange suchen die genannten Haushalte, die leistungsberechtigt sind, durch­ schnittlich nach einer angemessenen Wohnung?

Da nur ein Teil dieser Haushalte die Beratung des Sozialamtes in Anspruch nimmt, liegen zur Dauer der Wohnungssuche keine Erhebungen vor. Nach Erfahrungen des Sozialamtes werden für die Suche nach einer geeigneten Wohnung drei bis sechs Monate benötigt.

Bei sehr großen Haushalten kann dieser Zeitraum auch länger sein.

3. Welche Spielräume hat der einzelne Fallmanager des Jobcenters bei der Bewilli­gung?

Die Mitarbeiter des Leistungsbereiches sind angehalten, bei der Anerkennung unangemes­ sener Unterkunftskosten Ermessen auszuüben. In der Richtlinie Kosten der Unterkunft ist dazu unter anderem geregelt, dass Mietsen­ kungsaufforderungen nur ergehen, wenn sich die mit dem Wohnungswechsel verbundenen Umzugskosten innerhalb von zwölf Monaten amortisieren.

Darüber hinaus können gemäß Richtlinie Kosten der Unterkunft abweichende Bedarfe bei großen Familien berücksichtigt werden, wenn die Versorgung mit Wohnraum nicht möglich ist, weil keine Angebote zu angemessenen Mieten am örtlichen Wohnungsmarkt vorhan­ den sind.

In diesen Fällen wird der betreffende Haushalt zur Unterstützung bei der Wohnungssuche an das Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt. Kann dort ebenfalls kein kostenangemessener Wohnraum angeboten werden, wird ein  Negativtestat ausgestellt. Auf dessen Grundlage kann das Jobcenter auch unangemessene Unterkunftskosten aner­ kennen.