Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage der SPD-Fraktion

Mit Beschluss zur Drucksache Nr. V/945 wurde der Zuzugsbonus für Studierende auf eine Einmalzahlung umgestellt. Seit 2011 werden einmalig 150 Euro an Studierende ausgezahlt, die ihren Hauptwohnsitz nach Leipzig ummelden.

Daher möchten wir anfragen:

1. Hat es in diesem Zusammenhang nach der Umstellung messbare Veränderungen der Ummeldungen von Studierenden gegeben (Zunahme oder Abnahme)?

2. Welche finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Leipzig sind zu verzeichnen?

Anfrage der SPD-Fraktion

Seit dem 1. Januar 2011 stehen bedürftigen Kindern und Jugendlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe zu.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Personen hatten in Leipzig Anrecht auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe in 2011 und  im 1. Halbjahr 2012?
2. Wie viele Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden in Leipzig gestellt, wie viele Anträge wurden davon genehmigt und wie viele Personen sind dies insgesamt in 2011 und im 1. Halbjahr 2012?
3.  Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt, damit möglichst viele leistungsberechtigte Personen Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?

Anfrage der SPD-Fraktion

Im Rahmen der Neuordnung von Kopierkosten des Unterrichtsmaterials in Schulen (nach dem Urteil des OVG Bautzen) hat der Schulträger keinen Anspruch auf die Erstattung von Kopierkosten durch die Eltern mehr. Im Haushalt sind für das Kopiergeld Mittel in Höhe von 154.060 Euro eingestellt wurden.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten je Schüler in Euro für Kopien für die Stadt Leipzig?
2. Wie viele Kopien können pro Schüler von den eingestellten Mittel durchschnittlich pro Schuljahr gemacht werden?
3. Wie viel kostet eine einseitig schwarz-weiß bedruckte A4-Seite an den kommunalen Schulen? (bitte für alle kommunalen Schulen auflisten und durchschnittliche Kosten)
4. Wie viel kostet eine beidseitig schwarz-weiß bedruckte A4-Seite an den kommunalen Schulen? (bitte für alle kommunalen Schulen auflisten und durchschnittliche Kosten)
5. Wie hoch sind die Leasing-Gebühren für die Kopierer pro Jahr? (bitte für alle kommunalen Schulen Gebühren und Anzahl der Geräte auflisten und durchschnittliche Kosten)
6. Sind in den Kopierkosten auch die Kosten für Kopierpapier und Toner enthalten? Wenn nein, wie hoch sind hierfür durchschnittlich die Kosten und aus welchen Mitteln werden die Anschaffung von Kopierpapier und Toner beschritten?

Wir bitten um die schriftliche Beantwortung der Anfrage.

Anfrage der SPD-Fraktion

Der von der NPD für den 7. August 2012 angemeldete Aufmarsch sollte an der Goethestraße/Ecke Ritterstraße stattfinden. Er war im Zeitraum von 11 bis 14 Uhr geplant und sollte maximal eine Stunde dauern. Dies war das Ergebnis eines im Vorfeld stattgefundenen Gesprächs zwischen den Entscheidungsträger/-innen von Stadtverwaltung und Sicherheitsbehörden.

Die NPD war mit 27 Personen anwesend  und einer Lautsprecheranlage mit gut 6 bis 10 Lautsprechern je Seite des LKW und somit wohl mit mehr als 1000 Watt Leistung.
Im Auflagenbescheid wurde vorgeschrieben:
„Auflage 2. Die Benutzung des als Hilfsmittel vorgesehenen Megaphons und anderer Lautsprecher lasse ich nur zu, falls die tatsächliche Teilnehmerzahl mindestens 30 Personen umfasst. Begründung: Nach § 33 Abs. 1 StVO ist der Betrieb von Lautsprechern und Megaphonen im öffentlichen Verkehrsraum bei Störungen des Straßenverkehrs verboten.“

Deshalb fragen wir:

1. Warum durfte die NPD mit nur 27 Anwesenden dennoch die extrem große und laute  Tonanlage betreiben?

2. Gab es eine Sondererlaubnis diesbezüglich?

3. Warum wurde unter diesem Umständen auch noch eine Verlängerung der Nutzungsdauer der Tonanlage um 1 Stunde gewährt?

4. Warum durfte überhaupt, abweichend vom Bewilligungsbescheid, die NPD Veranstaltung länger durchgeführt werden?

Anfrage der SPD-Fraktion

Im PSP-Element 7.0000572.700 Radwege Gemeindestraßen gibt es Fördermittel (Investitionszuwendung) in Höhe von 250.000 Euro und einen städtischen Eigenanteil (Einzahlung) von 250.000 Euro.

1. Wer ist/sind der/die Fördermittelgeber?
2. Welche Bedingungen müssen für den Fördermittelabruf gegeben sein?
3. Für welche Maßnahmen werden die Fördermittel abgerufen?
4. Welche Finanzmittel werden im Haushalt 2013 im Sinne des Radverkehrsentwicklungsplans zur Verfügung gestellt? Bitte die Maßnahmen inkl. der Aufwendungen einzeln darstellen.

Anfrage der SPD-Fraktion

Mit RB – Beschluss-Nr. BS/ RBIV-1365/08 vom 15.10.2008 und RB – Beschluss-Nr. BS/ RBIV-1734/09 vom 16.09.2009 wurde in dem Vorhaben „Höfe am Brühl“ auch eine Kindertagesstätte (Kita) geplant und vorgesehen.
Am 25. September 2012 sollen die „Höfe am Brühl“ feierlich eröffnet werden.
Zwischenzeitlich bekamen wir die Information, dass die Kita nicht realisiert werden kann. Dies ist angesichts des Mangels an Kita-Plätzen, insbesondere im SB Mitte, keine gute Nachricht.

Wir möchten daher anfragen:

1.  Ist die Entscheidung, statt der geplanten Kita, die vorhandene Fläche in den Höfen am Brühl nunmehr als Büroflächen zu verwenden, endgültig?
2. Sind die Gründe, warum keine Kita in dem Komplex integriert werden kann, aus Sicht der Stadtverwaltung nachvollziehbar?
3. Hätten bei der Konzeption und der Bauausführung der „Höfe am Brühl“ nicht von vornherein die besonderen Anforderungen für eine Kita (z.B. die Größe der Freifläche) deutlicher berücksichtigt werden müssen?
4. Sollte die Kita in den Höfen tatsächlich nicht realisiert werden können, wo sollen stattdessen die notwendigen Kita-Plätze entstehen?

Anfrage der SPD-Fraktion

Nach dem sächsischen Schulgesetz besteht Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben (Abs. 1). Weiter erstreckt sich die Schulpflicht auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule einschließlich der Teilnahme an Evaluationsverfahren im Sinne des § 59a (Abs. 2) (§ 26 SchulG).
Nach §31 des SchulG haben die Eltern den Schulpflichtigen anzumelden und dafür zu sorgen, dass der Schüler an Veranstaltungen nach § 26 Abs. 2 teilnimmt (Abs 1). Werden die Anmeldepflichten gemäß Absatz 1 Satz 1 nicht erfüllt, treffen die Landkreise oder Kreisfreien Städte, deren Einwohner die Schulpflichtigen sind, die erforderlichen Maßnahmen. Sie sind befugt, zur Erfüllung dieser Aufgabe auch bei Meldebehörden, Schulaufsichtsbehörden, öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft die erforderlichen personenbezogenen Daten ihrer Einwohner, die gemäß den §§ 27 und 28 schulpflichtig sein können, und der Anmeldepflichtigen zu erheben.
 Nach dem § 61 des Schulgesetzes (Ordnungswidrigkeiten) (1) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.als Personensorgeberechtigter(…) seine Verpflichtungen aus § 31 Abs. 1 (…) nicht erfüllt oder 2. als Schulpflichtiger am Unterricht oder an den übrigen als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen nicht teilnimmt oder seine Verpflichtungen aus § 30 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu  1250 EUR geahndet werden.(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die untere Verwaltungsbehörde.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2006, Anzahl der Schüler und Schulen)

2. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich?

3. Bei wie viel Prozent der gemeldeten Ordnungswidrigkeiten wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Ordnungsamt eingeleitet? Was sind die Gründe dafür, wenn kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird?

4. Nach dem §61 (2) des Schulgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1250 Euro geahndet werden. Wie hoch ist die durchschnittliche Geldbuße für eine geahndete Ordnungswidrigkeit in Leipzig? Nach welchen Gesichtspunkten richtet sich die Höhe der Geldbuße? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2006, Gesamtsumme der Ordnungswidrigkeiten und durchschnittliche Geldbuße pro Fall)

5. Nach dem die Stadt Leipzig eine Ordnungswidrigkeit nach §61 geahndet hat, wie viel Prozent der Fälle kommt der Zahlung der Geldbuße nicht nach? Welche Gründe werden hier aufgeführt?

6. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen?

Bitte, die Aufschlüsselungen der Anfrage bei Frage 1 und 4 schriftlich beantworten.