Anfragen der SPD-Fraktion.

Zunehmend erreichen uns Beschwerden über unhygienische und veraltete Schultoiletten.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Standards und Richtlinien gelten für Schultoiletten?

  1. Wie viel Geld wurde in den letzten 10 Jahren für die Erneuerung von Schultoiletten investiert?

  1. An welchen Schulen besteht dringender Handlungsbedarf (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der Toilettenräume, Anzahl der Toiletten (männlich/weiblich/ Lehrende) und geschätzter Investitionsbedarf)?

  1. Welche Schulen verfügen noch über Toiletten, die seit 1990 nicht saniert wurden (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der Toilettenräume, Anzahl der Toiletten (männlich/weiblich/Lehrende) und geschätzter Investitionsbedarf)?

  1. Welche Schulen verfügen über zu wenige Toiletten?

             – zu wenig Toiletten für Schüler

             – zu wenig Toiletten für Lehrende

             – zu wenig Toilettenräume

  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle Toiletten in Schulen und Sporthallen auf aktuelle Standards zu sanieren?

 

Die schriftliche Antwort auf die SPD-Anfrage zu Sanitäranlagen in Schulen.

Der SPD-Fraktion wurde zur Kenntnis gebracht, dass die Wilhelm-Busch-Grundschule der Stadt Leipzig, Heinrichstraße 43, auf einer Grünfläche am Haupteingang die Aufstellung mehrerer Fahrradständer für die Schüler beabsichtigte, dies jedoch bislang am Widerstand des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege wegen denkmalpflegerischer Belange scheiterte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Trifft es zu, dass Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege die Aufstellung der Fahrradständer an der o.g. Schule verhindert haben?

  1. Wenn ja, auf der Grundlage welcher Rechtsvorschriften wurde die Aufstellung der Fahrradständer verweigert?

  1. Falls das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eine Rechtsgrundlage im sogenannten denkmalrechtlichen Umgebungsschutz nach § 12 Abs. 2 SächsDSchG sehen sollte: Inwiefern geht von Fahrradständern eine nicht genehmigungsfähige dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals – wie hier, der Wilhelm-Busch Schule – aus (§ 12 Abs. 2 S. 3 SächsDSchG)? Wurde in Betracht gezogen, dass eine Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals auch aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses (hier: Fahrradmobilität, Diebstahlschutz für Fahrräder, Schulwegsicherheit) genehmigungsfähig sein kann?

In den letzten Jahren ist auch der Ortsteil Dölitz-Dösen gewachsen. Dies geschah auch in nicht unerheblichem Maße durch den Zuzug von jungen Familien. Möglichkeiten für Kinder zum Toben sind in Dölitz-Dösen jedoch rar. Eine Elterninitiative möchte daher auf einem verwilderten Gelände in der Newtonstraße einen Farm- bzw. Bauspielplatz errichten.
In diesem Zusammenhang ergeben sich für uns folgende Fragen:

  1. Sieht die Stadtverwaltung für den Bereich Dölitz einen zusätzlichen Bedarf an Spielplätzen?
  2. Unterstützt die Stadtverwaltung das Vorhaben zur Errichtung eines Spielplatzes in der Newtonstraße?
  3. Welchen Sachstand gibt es verwaltungsintern zu diesem Vorhaben?
  4. Wann ist diesbezüglich mit einer Entscheidung zu rechnen?

Berlin, Frankfurt am Main, Nürnberg und Köln bieten jeweils ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Jahreskarte, welche für mehrere Museen in der jeweiligen Stadt gilt, an. So gibt es in Frankfurt am Main beispielsweise die Museumsufer Card für 85 Euro als Einzelkarte und für 150 Euro als Familienkarte. Diese gilt für ein Jahr in vielen Museen der Stadt für alle Dauer- und Sonderausstellungen.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele Jahreskarten wurden in 2013 jeweils in den städtischen Museen (Museum der bildenden Künste, Stadtgeschichtliches Museum, Museum für angewandte Kunst) verkauft?
  2. Wie sieht die Verwaltung die Einführung einer Jahreskarte für alle städtischen Museen in Leipzig?

a. Gab es hierzu schon Gespräche mit den städtischen Museen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Gibt es Schätzungen der Stadtverwaltung, wie viel eine Jahreskarte für alle städtischen Museen (Vollzahler und ermäßigt) kosten würde?

Im Jahr 2012 hat der Stadtrat der 100-prozentigen Veräußerung der beiden Stadtwerke-Töchter Perdata und HL-komm an Privatunternehmen zugestimmt. Im Zuge der Veräußerungen wurden zahlreiche Vereinbarungen vertraglich geregelt, die verschiedene Aspekte der Zukunft dieser Unternehmen berühren, was unter anderem die Standortfrage, die Entwicklungsziele für die Unternehmen und die Belange der Belegschaft angeht. Entsprechend der Bestimmungen in den Verträgen ist die LVV für die Kontrolle von deren Umsetzung zuständig, denn zum Teil wurden hohe Pönalen bei Nichteinhaltung bestimmter Vorgaben vereinbart.

Nachdem diese Beschlüsse mittlerweile zwei Jahre zurück liegen und eine Zwischenbilanz sinnvoll ist, fragen wir:

Wie ist der derzeitige Stand bei der Umsetzung der vertraglichen vereinbarten Bestimmungen durch die neuen Eigentümer von HL-komm und Perdata?

Die Stadt lässt den Winterdienst in Eigenregie und durch private Dienstleister durchführen. Um zu erfahren, in welchem Umfang Entlastungen für die Stadt erfolgen und die vorgeschriebene Leistung im Falle des Wintereinbruchs erbracht wird, fragen wir:

  1. Nach welchen Kriterien wurden für den Winter 2013/2014 Strecken in Leipzig für den Winterdienst ausgeschrieben?
  2. Wie viele private Dienstleister haben den Zuschlag bekommen? Welche Firmen sind das?
  3. Für welche Strecken haben die privaten Dienstleister den Zuschlag erhalten?
  4. Welche Kosteneinsparungen sind abzüglich Ausschreibungskosten dabei zu erwarten oder sind schon erfassbar?

Wir bitten um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Welche Summe wurde 2013 aus dem Mittelstandsförderprogramm abgerufen? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Programmschwerpunkten.
  2. Welcher Arbeitsaufwand war 2013 mit der Umsetzung (nicht der Erstellung) des Mittelstandsförderprogramms verbunden? Nach Möglichkeit bitte um geschätzte Angabe in Arbeitsstunden, VZÄ und  äquivalenten Personalkosten in Euro.
  3. Mit welchem jährlichen Personalaufwand wird seitens der Verwaltung zukünftig für das Mittelstandsförderprogramm in seiner jetzigen Form bei voller Ausreichung aller im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gerechnet?