Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage der SPD-Fraktion

Nach dem sächsischen Schulgesetz besteht Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben (Abs. 1). Weiter erstreckt sich die Schulpflicht auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule einschließlich der Teilnahme an Evaluationsverfahren im Sinne des § 59a (Abs. 2) (§ 26 SchulG).
Nach §31 des SchulG haben die Eltern den Schulpflichtigen anzumelden und dafür zu sorgen, dass der Schüler an Veranstaltungen nach § 26 Abs. 2 teilnimmt (Abs 1). Werden die Anmeldepflichten gemäß Absatz 1 Satz 1 nicht erfüllt, treffen die Landkreise oder Kreisfreien Städte, deren Einwohner die Schulpflichtigen sind, die erforderlichen Maßnahmen. Sie sind befugt, zur Erfüllung dieser Aufgabe auch bei Meldebehörden, Schulaufsichtsbehörden, öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft die erforderlichen personenbezogenen Daten ihrer Einwohner, die gemäß den §§ 27 und 28 schulpflichtig sein können, und der Anmeldepflichtigen zu erheben.
 Nach dem § 61 des Schulgesetzes (Ordnungswidrigkeiten) (1) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.als Personensorgeberechtigter(…) seine Verpflichtungen aus § 31 Abs. 1 (…) nicht erfüllt oder 2. als Schulpflichtiger am Unterricht oder an den übrigen als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen nicht teilnimmt oder seine Verpflichtungen aus § 30 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu  1250 EUR geahndet werden.(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die untere Verwaltungsbehörde.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2006, Anzahl der Schüler und Schulen)

2. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich?

3. Bei wie viel Prozent der gemeldeten Ordnungswidrigkeiten wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Ordnungsamt eingeleitet? Was sind die Gründe dafür, wenn kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird?

4. Nach dem §61 (2) des Schulgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1250 Euro geahndet werden. Wie hoch ist die durchschnittliche Geldbuße für eine geahndete Ordnungswidrigkeit in Leipzig? Nach welchen Gesichtspunkten richtet sich die Höhe der Geldbuße? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2006, Gesamtsumme der Ordnungswidrigkeiten und durchschnittliche Geldbuße pro Fall)

5. Nach dem die Stadt Leipzig eine Ordnungswidrigkeit nach §61 geahndet hat, wie viel Prozent der Fälle kommt der Zahlung der Geldbuße nicht nach? Welche Gründe werden hier aufgeführt?

6. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen?

Bitte, die Aufschlüsselungen der Anfrage bei Frage 1 und 4 schriftlich beantworten.

Anfrage der SPD-Fraktion

Am 18. Mai 2012 fand die Verhandlungsrunde zum Sächsischen Finanzausgleich (FAG) zum Landes-Doppelhaushalt 2013/2014 statt. Neu hinzugekommen ist hierbei ein Paket für Investitionen in Schulen für die kreisfreien Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele offene Anträge auf Investitionsförderung in Schulen, mit welchem Investitionsvolumen liegen beim Freistaat Sachsen zu Genehmigung vor? Welche Anträge wurden davon dieses Jahr genehmigt und bei welchen ist mit einer Genehmigung noch in diesem Jahr zu rechnen? (Aufgeschlüsselt nach Vorhaben, Investitionsvolumen, Fördersumme und Ersteinreichung des Antrags)
2. Für welche Schulneubauten und Schulsanierungen liegen darüber hinaus bereits Planungen vor? Welches Investitionsvolumen umfassen diese? (Aufgeschlüsselt nach Maßnahmen)
3. Für welche Schulneubauten und Schulsanierungen laufen aktuell die Planungen? Wie hoch sind die dafür eingesetzten Planungsmittel?
4. Wie viele Planungsmittel für Schulen stehen darüber hinaus in 2012 zur Verfügung?
5. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass noch in diesem Jahr die Planungen für Schulsanierungen und Schulneubauten so weit vorangetrieben werden, dass die ca. 34 Mio. Euro Fördermittel vom Land und aus dem FAG in den nächsten zwei Jahren auch tatsächlich abgerufen werden können? Wie viel zusätzliche Planungsmittel sind dafür notwendig?
6. Steht bereits fest, für welche Schulneubauten und Schulsanierungen die Planungen in diesem Jahr noch beginnen sollen, um die Fördermittelabruf in 2013/14 sicherzustellen?
7. Besteht die Möglichkeit mit dem Sonderprogramm des Freistaates für die Schulen in den Kreisfreien Städten auch ein Sonderprogramm für Brandschutz in Schulen zu fördern?

Bitte, die Aufschlüsselungen der Anfrage schriftlich beantworten.

Anfrage der SPD-Fraktion

In der Beantwortung der Anfrage „Entwicklung der Schülerzahlen in Mittelschulen und Gymnasien“ wurde darüber informiert, dass die bestehenden Leipziger Gymnasien immer größere Probleme haben, ausreichend Kapazitäten stellen zu können.
Nach den vorliegenden Zahlen benötigt Leipzig zum Schuljahr 2014/15 zwei neue Standorte für Gymnasien, denn die Verwaltung geht von 61 Eingangsklassen aus (das sind acht Klassen über der Kapazitätsgrenze), im darauffolgenden Schuljahr 63 Eingangsklassen und  zum Schuljahr 2018/19 bereits 70 Eingangsklassen. Dies bei gleichbleibenden 53 Eingangsklassen, welche an den vorhandenen Standorten gebildet werden können.

Folgende Frage haben wir zu diesem Thema:

Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig, um ab dem Schuljahr 2014/15 die Eingangsklassen über der Kapazitätsgrenze von 53 Eingangsklassen unterbringen zu können?

Anfrage der SPD-Fraktion

Seit 2000 steigen die Geburtenzahlen in Leipzig Jahr für Jahr. Vor allem in den Gymnasien führt dies zunehmend zu Kapazitätsengpässen. Diese sind in den Eingangsklassen im neuen Schuljahr 2012/13, trotz der Eröffnung eines gymnasialen Standortes in der Bornaischen Straße, mit durchschnittlichen 26,7 Schülern pro Klasse schon jetzt praktisch voll.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Eingangsklassen können an Mittelschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 gebildet werden? (Bitte getrennt nach Schulträger (staatliche und freie Trägerschaft) angeben)

2. Wie viele Eingangsklassen müssen an Mittelschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 gebildet werden bei einer angenommen Übergangsquote von 50/50?

3. Ab welchem Schuljahr reichen die Kapazitäten an Mittelschulen und Gymnasien nicht mehr aus?

Anfrage der SPD-Fraktion

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Clusterstrategie der Stadt Leipzig hat der Stadtrat auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen, von der Verwaltung ein Konzept zur Wirtschaftsfreundlichkeit der Gesamtverwaltung einzufordern. Zu dessen Umsetzung wird es Überlegungen zu den Kriterien der Mittelstandsfreundlichkeit der Verwaltung geben müssen, sowie eine Bestandsaufnahme entsprechend dieser Kriterien. Ein Ansatzpunkt können dabei die Prüfbestimmungen zum „Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“  der gleichnamigen Gütegemeinschaft sein. Vor diesem Hintergrund stellen wir mit Bitte um schriftliche Beantwortung nachfolgende Fragen. Alle abgefragten Daten sollen sich dabei auf das Jahr 2011 beziehen.

1. Bei welchen Ämtern und inwieweit ist eine Eingangsbestätigung von Anfragen, Anträgen u.ä. der Stadt Leipzig an Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) üblich? Wie lange dauern diese in welchen Ämtern durchschnittlich und gibt es darüber Dokumentations- und Kontrollsysteme? Wo und in welchem Umfang benennen die Eingangsbestätigungen gleichzeitig den Ansprechpartner, seine Kommunikationsdaten und die Zeiten seiner Erreichbarkeit?  Welche Ämter haben hierzu in welcher öffentlichen Form Leistungsversprechen abgegeben? Wo gibt es entsprechende interne Handlungsanweisungen?

2. Wie lange dauern bei welchen Ämtern und welchen mittelstandsrelevanten Verwaltungsverfahren die ersten Rückmeldungen und Informationen durch den Ansprechpartner zu gültigen Anträgen im Durchschnitt? Inwieweit enthalten diese ersten Rückmeldungen eine vollständige Übersicht noch fehlender Unterlagen, Tatbestände die zu „Auszeiten“ bei Baugenehmigungsverfahren (z.B. fehlende Rechtskraft von Bebauungsplänen, fehlende Erschließung, fehlende Baulasten etc.) führen können,  einen Zeitplan des weiteren Vorgehens und eine Zusicherung der umgehenden Mitteilung bei Abweichungen? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

3. Welche Ämter machen in welcher öffentlichen Form das Angebot an KMU, innerhalb welcher Frist einen Besprechungstermin vor Ort durchzuführen?

4. Wie lang ist im Durchschnitt die Bearbeitungszeit für Baugenehmigungsverfahren bei gewerblichen Bauten (vom Vorliegen des vollständigen Antrags bis zur Erteilung des Bescheids, ohne „Auszeiten“ gemäß Frage 2)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

5. Wie lange ist im Durchschnitt der Zeitraum zwischen Eingang der Rechnung eines KMU als Auftragnehmer der Stadt und der Rechnungsbegleichung durch Abgang dieses Betrags von einem Konto der Stadt (nur Rechnungen ohne längeres Zahlungsziel als 15 Arbeitstage, ohne strittige Rechnungen und ohne Sondereffekte durch NKF-Umstellung)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

6. Wie lange dauert bei welchen Ämtern die qualifizierte Reaktion auf Beschwerden von KMU (ohne allgemeine politische Kritik, politische Eingaben und Beschwerden im Bezug auf andere Institutionen)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

7. Wie lange dauert im Durchschnitt die qualifizierte Reaktion auf Flächenanfragen durch KMU (konkrete Benennung von Grundstücksgröße und Nutzungsart vorausgesetzt)? Inwieweit enthalten die Reaktionen die genaue Beschreibung der Lage der Fläche im Stadtgebiet, eine Beschreibung der Verkehrsanbindungen, die verfügbare Fläche insgesamt, die Variabilität des Flächenzuschnitts, einen Preis, Angaben zur Erschließung und den Erschließungskosten, sowie Angaben zur Planungs- und Baurechtssituationen? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

8. Wie lange dauert im Durchschnitt die Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Schwerlasttransporten nach Vorliegen eines vollständigen prüffähigen Antrags?

9. Wie hoch ist die Verlässlichkeit der Baugenehmigungen der Stadt Leipzig, gemessen als Anteil der erfolgreichen Widersprüche und erfolgreichen Klagen Dritter an der Gesamtzahl der Baugenehmigungen gemäß Frage 4?

10. Welche Ämter haben in welcher öffentlichen Form ein Leistungsversprechen bezüglich der Reaktionszeit auf Anrufe und E-Mails von KMU abgegeben? Wo gibt es interne Handlungsanweisungen mit welchen Inhalten bezüglich der Reaktionszeit?

11. Welche Ämter führen in welchen Intervallen Kundenzufriedenheitsanalysen in Bezug auf KMU durch, bzw. geben die Möglichkeit zur kontinuierlichen Leistungsbewertung? Welche inhaltlichen Aspekte werden dabei insbesondere abgefragt? Wie werden diese Analysen und Befragungen zur Leistungsverbesserung der Verwaltung genutzt?

12. Hat die Stadtverwaltung Leipzig bisher selber weitere Kriterien zur Prüfung und Sicherung ihrer Wirtschafts- bzw. Mittelstandsfreundlichkeit herangezogen? Wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen?

Anfrage der SPD-Fraktion

Die Versorgung mit schnellen Breitbandinternetverbindungen (ab 6 Mbit/sek.) ist noch nicht in allen Teilen der Stadt gegeben, obwohl es von regionalen Unternehmen als eines der Top-Themen benannt wurde. Speziell im Südwesten, Südosten, Nordwesten, Westen und Osten der Stadt besteht hier teilweise enormer Nachholbedarf.

Aus diesem Grund bitten wir um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand beim Ausbau des Breitbandnetzes?
a. Welche Gebiete wurden in den letzten Jahren angeschlossen?
b. Wo gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung noch Nachholbedarf?

2. Was hat die Verwaltung unternommen und was wird die Verwaltung weiterhin unternehmen, um den Ausbau zu forcieren? Steht die Stadtverwaltung diesbezüglich beispielsweise mit Netzbetreibern sowie Bund und Land in Verhandlungen, um im Bereich der Versorgung mit schnellem Internet deutliche Verbesserungen zu erreichen?
3. Inwiefern gibt es bzgl. des Netzausbaus in Leipzig Kontakt zu ansässigen Institutionen und Initiativen wie dem Institut für Informatik der Universität Leipzig, der SLM, dem Verein Medienstadt Leipzig, dem Leipziger Bürgergespräch „Netzausbau Leipzig – Stand und Perspektiven“ und dem Leipziger Informatik-Verbund, um eine kommunale Handlungsstrategie im Bereich des Netzausbaus zu entwickeln.

4. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie sich eine mangelnde Breitbandversorgung auf die Attraktivität dieser Gebiete für Wohnen und wirtschaftliche Aktivitäten auswirken?
a. Wenn ja, welche sind es?

Anfrage der SPD-Fraktion

Eine Schulbibliothek ist das Medien- und Informationszentrum der Schule. Eine vorhandene gute Hard- und Softwareausstattung ist hierbei eine wesentliche Voraussetzung.  Mit Hilfe der EDV können Schüler und Lehrer online im Katalog der Schulbibliothek recherchieren. Des Weiteren leistet die EDV in der Schulbibliothek einen Beitrag zur Medienerziehung. Zu den Einsatzmöglichkeiten der EDV in Schulbibliotheken/Leseräumen zählen die Ausleihverbuchung, Katalogrecherche, Internetzugang und Zugang zu Datenbanken der Schule oder eines Kooperationspartners. Als Hardwareausstattung in Schulbibliotheken bieten sich u. a. PC’s, und Drucker an.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Welche Softwareausstattung haben die Schulbibliotheken/Leseräume in Leipzig? (bitte aufgeschlüsselt nach Schule)

2. Welche Hardwareausstattung haben die Schulbibliotheken/Leseräume in Leipzig? (bitte aufgeschlüsselt nach Schule)

3. Besteht in allen Schulbibliotheken/Leseräumen die Möglichkeit der Ausleihe von Medien?
a. Wenn nicht, in welchen Schulen ist die Ausleihe nicht möglich?
b. Wie hoch wären die Kosten für die Anschaffung eines Ausleihsystems/Bibliotheksprogrammes für alle noch fehlenden Schulbibliotheken/Leseräume?

4. Wer wurde mit der Bereitstellung und Aufrechterhaltung der EDV in Schulbibliotheken und Leseräumen von der Stadt beauftragt?
a. Werden Schulungen zur Benutzung der Bibliotheksprogramme für Mitarbeiter und Ehrenamtliche in Schulbibliotheken/Leseräume angeboten?

5. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Städtischen Bibliotheken und den Schulbibliotheken? Wenn ja, wie sieht diese konkret aus?