Anfragen der SPD-Fraktion.

Schülerinnen und Schüler klagen vermehrt über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt untereinander sowie Vandalismus in Schulen. Gerade beim Thema Vandalismus wird der Tagesablauf einer ganzen Schule mitunter sehr gestört. So werden z.B. an manchen Schulen bei wiederholtem Vandalismus auf Toiletten ganze WC-Anlagen auf der Etage geschlossen.

Auch Lehrkräfte berichten über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt (siehe Deutsches Schulbarometer Befragung Lehrkräfte 2024 | Robert Bosch Stiftung (bosch-stiftung.de).

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

Welche niedrigschwelligen Angebote (Vereine, stadtweite Hilfsangebote, Apps, u.a.) gibt es von städtischer Seite für

  1. Schülerinnen und Schüler, um sich bei psychischer und physischer Gewalt in der Schule

beraten zu lassen und ggf. konkret Hilfe zu bekommen?

  1. für Lehrerinnen und Lehrer, um sich bei psychischer und physischer Gewalt unter Schülern und Schülerinnen beraten zu lassen, ggf. konkret Hilfe zu bekommen oder präventiv auf dem Gebiet arbeiten zu können?
  2. Schulen, damit sie adäquat beim Thema Vandalismus handeln oder ggf. präventiv wirken können?

Antwort der Verwaltung

Schülerinnen und Schüler klagen vermehrt über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt untereinander sowie Vandalismus in Schulen. Gerade beim Thema Vandalismus wird der Tagesablauf einer ganzen Schule mitunter sehr gestört. So werden z.B. an manchen Schulen bei wiederholtem Vandalismus auf Toiletten ganze WC-Anlagen auf der Etage geschlossen.

Auch Lehrkräfte berichten über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt (siehe Deutsches Schulbarometer Befragung Lehrkräfte 2024 | Robert Bosch Stiftung (bosch-stiftung.de).

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

Welche niedrigschwelligen Angebote (Vereine, stadtweite Hilfsangebote, Apps, u.a.) gibt es von städtischer Seite für

  1. Schülerinnen und Schüler, um sich bei psychischer und physischer Gewalt in der Schule beraten zu lassen und ggf. konkret Hilfe zu bekommen?
  2. für Lehrerinnen und Lehrer, um sich bei psychischer und physischer Gewalt unter Schülern und Schülerinnen beraten zu lassen, ggf. konkret Hilfe zu bekommen oder präventiv auf dem Gebiet arbeiten zu können?

Die Stärkung sozialer Kompetenzen bei den Kindern ist als Aufgabe der Fachkräfte im Sächsischen Bildungsplan und im Sächsischen Schulgesetz beschrieben. In den letzten drei Jahren haben alle Horte an ihren einrichtungsspezifischen Kinderschutzkonzepten gearbeitet. Die Schulen erstellen derzeit ebenfalls Kinderschutzkonzepte. Diese wirken, vor allem mit der Arbeit an Verhaltensregeln, auch in den Bereich der Gewaltprävention. Grundsätzliche Maßnahme zur Intervention werden in den einrichtungsspezifischen Kinderschutzkonzepten von Schulen und Horten beschrieben.

Die Stadt Leipzig setzt an allen Ober- und Förderschulen, 46 Grundschulen und derzeit acht (ab 01.08. zehn) Gymnasien Schulsozialarbeit ein. In Fällen von physischer und psychischer Gewalt arbeitet die Schulsozialarbeit unterstützend: sie kann je nach Bedarfslage im Einzelfall beraten, zwischen Konfliktparteien vermitteln und grundsätzlich über Arbeit am Schul- und Klassenklima oder weitere Präventionsangebote zu einem gewaltfreien Miteinander an Schule beitragen. Ebenso kann sie an spezialisierte Einrichtungen weitervermitteln.

Darüber hinaus werden im Rahmen von Ganztagsangeboten bzw. durch Träger der Jugendhilfe Gewaltpräventionsmaßnahmen umgesetzt, welche sich an Schüler/-innen und pädagogisches Personal an Schule richten. Etablierte Träger und Angebote sind:

  • Die Servicestelle Gewaltprävention Sachsen des Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. stellt online einen Methodenkoffer zur Verfügung und bietet Weiterbildungen und Fachtage zum Thema an.
  • NDC (Netzwerk für Demokratie und Courage) bietet Beratung für Schulen bzw. im Schulkontext aktive Personen an. Auch Fortbildungen sind möglich.
  • ARBEIT und LEBEN Sachsen e.V. bietet Tagesworkshops in der politischen Bildung an. Themen sind z. B. Vielfalt, Vorurteile und Diskriminierung, Konflikte, Rassismus und Antisemitismus und Gewalt.
  • Das Programm „Eigenständig werden“ (www.eigenstaendigwerden.de) der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. kann an Schulen angeboten werden. Schwerpunkte sind Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung; in diesem Rahmen kann Gewaltprävention ein Schwerpunkt sein.
  • Die Unfallkasse Sachsen bietet selbst verschiedene Formate an (Kinder lösen Konflikte selbst, Maßnahmen für gesundes Miteinander).
  • Der Verein für Aktivität und Prävention (VAP) e.V. bietet kostenpflichtige Präventionstrainings für Kinder und Jugendliche und auch für Fachkräfte an.

Darüber hinaus bildet die Umsetzung von Gewaltpräventionsmaßnahmen an Leipziger Schulen einen Schwerpunktbereich der Partnerschaft für Demokratie „Leipzig. Ort der Vielfalt“. 2024 befindet sich ein Leitprojekt des Jugendhaus Leipzig e.V. zur Gewaltprävention in der Förderung, welches sich u.a. an pädagogisches Fachpersonal richtet. Der Projekttitel lautet „Gewaltprävention an Schulen“. Die Maßnahme begleitet Schüler/-innen die im Kontext Schule durch gewaltaffines Verhalten auffallen. Es erfolgen Einzelberatungen zur Reflexion der eigenen Verhaltensmuster und Erweiterung der Handlungsalternativen sowie Klärung und Mediation innerhalb des Systems Schule. Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiter/-innen und Lehrer/-innen statt, um individuelle Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Zunächst wird das Projekt an einer Oberschule im Leipziger Westen umgesetzt. Die Ausweitung auf weitere Schulen ist angedacht.

Zudem werden bei konkreten Anfragen von Einrichtungen, die Gewalterfahrungen gemacht haben, Fallberatungen angeboten.

Viele Horte bilden zudem Kinder als Streitschlichter aus und nutzen diese Art der Konfliktmediation. Speziell für Fachkräfte der Horte werden 2024 die Weiterbildungen „Deeskalationstraining“ und „Kinder vor anderen Kindern schützen“ umgesetzt. Der Bedarf kann durch die angebotenen Weiterbildungen jedoch nicht gedeckt werden, da das Weiterbildungsbudget begrenzt ist.

Auf der Homepage https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/leben-mit-kindern/erziehungsberatung sind für alle Leipziger Familien sowohl die Erziehungs- und Familienberatungsstellen gelistet als auch Beratungsstellen zu weiteren Themen wie beispielsweise Diskriminierung, psychische Probleme, häusliche oder sexualisierte Gewalt. Neben den Kontaktdaten ist hier auch zu entnehmen, wie die Anmeldeprozedere funktionieren.

Mit der SGB VIII-Reform im Jahr 2021 wurde gesetzlich geregelt, dass junge Menschen auf Grund von Not- oder Konfliktlagen auch ohne Kenntnis ihrer Personensorgeberechtigten ein Recht auf Beratung haben (vgl. § 8 Abs. 3 SGB VIII). Hierzu informiert das Amt für Jugend und Familie Schülerinnen und Schüler in dem Modellprojekt „Mein gutes Recht“ mobil an Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe.

Das Gesundheitsamt führt derzeit in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie das App-Angebot „Between The Lines“ in Leipzig ein. „Between The Lines“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die auf der Suche nach Hilfe und/oder Orientierung beim Umgang mit mentalen Problemen sind. Kinder und Jugendliche sollen durch die App niedrigschwellig Zugang zu Hilfs- und Informationsangeboten im Bereich mentale Gesundheit erhalten, insbesondere zur Leipziger Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Seit dem 1. Mai 2024 sind erste Leipziger Hilfsangebote in der App, die sowohl über Smartphones als auch über die Webanwendung am PC genutzt werden kann, implementiert. Die Auflistung der Hilfsangebote wird sukzessive erweitert. Derzeit laufen die Planungen zur Realisierung einer (Online-)Auftaktveranstaltung zum Angebot, bei dem es neben einer Vorstellung von „Between The Lines“ die Möglichkeit eines Austauschs mit Akteuren der Stadtverwaltung und dem Team der App geben wird. Die Veranstaltung wird für alle Interessierten kostenfrei und ohne Anmeldung zugänglich sein. Der Versand der Einladungen und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Angebot sollen zeitnah erfolgen. Weitere Informationen zum Angebot sind unter https://between-the-lines.info/ zu finden.

Daneben arbeitet das Gesundheitsamt, ebenfalls in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie, an der Umsetzung des Ratsbeschlusses Nr. VII-A-09092-NF-02 („Das kommunale Netzwerk für die Familien, die mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung konfrontiert sind, stärken!“)

Prävention im Team als behördenübergreifender Ansatz hat u. a. zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Persönlichkeit zu stärken, um Konflikte gewaltfrei zu lösen und respektvoll und demokratisch zu handeln. Präventionsangebote sind auf https://www.pit.sachsen.de/pit/pit-leipzig-5313.jsp einsehbar. Auf der Homepage besteht die Option, die Angebote anhand von Präventionsbereichen und Zielgruppen zu filtern. Hierbei wird der Präventionskatalog fortwährend aktualisiert und neue Projekte und Initiativen kontinuierlich aufgenommen. Stand 17.05. liegen im Bereich „Gewalt“, zu welchem die Unterkategorien „physische Gewalt“, „psychische Gewalt“, „sexuelle Gewalt“ und „häusliche Gewalt“ zählen, insgesamt 32 Angebote vor.

  1. Schulen, damit sie adäquat beim Thema Vandalismus handeln oder ggf. präventiv wirken können?

Neben Prävention im Team und den Bürgerpolizisten steht den Schulen insbesondere der Fachdienst Prävention mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle zur Verfügung.

Durch das Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt werden Präventionsworkshops zum Umgang mit demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen sowie extremistischen Tendenzen für pädagogisches Fachpersonal bedarfsorientiert angeboten. Dies schließt u.a. die Beratung zum Umgang mit verfassungsfeindlichen Graffiti ein.

In der Ende 2019 vom Stadtrat beschlossenen Fortschreibung des Nahverkehrsplans
wurde u.a. ein Untersuchungsauftrag für eine Haltestelle in Höhe des Sportbades An
der Elster formuliert und ein Untersuchungsbedarf festgestellt. Bereits zur Eröffnung
des Sportbades vor ca. 16 Jahren wurde der vielstimmige Wunsch nach einer LVB-
Haltestelle in der Antonienstraße, Höhe Erich-Zeigner-Allee, geäußert.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zum Untersuchungsauftrag Haltestelle in Höhe des
    Sportbades An der Elster?
  2. Ist es denkbar, dass zumindest eine Haltestelle für den Bus zeitnah
    eingerichtet wird, da die Wegstrecken zu den LVB-Haltestellen Adler bzw.
    Rödelstraße insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen doch sehr
    weit sind?

Die Shakespearestraße im Stadtteil Zentrum-Süd wurde 2022/2023 im Rahmen einer
städtebaulichen Sanierungsmaßnahme des AWS im Sanierungsgebiet “Innerer
Süden“ saniert und umgestaltet. Nach unseren Informationen wurden in der
Shakespearestraße 38 Bäume neu gepflanzt, hauptsächlich Säulen-Gingko-Bäume.

Wir fragen an:

  1. Wer ist zuständig für die Auswahl der Begrünung bei den
    Sanierungsmaßnahmen des AWS in den Sanierungsgebieten?
  2. Nach welchen Kriterien (z.B. Größe, Verschattung, Resilienz gegen Hitze bzw.
    Wasserknappheit) erfolgt die Auswahl der Begrünung?
  3. Was war ausschlaggebend, dass in der Shakespearestraße hauptsächlich
    Säulen-Gingko-Bäume gepflanzt wurden?

Seit Monaten wird bei der Schrottrecycling-Firma SRW metalfloat in Espenhain
gestreikt. Die Streikenden fordern eine 38-Stunden-Woche, acht Prozent mehr Lohn
und einen Tarifvertrag – bislang vergebens. Ihr Arbeitgeber zeigt sich unbeeindruckt.
Die Firma gehört einem chinesischen Investor und der will bislang einfach nicht
verhandeln.

Wir fragen an:

  1. Welche Mengen Schrott liefert die Leipziger Stadtreinigung aktuell an SRW
    metalfloat?
  2. Gibt es auch andere Firmen in der Region, die den Leipziger Schrott –
    zumindest zeitweilig – abnehmen könnten?

Im Zuge einer Nachverdichtung ist geplant, im Hinterhof der Arndtstraße 14b und c
insgesamt 18 Apartments zu errichten.


Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion folgende Fragen:

  1. Welche Auflagen hat die Stadt Leipzig im Hinblick auf die Erhaltung von Grün,
    Versickerungsflächen und Artenschutz erteilt?
  2. Ist der Stadt Leipzig bekannt, dass es im Hof oder im Umfeld eine
    Fledermauspopulation gibt?
    Wenn nein, wird dies noch genauer untersucht und was sind bei Bestätigung
    mögliche Auswirkungen auf das Bauvorhaben?
    Wenn ja, welche Maßnahmen muss der Bauherr unternehmen, um diese zu
    schützen? Welche Gutachten mussten angefertigt werden und was haben diese
    ergeben?
  3. Wie geht die Stadt Leipzig mit dem Zielkonflikt Erhalt von Biodiversität,
    Vermeidung von Versiegelung etc. vs. Schaffung von Wohnraum um? Welche
    Anreize kann die Stadt Leipzig setzen bzw. setzt sie, um Eigentümer von grünen
    Hinterhöfen anzuhalten, Grün zu erhalten und Versiegelung zu vermeiden?

Immer wieder kommt es in verschiedenen Straßenabschnitten in Leipzig zu Behinderungen des ÖPNV, insbesondere des schienengebundenen, so dass die LVB-Bahnen stoppen müssen und nicht weiterfahren können. Für die Fahrer und Fahrerinnen jedes Mal eine zusätzliche und nervige Belastung und für die Fahrgäste ein großes Ärgernis, weil sie zu spät kommen bzw. im schlimmsten Fall nicht weiterfahren können.

Wir fragen an:

  1. Wie oft wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fahrzeuge abgeschleppt, die Gleise zuparkten? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?
  2. Wie oft wurde der ÖPNV im Jahr 2023 behindert, aber kein Abschleppdienst gerufen? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?
  3. Welche Straßenabschnitte sind in Leipzig am häufigsten betroffen? Wie oft kommt es auf der Georg-Schwarz-Straße oder in der Demmering- bzw. Odermannstraße vor?
  4. Welche Möglichkeiten – auch bauliche Veränderungen – diskutiert die Stadt, damit die Anzahl verringert werden kann? Welche Maßnahmen werden davon zeitnah, aber auch perspektivisch, umgesetzt?

Antwort der Verwaltung

1. Wie oft wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fahrzeuge abgeschleppt, die Gleise zuparkten? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

Durch die kommunale Verkehrsüberwachung wurden im Jahr 2023 insgesamt 56 Fahrzeuge im Fahrraum von Schienenfahrzeugen abgeschleppt.

Die Entwicklung der Abschleppzahlen zum verkehrsordnungswidrigem Parken im Gleisbereich ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

2014201520162017201820192020202120222023
29362129394240363756

2. Wie oft wurde der ÖPNV im Jahr 2023 behindert, aber kein Abschleppdienst gerufen? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren?

Zum Umfang von Behinderungen für den ÖPNV durch parkende Fahrzeuge im Gleisbereich, ohne dass es durch behördliche Abschleppmaßnahmen gekommen ist, kann nur durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH eine verlässliche Aussage getroffen werden, soweit dies dort statistisch erfasst wird.

Seitens des Ordnungsamtes können hier nur Aussagen zu den durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten aufgenommenen Ordnungswidrigkeitenanzeigen getroffen werden, welche neben der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens keine Abschleppmaßnahmen zur Folge hatten. Im Jahr 2023 wurden in diesem Zusammenhang 119 Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne Abschleppvorgang registriert. Inwieweit hier beim Parken im Gleisbereich tatsächlich die Durchfahrt der Straßenbahn behindert wurde, ist nicht auswertbar. Außerdem lassen sich durch Halterermittlungen und damit verbundene Kontaktaufnahmen mit den Fahrzeugverantwortlichen derartige Verkehrsbehinderungen gleichfalls beseitigen, in dem – soweit ermittelbar und erreichbar – die Verantwortlichen zunächst behördlicherseits aufgefordert werden, ihr Fahrzeug aus dem Verbotsbereich zu entfernen. Diese Verfahrensweise wird unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles aus Verhältnismäßigkeitsgründen im Übrigen vielfach angewandt.

Die Entwicklung der durch die Verkehrsüberwachung registrierten Verkehrsordnungswidrigkeiten ergibt sich aus folgender Übersicht:

3. Welche Straßenabschnitte sind in Leipzig am häufigsten betroffen? Wie oft kommt es auf der Georg-Schwarz-Straße oder in der Demmering- bzw. Odermannstraße vor?

StraßeFallaufnahmen
Parken im Gleisbereich
Abschleppvorgänge
Parken im Gleisbereich
Arthur-Hoffmann-Straße3613
Pörstener Straße216
Ossietzkystraße146
Kötzschaer Straße112
Odermannstraße104
Michaelisstraße94
Cunnersdorfer Straße83
Emmausstraße81
Menckestraße82
Bitterfelder Straße54
Bornaische Straße52
Nordplatz52
Georg-Schwarz-Straße41
Luckaer Straße30
Rathenaustraße31
Wolfener Straße31
Zschochersche Straße32
Demmeringstraße20
Holzhäuser Straße21
Papiermühlstraße20
Ratzelstraße20
Richard-Lehmann-Straße21
Waldbaurstraße20
Ahlfeldstraße10
Eisenbahnstraße10
Elli-Voigt-Straße10
Eytraer Straße10
Kiewer Straße10
Lindenthaler Straße10
Lützowstraße10

4. Welche Möglichkeiten – auch bauliche Veränderungen – diskutiert die Stadt, damit die Anzahl verringert werden kann? Welche Maßnahmen werden davon zeitnah, aber auch perspektivisch, umgesetzt?

Bei Vorliegen entsprechender Meldungen der LVB werden verkehrsregelnde Maßnahmen wie die Anordnung von Zick-Zack-Linien oder ggfs. Haltverboten geprüft und, wenn möglich, angeordnet und umgesetzt. Aktuelle Beispiele dafür sind die Verlängerung des im 5m-Bereich der Kreuzung (Demmeringstraße/Odermannstraße) geltenden Haltverbots mittels Zeichen 299 auch in den Bereich der Odermannstraße 1. Für die Ossietzkystraße wurde eine Anhörung zur Anordnung eines absoluten Haltverbots ab ca. der Hausnummer 17 durchgeführt.

Baulich kann der Straßenbahnverkehr nur durch einen eigenen Gleiskörper vor Falschparkern geschützt werden, was bekanntlich nicht überall möglich und in Abwägung anderer Belange gewünscht ist. Wenn Straßenbahn und motorisierter Individualverkehr einen Fahrstreifen gemeinsam benutzen, sind bauliche Möglichkeiten zur Unterbindung von Falschparkern quasi ausgeschlossen.

Bei Spaziergängen oder ähnlichen Ausflügen innerstädtisch oder außerhalb kommt es immer mal wieder vor, dass man auf wilde, verletzte, anscheinend hilflose Tiere trifft. Häufig fühlt sich der eine oder andere umsichtige Naturfreund dann geneigt, das Tier aufzunehmen und beim nächsten Tierheim abzugeben. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. In unserer Stadt gibt es auch viele Wildtiere, die hilflos, verletzt sind und die von Tierfreunden gefunden werden.

Wir stellen uns jedoch die Fragen:

1) Wohin können sich Bürger, die verletzte Wildtiere aufgefunden haben, wenden?

2) Gibt es ein Informationssystem, wie, wo man sich melden kann?

3) Wer übernimmt die Kosten?

4) Welche Kosten entstehen für die Stadt, die durch die Versorgung verletzter Wildtiere pro Jahr verursacht werden?

5) Verfügt die Stadt über ausreichend Kapazitäten (Personal und Budget) um eine Aufrechterhaltung der notwendigen Mindestanforderung für eine tierschutz-, und naturschutzgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten?

Antwort der Verwaltung

  1. Wohin können sich Bürger, die verletzte Wildtiere aufgefunden haben, wenden?

Der Wildpark Leipzig ist die nach § 45 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für Leipzig bestimmte Stelle, bei welcher im Stadtgebiet von Leipzig aufgefundene heimische Wildtiere bzw. Wildtiere besonders geschützter Arten, welche dem Naturschutzgesetz unterstellt sind, abgegeben werden können, sofern sie verletzt, krank oder hilflos sind.

Eine Pflicht zum Retten eines verletzten Wildtieres existiert mangels Rechtsgrundlage weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Stadtverwaltung, weshalb die Abgabe im Wildpark freiwillig ist. Aufgrund der Freiwilligkeit und der limitierten Aufnahmekapazitäten sind die Möglichkeiten zur Betreuung dieser Wildtiere begrenzt.

Der Rufbereitschaftsdienst des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes (VLA) steht aus veterinärrechtlichen Hintergründen ausschließlich für verletzte, kranke oder hilflose Haustiere zur Verfügung. Der Transport und die Versorgung von Wildtieren sind im Regelfall nicht möglich.

Diesbezüglich wurde durch die Stadtverwaltung für die interessierte Bürgerschaft auch ein Merkblatt herausgegeben: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/formulare/formular/merkblatt-fundtiere/download.

  1. Gibt es ein Informationssystem, wie, wo man sich melden kann?

Die Möglichkeit zur telefonischen Rücksprache mit dem tierärztlichen Notdienst des VLA besteht über die Telefonnummer 0341 55004-4000 der Integrierten Rettungsleitstelle, allerdings ausschließlich zu Haustieren. Zum Umgang mit Wildtieren können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des tierärztlichen Notdienstes in der Regel keine Auskunft erteilen.

Informationen zu Wildtieren erhalten Bürgerinnen und Bürger während der Geschäftszeiten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wildparks Leipzig. Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Der Wildpark Leipzig befindet sich in der Koburger Straße 12a in Leipzig. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erreicht man über den Wirtschaftshof.

Für eine Kontaktaufnahme wenden sich die Anfragenden an das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, Wildpark:

Tel.: 0341 3913623, 0152 22989201
Fax: 0341 3913623
E-Mail: wildpark@leipzig.de.

Nimmt eine Finderin oder ein Finder telefonischen Kontakt auf, wird der allgemeine Zustand des Tieres erfragt und eine fernmündliche Ersteinschätzung vorgenommen. In tiermedizinischen Notfällen verweist der Wildpark die Finderin oder den Finder an praktizierende Tierärzte, da keine tiermedizinische Akutversorgung vor Ort ermöglicht werden kann. Befindet sich die Finderin oder der Finder mit dem Wildtier bereits im Wildpark, wird der Zustand des Tieres durch das Fachpersonal eingeschätzt und es wird entsprechend weiter versorgt (Verweis an Tierarzt oder Aufnahme in der Auffangstation im Wildpark).

  1. Wer übernimmt die Kosten?

Im Falle von hilfsbedürftigen Wildtieren, die dem Wildpark übergeben werden, übernimmt die Stadtverwaltung Leipzig die anfallenden Kosten. Hierfür finanziert der Wildpark Medikamente, Futter sowie Pflegeutensilien auch aus Spenden. Anfallende Personalkosten trägt die Stadtverwaltung Leipzig vollumfänglich.

Wenden sich Bürgerinnen und Bürger an Tierärzte ihrer Wahl, tragen diese die jeweils anfallenden Kosten selbst.

  1. Welche Kosten entstehen für die Stadt, die durch die Versorgung verletzter Wildtiere pro Jahr verursacht werden?

Die Aufgaben der Wildtierauffangstation beanspruchen im durchschnittlichen Jahresverlauf eine Vollzeitstelle, wobei die Aufgaben anteilig auf mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt werden. Im Jahr 2023 fielen rechnerisch Personalkosten i. H. v. rund 43 TEUR an.

Die für die Auffangstation eingesetzten Spendengelder beliefen sich auf rund 6 TEUR.

Darüber hinaus hat das Amt für Umweltschutz im Jahr 2023 im Rahmen der Versorgung von Wildtieren für vertragsgebundene Tierärzte und Pflegeleistungen Gesamtkosten in Höhe von 27.926,01 EUR aufgewandt.

  1. Verfügt die Stadt über ausreichend Kapazitäten (Personal und Budget) um eine Aufrechterhaltung der notwendigen Mindestanforderung für eine tierschutz-, und naturschutzgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten?

Hinsichtlich der Notwendigkeit zur Vorhaltung einer kommunalen Einrichtung wird auf die Antwort zu Frage 1 verweisen. Der Wildpark der Stadt Leipzig nimmt nur so viele Wildtiere auf, dass deren tierschutzgerechte Versorgung sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederauswilderung gewährleistet sind.

Die Tierpflegerinnen und Tierpfleger des Wildparkes Leipzig übernehmen zu gleichen Teilen die Pflege der Tiere in der Auffangstation sowie die organisatorische Betreuung der Einrichtung. In Zeiten erhöhten saisonalen Anfrageaufkommens (Mauersegler, Turmfalken, Eichhörnchen, Igel usw.) ist die gleichzeitige Organisation der Auffangstation mit dem Tagesgeschäft im Wildpark eine stetige Herausforderung.

Der Einsatz in der Wildtierauffangstation beschränkt sich auf die Dienstzeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Darüber hinaus ist der wöchentlich rotierende Leiterdienst des Wildparkes im Winter bis 17:00 Uhr und im Sommer bis 19:00 Uhr telefonisch erreichbar und kann eine Tierannahme oder Weitervermittlung koordinieren. Außerhalb o. a. Zeiten ist seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer keine Erreichbarkeit gewährleistet.

Die vorgehaltene Infrastruktur zur Versorgung von Wildtieren (Quarantäne, Aufenthalt, Auswilderung) ist einfach. Erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen werden priorisiert. Es zeichnet sich ab, dass die finanziellen Mittel, die im Haushalt 2023/2024 eingeplant werden konnten, nicht ausreichen und das Defizit über das Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer auszugleichen ist. Ähnlich verhält es sich infolge stark gestiegener Fallzahlen mit dem Budgetansatz des Amtes für Umweltschutz.

Den Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Versorgung von Wildtieren kann nicht bedarfsdeckend nachgekommen werden, was in manchen Fällen dazu führt, dass Bürgerinnen und Bürger teils fragwürdige private Hilfe in Anspruch nehmen.

Erfahrungen größerer Wildtierauffangstationen zeigen allerdings auch, dass die Nachfrage nach Unterstützung niemals völlig gedeckt werden kann. Erhöht man die Aufnahmekapazität, steigen gleichermaßen die Anfragen.