Anfragen der SPD-Fraktion.

Durch steigende Schülerzahlen kommt es an vielen Schulen wegen zu kleiner oder ungeeigneter Speiseräume zu Problemen bei der Einnahme von Mittagessen.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Standards und Richtlinien gelten für die Einrichtung und Größe von Speiseräumen? Welche hygienischen Standards gelten?
  1. An welchen Schulen befinden sich die Speiseräume im Keller oder auf dem Gang (Bitte unterteilt nach Schule, Lage des Speiseraums, Gibt es geeignete andere Räumlichkeiten oder muss angebaut werden, geschätzter Investitionsbedarf)?
  1. An welchen Schulen ist der Speiseraum zu klein (Bitte unterteilt nach Schule, Anzahl Plätze, Anzahl benötigte Plätze, Gibt es geeignete andere Räumlichkeiten oder muss angebaut werden, geschätzter Investitionsbedarf)?
  1. Welche weiteren Probleme gibt es mit Speiseräumen an Schule (Bitte unterteilt nach Schule und Art des Problems)?
  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle betroffenen Speiseräume zu erweitern, umzulegen und zu sanieren?

Es gibt einen erheblichen Sanierungsbedarf an den Schulen und Kindertagesstätten. Weil nicht genügend Geld vorhanden ist, werden Fenster oftmals nicht erneuert, sondern zugeschraubt.

Deshalb fragen wir an:

  1. An welchen Schulen und Kindertagesstätten gibt es zugeschraubte Fenster (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der zugeschraubten Fenster, geschätzter Sanierungsbedarf)?

  1. An welchen Einrichtungen sind die Fenster auch noch in einem sehr schlechten Zustand (bitte unterteilt nach Schule und geschätzter Sanierungsbedarf)?

  1. Wie viel Geld wurde in den letzten 10 Jahren für die Instandhaltung von Fenstern investiert (bitte unterteilt nach Austausch von Fenstern und Streichen und Reparieren von Fenstern)?

  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle Fenster in Schulen und Kindertagesstätten zu sanieren?

 

Die schriftliche Antwort auf die SPD-Anfrage zu Fenstern in Schulgebäuden.

Zunehmend erreichen uns Beschwerden über unhygienische und veraltete Schultoiletten.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Standards und Richtlinien gelten für Schultoiletten?

  1. Wie viel Geld wurde in den letzten 10 Jahren für die Erneuerung von Schultoiletten investiert?

  1. An welchen Schulen besteht dringender Handlungsbedarf (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der Toilettenräume, Anzahl der Toiletten (männlich/weiblich/ Lehrende) und geschätzter Investitionsbedarf)?

  1. Welche Schulen verfügen noch über Toiletten, die seit 1990 nicht saniert wurden (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der Toilettenräume, Anzahl der Toiletten (männlich/weiblich/Lehrende) und geschätzter Investitionsbedarf)?

  1. Welche Schulen verfügen über zu wenige Toiletten?

             – zu wenig Toiletten für Schüler

             – zu wenig Toiletten für Lehrende

             – zu wenig Toilettenräume

  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle Toiletten in Schulen und Sporthallen auf aktuelle Standards zu sanieren?

 

Die schriftliche Antwort auf die SPD-Anfrage zu Sanitäranlagen in Schulen.

Der SPD-Fraktion wurde zur Kenntnis gebracht, dass die Wilhelm-Busch-Grundschule der Stadt Leipzig, Heinrichstraße 43, auf einer Grünfläche am Haupteingang die Aufstellung mehrerer Fahrradständer für die Schüler beabsichtigte, dies jedoch bislang am Widerstand des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege wegen denkmalpflegerischer Belange scheiterte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Trifft es zu, dass Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege die Aufstellung der Fahrradständer an der o.g. Schule verhindert haben?

  1. Wenn ja, auf der Grundlage welcher Rechtsvorschriften wurde die Aufstellung der Fahrradständer verweigert?

  1. Falls das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eine Rechtsgrundlage im sogenannten denkmalrechtlichen Umgebungsschutz nach § 12 Abs. 2 SächsDSchG sehen sollte: Inwiefern geht von Fahrradständern eine nicht genehmigungsfähige dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals – wie hier, der Wilhelm-Busch Schule – aus (§ 12 Abs. 2 S. 3 SächsDSchG)? Wurde in Betracht gezogen, dass eine Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals auch aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses (hier: Fahrradmobilität, Diebstahlschutz für Fahrräder, Schulwegsicherheit) genehmigungsfähig sein kann?

In den letzten Jahren ist auch der Ortsteil Dölitz-Dösen gewachsen. Dies geschah auch in nicht unerheblichem Maße durch den Zuzug von jungen Familien. Möglichkeiten für Kinder zum Toben sind in Dölitz-Dösen jedoch rar. Eine Elterninitiative möchte daher auf einem verwilderten Gelände in der Newtonstraße einen Farm- bzw. Bauspielplatz errichten.
In diesem Zusammenhang ergeben sich für uns folgende Fragen:

  1. Sieht die Stadtverwaltung für den Bereich Dölitz einen zusätzlichen Bedarf an Spielplätzen?
  2. Unterstützt die Stadtverwaltung das Vorhaben zur Errichtung eines Spielplatzes in der Newtonstraße?
  3. Welchen Sachstand gibt es verwaltungsintern zu diesem Vorhaben?
  4. Wann ist diesbezüglich mit einer Entscheidung zu rechnen?

Berlin, Frankfurt am Main, Nürnberg und Köln bieten jeweils ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Jahreskarte, welche für mehrere Museen in der jeweiligen Stadt gilt, an. So gibt es in Frankfurt am Main beispielsweise die Museumsufer Card für 85 Euro als Einzelkarte und für 150 Euro als Familienkarte. Diese gilt für ein Jahr in vielen Museen der Stadt für alle Dauer- und Sonderausstellungen.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele Jahreskarten wurden in 2013 jeweils in den städtischen Museen (Museum der bildenden Künste, Stadtgeschichtliches Museum, Museum für angewandte Kunst) verkauft?
  2. Wie sieht die Verwaltung die Einführung einer Jahreskarte für alle städtischen Museen in Leipzig?

a. Gab es hierzu schon Gespräche mit den städtischen Museen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Gibt es Schätzungen der Stadtverwaltung, wie viel eine Jahreskarte für alle städtischen Museen (Vollzahler und ermäßigt) kosten würde?

Im Jahr 2012 hat der Stadtrat der 100-prozentigen Veräußerung der beiden Stadtwerke-Töchter Perdata und HL-komm an Privatunternehmen zugestimmt. Im Zuge der Veräußerungen wurden zahlreiche Vereinbarungen vertraglich geregelt, die verschiedene Aspekte der Zukunft dieser Unternehmen berühren, was unter anderem die Standortfrage, die Entwicklungsziele für die Unternehmen und die Belange der Belegschaft angeht. Entsprechend der Bestimmungen in den Verträgen ist die LVV für die Kontrolle von deren Umsetzung zuständig, denn zum Teil wurden hohe Pönalen bei Nichteinhaltung bestimmter Vorgaben vereinbart.

Nachdem diese Beschlüsse mittlerweile zwei Jahre zurück liegen und eine Zwischenbilanz sinnvoll ist, fragen wir:

Wie ist der derzeitige Stand bei der Umsetzung der vertraglichen vereinbarten Bestimmungen durch die neuen Eigentümer von HL-komm und Perdata?