Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Redner: Axel Dyck, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Jede Befassung mit Themen im Zusammenhang mit der „Friedlichen Revolution 1989“ und vor allem mit den Ereignissen am 9. Oktober hier im Rat, aber auch im öffentlichen Raum berührt unweigerlich das sich seit 1989 entwickelte Selbstverständnis unserer Stadt, man kann auch sagen ihre DNA und ist zwangsläufig von einer hohen Emotionalität geprägt.

Es bestand daher in den letzten Jahrzehnten – ja, wir sprechen bei 30 Jahren mittlerweile in dieser Größenordnung – hier im Stadtrat Einvernehmen, das vor allem bei den Parteien, die ihre Wurzeln im Herbst 1989 haben, darüber, diese Themen mit der entsprechenden Sorgfalt und mit Respekt zu behandeln.

Man kann mit Ratsbeschlüssen auch vieles falsch machen. Warum sage ich das – die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung lies genau diese Sensibilität vermissen – Stichwort: Kuratorium mit Polizeipräsidenten und Sponsoren.

Dass der Vorschlag für ein Kuratorium mit Einfluss auf die Programmgestaltung „9. Oktober“ unterbreitet wurde, hat seinen Hintergrund in offensichtlichen Verwerfungen innerhalb der Initiative „Tag der Friedlichen Revolution – Leipzig 9. Oktober“ und ihrem näheren Umfeld. Mit dem Kuratorium soll eine neue Verantwortungsebene geschaffen werden ohne die Initiative, wie befürchtet, an den Rand zu drängen. Ich sage es hier im Namen meiner Fraktion ausdrücklich – Wir brauchen euch!

Die auch öffentlich diskutierten Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Initiative zur Ausgestaltung vor allem des Lichtfestes wurden unter dem Begriff „Eventisierung des Lichtfestes“ zusammengefasst, der auch von einigen hier im Rat aufgegriffen wurde.

Ich glaube, der Begriff verkleistert den Konflikt. Die eigentliche Frage, die nicht nur in der Initiative, sondern auch im weiter zu fassenden politischen Raum diskutiert wird, lautet eigentlich: Welche Botschaft ging und geht zukünftig von der Bühne des Lichtfestes aus? Und diese Frage ist verdammt politisch und wird unterschiedlich beantwortet und beantwortet werden müssen.

Damit steht schon heute das zu schaffende Kuratorium als Beirat unter einer immensen Anspannung. Das hat schon der Diskussionsprozess hin zum Text der heutigen Beschlussfassung gezeigt.

Dem Kuratorium, zusammen mit der Initiative obliegt letztendlich die Aufgabe, die Erinnerung an den Herbst 1989 mit den Entwicklungen in Deutschland und Europa der letzten 30 Jahre, mit aktuellen Ereignissen und zukünftigen Erwartungen auszubalancieren. Oder anders ausgesprochen, wieviel 1989 muss in der Reflektion sein, ohne in ein museales Gedenken abzugleiten.

Das wird sehr schwer werden und nicht bei allen Beteiligten und vor allem bei all den „Nichtbeteiligten“ auf ungeteilte Zustimmung treffen.

Warum sage ich das so deutlich? Nach 30 Jahren verblassen zwangsläufig viele Erinnerungen an den Herbst 1989, anderes wird überhöht. Ich sage manchmal „70.000 Demonstranten – 70.000 Meinungen“ und somit sollte niemals eine Einzelperson oder ein Verein oder eine Gruppierung die alleinige politische Interpretationshoheit über den Herbst 1989 beanspruchen dürfen. Die „nachgewachsenen“ und „nachwachsenden“ Generationen werden auch ihre Stimme einfordern. Und das ist gut so. In vielen Dingen mit Blick auf 1989 beginnt langsam die Zeit der Historiker.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme mir das Recht heraus, das so deutlich auszusprechen, weil auch ich ein Zeitzeuge bin.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Wir werden heute im Rat über die Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts abstimmen. Diese Vorlage ist sehr wichtig, denn ohne Instrumente und Maßnahmen an der Hand zu haben, wird es schwierig die wohnungspolitischen Ziele der Stadt auch zu erreichen.

Nochmals zu Erinnerung: Unserer Stadt wächst sehr zügig, wenn zuletzt auch langsamer als in den letzten Jahren – Ende Juni dieses Jahres hat die Stadt wieder über 8.100 Einwohner mehr vor einem Jahr – , der Wohnungsmarkt hat sich rapide verändert. War es vor wenigen Jahren noch möglich für relativ wenig Geld eine geräumige, gut sanierte Wohnung zu finden, ist das heute sehr viel schwieriger. Die Leerstandsquote liegt bei rund 2 Prozent, die Angebotsmieten sind zwischen 2012 und 2016 um rund 1,10 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Insbesondere Singlewohnungen und Wohnungen ab 4 Zimmern sind in Leipzig mittlerweile Mangelware geworden. Das ist eine Entwicklung, der wir entgegenwirken müssen, denn auch wenn noch Wohnungen leer stehen, haben diese nicht selten einen Quadratmeterpreis von mindestens 10 Euro, eine Miete die sich Leipzigerinnen und Leipziger mit einem durchschnittlichen Verdienst kaum leisten können.

Vor diesem Hintergrund sind wir von der ursprünglichen Vorlage ein  Stück weit enttäuscht, denn sie hätte deutlich ambitionierter ausfallen dürfen, ja sogar müssen, wenn wir nicht zugucken wollen, wie sich die Lage am Mietwohnungsmarkt weiter verschärft. Meine Fraktion hatte deshalb einen Änderungsantrag gestellt, der einige Instrumente und Maßnahmen hinzufügt bzw. verschärft hat. Wir sind nämlich der Auffassung, dass sich die Stadt keine weiteren Hängepartien leisten kann, wenn es darum geht günstigen Wohnraum bzw. Wohnraum im Allgemeinen zu schaffen und zu erhalten.

Wir schlagen deshalb unter anderem vor, zu prüfen, ob künftig mit Baugeboten gearbeitet werden kann, um Investoren dazu zu bringen, erworbene Flächen auch tatsächlich zu entwickeln. Ferner soll ein Fonds geschaffen werden, über den Belegrechte für Wohnungen erworben werden, um sozial Benachteiligte insbesondere in Notfällen zielgerichteter mit Wohnraum versorgen zu können. Auch soll die Stadt künftig konsequenter Vorkaufsrechte für Grundstücke wahrnehmen, um dadurch Flächenreserven für Wohnbebauung, soziale Infrastruktur oder auch wirtschaftliche Ansiedlungen vorhalten zu können. Der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Änderungsantrag greift hier viele der Punkte auf, die wir für wichtig halten.
Wir hatten auch ein Wohnungsmarktscreening angeregt, um die Gebiete zu identifizieren, für die soziale Erhaltungssatzungen erarbeitet bzw. beantragt werden sollen. Darüber hinaus wollten wir damit auch erreichen, dass die Datengrundlage für eine Beantragung der Mietpreisbremse geschaffen werden kann. Wir sollten schließlich auch hier nicht warten, bis der Bund eine verschärfte Mietpreisbremse vorlegt, sondern jetzt die Vorbereitungen treffen, damit die verschärfte Mietpreisbremse nach einer Verabschiedung auf Bundesebene zügig eingeführt werden kann. In der Verwaltungsmeinung zu unserem Antrag hat die Verwaltung dargelegt, dass zunächst ein Grobscreening erfolgen wird und die Daten der kleinräumigen Wohnungsmarktbeobachtung für die Beantragung einer Mietpreisbremse mehr als ausreichend seien. Das können wir erstmal so akzeptieren, sofern die Datengrundlage auch für die Ausweisung von Milieuschutz- bzw. Erhaltungsgebieten ausreicht.

Und, ein weiterer wichtiger Punkt, weil er den Rat in den letzten 5 Jahren bereits mehrfach beschäftigt hat: Städtisch verwaltete Wohnungen sollen endlich an die LWB übertragen werden. Seit 2013 prüft die Verwaltung, ob und wie sie das machen kann. Aus unserer Sicht ist es nun an der Zeit, hier Nägel mit Köpfen zu machen. Wir erwarten uns davon nicht nur eine bessere Verwaltung unserer kommunalen Wohnungen, sondern auch eine Stärkung der LWB, um ihre auch von uns gewünschten Aufgaben erledigen zu können. Die Verwaltung möchte das noch weiter prüfen, wir möchten hier aber auch zeitnah Ergebnisse sehen, denn eine Prüfung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag kann nicht Sinn der Sache sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir brauchen Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die Mietpreisentwicklung gedämpft wird, wie die Absenkung der Kappungsgrenze. Wir brauchen aber auch Maßnahmen, die helfen, dass preiswerter Wohnraum entsteht, wie Förderprogramme für sozialen Wohnungsbau. Wir müssen Möglichkeiten finden, wie wir wieder mehr Belegungsrechte sichern können und wir haben dazu die Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen. Wir müssen dafür sorgen können, dass Wohnraum auch nach Sanierungen noch bezahlbar bleibt, wofür sich Erhaltungssatzungen anbieten. Und wir müssen dafür sorgen können, dass der Zweckentfremdung von Wohnraum Einhalt geboten wird und brauchen dafür eine gesetzliche Grundlage, um Zweckentfremdungsverbote erlassen zu können. Und selbstverständlich benötigen wir Wohnungen.

Die Wohnraumversorgung ist eines der großen Themen, die wir in den nächsten Jahren zu bewältigen haben. Gemeinsam. Ich hoffe, dass der Workshop zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts, der Anfang dieser Woche stattfand, weitere Impulse dafür gegeben hat.

Wir bitten Sie, dem Verwaltungsstandpunkt zu unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Vielen Dank!

Redner: Heiko Oßwald, stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Leipzig hat in den letzten zwanzig Jahren auch als touristischer Standort eine beispiellose Erfolgsgeschichte geschrieben. Durch die Entwicklung der Neuseenlandschaft,  des Leipziger Zoos, der Sanierung des Völkerschlachtdenkmals oder auch der reichen Kulturlandschaft mit Oper und Gewandhaus kommen immer mehr Touristen aus dem In- und Ausland nach Leipzig. Zählte Leipzig im Jahr 2001 noch 1,4 Millionen Übernachtungsgäste, so waren es im Jahr 2017 3,2 Millionen. Tendenz steigend  (und da sind die gebuchten Übernachtungen über Internetportale wie Airbnb noch gar nicht mitenthalten).

Doch alle diese Maßnahmen haben viel Geld gekostet und die Eigenanteile an diesen Investitionen wurden aus Leipziger Steuermitteln finanziert. Mit der Einführung einer Gästetaxe würden nun nicht mehr die Leipziger allein mit der Finanzierung der umfangreichen touristischen Infrastruktur belastet. Auch die vielen Touristen, die nach Leipzig kommen, würden jetzt fair an den Kosten mit beteiligt. Uns war es aber wichtig, dass diese Abgabe sozialpolitisch ausgewogen gestaltet ist, um somit auch eine hohe Akzeptanz bei unseren Gästen zu erreichen. Daher waren wir mit der Ursprungsvorlage der Verwaltung schon etwas unzufrieden, die allen Ernstes ohne jegliche Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbestände auskommen wollte. Jede Kurtaxsatzung bzw. Gästetaxsatzung in anderen Kommunen hat diese Ausnahmen, die teilweise sogar abgabepolitisch geboten sind. Daher haben wir gemeinsam mit Linken und Grünen wichtige Ausnahmetatbestände vorgeschlagen. Kinder, Studenten und Auszubildende sollen von der Gästetaxe ausgenommen werden und Gäste, die einen Übernachtungspreis von bis zu 30 Euro zahlen, sollen nur einen abgesenkten Beitrag entrichten.

Denn gerade Beherbergungsbetriebe in diesem unteren Preissegment werden von Gästen besucht, die beschränkte finanzielle Ressourcen haben und durch diese Abgabe nicht unnötig stark belastet werden sollen. Das ist unser Ansatz.

Mit den zu erwartenden Mehreinnahmen von etwa 8 Millionen Euro pro Jahr sowie daran anknüpfenden Fördermitteln können zukünftig viele Projekte auf dem Gebiet des Tourismus noch schneller weiterentwickelt werden. Das macht die Stadt sowohl für die Leipziger als auch ihre Gäste noch attraktiver und stärkt den Kultur-, Touristik- und Wirtschaftsstandort Leipzig. Und wenn es uns dann noch gelingt, gemeinsam mit dem vorgeschlagenen Gremium Forum Gästetaxe eine ansprechende Gästecard zu entwickeln, die Vergünstigungen bei Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten oder bei der Benutzung des ÖPNV bietet, kommen durch die Gästetaxe zukünftig nicht weniger sondern noch mehr Gäste nach Leipzig.

Stichwort Forum Gästetaxe. Ja wir finden es gut, wenn die Tourismuswirtschaft hier mit eng einbezogen wird und die Verwaltung berät. Das erhöht zum einen die Akzeptanz der Abgabe auch bei den betroffenen Betrieben und zum anderen können diese auch wichtiger Ideengeber sein, welche Projekte ganz besonders im Fokus unserer Gäste stehen. Doch über die Projekte entscheiden muss letztendlich der Stadtrat. Das ist uns wichtig und wird mit unseren Änderungsantrag auch noch mal ausdrücklich klargestellt.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Vorlage sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Abgabe. Gerade die Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation der Taxe ist wichtig, damit diese Satzung auch vor den Gerichten Bestand haben wird.

Zuletzt noch ein Satz zum bürokratischen Aufwand. Im Gegensatz zur Bettensteuer muss nicht zwischen dienstlich und privat veranlassten Übernachtungen unterschieden werden. Aufwendige Befragungen entfallen somit. Die Kosten in der Verwaltung werden mit ca. 450.000 Euro beziffert, was bei einem Einnahmeaufkommen von 8 Millionen Euro vertretbar ist.

Bitte stimmen Sie dieser Vorlage unter Beachtung des gemeinsamen Änderungsantrages zu. Zum Nutzen Leipzigs und unserer Gäste. Vielen Dank.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Einige von Ihnen werden sich vielleicht fragen, wieso wir diesen Antrag heute zur Abstimmung stellen, wo er sich doch auch gut als Haushaltsantrag machen würde, schließlich wurde der kommende Doppelhaushalt heute eingebracht. Wenn Sie sich jedoch die Genese dieses Antrags anschauen, wird Ihnen auffallen, dass er bereits vor knapp einem halben Jahr ins Verfahren gegangen ist und es bereits wenige Tage später konnte man von der Verwaltung in der LVZ lesen, dass wir ein Sonderprogramm für Kunstrasenplätze benötigen. Trotzdem hat es nun gut ein halbes Jahr gedauert, bis ein Verwaltungsstandpunkt vorgelegt wurde, obwohl dem Thema bereits im Sportprogramm eine gewisse Priorität zugesprochen worden ist. Wir sind der Auffassung, dass wir hier auch schneller zur Tat hätten geschritten können. Es ist aber eben wie es ist…

Nun zum Thema: Wir sehen den Verwaltungsstandpunkt, der uns vorgelegt wurde, grundsätzlich positiv, auch weil er den Änderungsantrag der Grünen gleich aufgenommen hat, allerdings fehlt es da an konkreten Terminen und konkreten Zusagen. Wir haben deshalb auf Basis des Verwaltungsstandpunktes eine Neufassung erarbeitet. Wir wollen Nägel mit Köpfen machen, denn ein halbes Jahr zur Prüfung sollte bei diesem Thema ja genügen, weil der Bedarf ja bereits im Sportprogramm benannt wurde, und schlagen deshalb statt der Prüfung eines solchen Sonderprogramms dessen Schaffung und Umsetzung vor.

Wir haben den Verwaltungsstandpunkt also entsprechend angepasst und wollen, dass das Sonderprogramm mit einem Volumen von 500.000 Euro pro Jahr noch im Jahr 2019 starten soll, um bis 2024 möglichst viele Fußballplätze mit Kunstrasen ausstatten zu können. Dieses Geld ist bitter nötig, denn gegenüber anderen Städten hängen wir beim Ausbau von Kunstrasenplätzen massiv hinterher. Diese Plätze sind besonders notwendig, da bei uns auch massiv Hallenzeiten fehlen. Einen Kunstrasen kann man ganzjährig bespielen, damit auch im Winter, wenn viele Fußballvereine gerne in Hallen ausweichen würden, aber nicht können, weil keine Hallenzeiten da sind. In diesem Jahr haben wir über die Sportförderung einige Kunstrasenplätze auf den Weg gebracht, das ging aber zu Lasten anderer Sportarten. Von den geförderten Großinvestitionen in Sportpachtanlagen waren nämlich alle bis auf eine Maßnahme Kunstrasenplätze. Mit den 500.000 Euro gewinnen wir also auch Spielraum für andere Sportarten. Zudem senden wir das Signal, dass von Großereignissen wie einer Fußball-EM auch der Breitensport profitiert.

Die Passagen des Verwaltungsstandpunkts, die sich mit dem Einsatz der Stadt für eine Änderung der Sportförderrichtlinie des Freistaats und mit finanziellen Anreizen zum Einsatz von umweltfreundlichen, nachwachsenden und recyclebaren Füllmaterialien beim Bau der Kunstrasenplätze befassen, haben wir unverändert gelassen, weil die so vollkommen in Ordnung sind.

Wir bitten Sie um die Zustimmung zu unserer Neufassung.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung der Intention des Antrags der Fraktionen von SPD, Linken und Bündnis90/Die Grünen zur Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig gefolgt ist und nun eine entsprechende Rechtsverordnung im Rat zur Abstimmung steht.

Ich hatte schon in meinem Statement zum Antrag in der Ratsversammlung am 28. Februar gesagt, dass ich Sperrstunden für ein Relikt vergangener Tage halte, weil wir Kneipen, Diskos und Klubs eben nicht vorschreiben müssen, wann sie Reinigungsarbeiten durchführen müssen. Außerdem erscheint es wenig zielführend, zu regeln, dass das gerade zwischen 5 und 6 Uhr passieren muss. An Problemen beim Lärmschutz ändert eine Sperrstunde auch nichts, sie kann sogar mehr Lärm in Wohnquartieren  verursachen, wenn die Nachtschwärmer dann alle zur gleichen Zeit die Clubs verlassen, weil Sperrstunde ist.

Dennoch und das können wir nicht von der Hand weisen, kann es sein, dass es im Umfeld von gastronomischen Einrichtungen oder Clubs zu Lärmschutzprobleme kommt. Die Probleme sollten wir daher ernst nehmen, aber daran ändert, wie bereits erwähnt auch eine Sperrstunde, die eben nur eine Stunde dauerte, wenig bis gar nichts. Dennoch glauben wir, dass sich für einige Lärmschutzprobleme ernsthafte, einvernehmliche und zielführende Lösungen finden lassen. Vor diesem Hintergrund haben wir einen Änderungsantrag ins Verfahren gebracht, durch den die Stadtverwaltung aufgefordert wird, einen sogenannten Nachtbürgermeister zu schaffen. Um eventuellen Vermutungen vorzubeugen: Der Nachtbürgermeister soll nicht über die Nachtstunden hinweg den Schreibtisch des Oberbürgermeisters hüten. Vielmehr geht es darum, dass eine vermittelnde Instanz zwischen Verwaltung, Gastronomen und Anwohnern geschaffen werden soll, um unter anderem auch bei Fragen des Lärmschutzes Kompromisse zu finden. Ein Nachtbürgermeister wäre also ein guter Ansprechpartner, um mit seiner Hilfe Konflikten vorzubeugen oder bestehende Probleme zu lösen. Auch geht es darum, mit Hilfe des Nachtbürgermeisters konkrete Maßnahmen zu entwickeln, wie das Nachtleben in Leipzig noch sicherer gemacht werden kann.

Lassen sie mich zum Schluss, weil der anstehende Beschluss zur Aufhebung der Sperrstunde damit in engen Zusammenhang steht, noch einige Sätze zum Thema Clubsterben in Leipzig verlieren. Wie einige von Ihnen vielleicht bereits mitbekommen haben, läuft vor dem Rathaus die Aktion „Aus Freude am Tanzen“, die von mehreren Leipziger Klubs initiiert wird. Einerseits sprechen sich die Teilnehmer damit für eine Abschaffung der Sperrstunde aus, andererseits machen sie auf eine für die Kulturszene problematische Entwicklung aufmerksam, denn durch die Entwicklung unserer Stadt, die rege Bautätigkeit und das Entstehen neuer Quartiere, durch den Neubau von Schulen und aus anderen ganz unterschiedlichen Gründen sind die Standorte mehrerer Klubs in Gefahr bzw. sind bereits verschwunden. Der Club im Westwerk ist ebenso Vergangenheit wie das 4rooms. Der alten Damenhandschuhfabrik wurde bereits zu Ende August gekündigt und auch die Zukunft des TV-Clubs und des „So&So“ ist ungewiss. Lebendige Städte bestehen nicht nur aus Arbeits- und Schlafquartieren. Ich selber gehe inzwischen straff auf die 40 zu und bin eher seltener in Clubs zu treffen. Die meisten im Stadtrat sind etwa so alt wie ich oder sogar älter. Dennoch sollten wir die Jugendlich und jungen Erwachsenen, die nicht in unsere geförderten Jugendeinrichtungen gehen, nicht aus dem Auge verlieren. Denn Leipzig ist auch deshalb so beliebt bei jungen Menschen, weil wir eine lebendige wohnortnahe Clubkultur haben. Wir brauchen auch im urbanen Bereich notwendige Freiräume, in denen sich Klubs entwickeln können. Es darf nicht passieren, dass das Nachtleben, wie teilweise jetzt schon in Berlin, dadurch vielfach an den Stadtrand verdrängt wird. Diesen Appell verbinde ich mit der Aufforderung an die zuständigen Ämter und Eigentümer, aber auch an uns, Lösungen zu finden, um Klubs die Existenz auch im innerstädtischen Bereich zu ermöglichen. Es geht nämlich nicht immer nur um direkte Fördermittel, sondern auch um Rahmenbedingungen, die wir in einer Stadt schaffen. Clubs benötigen nicht zwangsläufig Fördermittel, sie benötigen aber Rahmenbedingungen, die ihnen auch in einer wachsenden Stadt erhalten werden können. Ich möchte daher auch das Kulturamt darum bitte sich grundsätzlich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ein Nachbürgermeister kann dabei sicher auch eine hilfreiche Instanz sein.

Vielen Dank!

Redner: Stadtrat Andreas Geisler

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

laut Unterlagen der Stadtwerke Leipzig sind über 99 Prozent aller Stromleitungen im alten Stadtgebiet unterirdisch verlegt und der Rest nur noch in einigen Kleingartenanlagen am Strommast.

Laut Unterlagen der Envia M, Konzessionär in den eingemeindeten Ortsteilen, sind in deren Netz Versorgungsleitungen noch zu 15-20 Prozent am Strommast und in einigen Leipziger Ortsteilen sind es sogar bis zu 25 Prozent.

Soweit die Ausgangslage, denn die Envia M hat ein Programm, Stromkabel in die Erde zu bringen, aus den neunziger Jahren nach der Eingemeindungswelle nicht fortgesetzt. Aus welchen Gründen auch immer.

Sturmtief Friederike hat am 18./19. Januar klargemacht, so wenig Wartung und Pflege geht nicht, denn in meiner Nachbarstrasse beispielsweise fielen mehrere Masten um und es dauerte im Einzelfall bis zu 4 Tage bis alles wieder hergestellt war. Das darf in einer Stadt wie Leipzig nicht passieren!

Nach diesem „Jahrhundertsommer“ entstanden einzelne leichte Gewitter rund um Leipzig, bei denen wir eigentlich glimpflich davongekommen sind, es aber auch wieder massive, teilweise tagelange Stromausfälle in den Randlagen gegeben hat. Genauer betraf das am 27. Juli den Leipziger Norden und am 8. August den Südosten.

Wir wollen die Verbrauchersicherheit wieder herstellen und dazu die Masten sowie die Leitungen überprüfen und wieder sicher machen lassen. Die Verwaltung meint in Ihrem Standpunkt, sie würden das bereits tun.

Wir glauben, das ist Unsinn. Schließlich hätte man erwarten können, dass die Verwaltung sich bereits jetzt bei Envia M dafür eingesetzt hat, für mehr Versorgungssicherheit zu sorgen. Wir haben deshalb anfänglich unseren Antrag abstimmen lassen wollen. Dass der Verwaltungsstandpunkt allerdings ausführt, dass die Verwaltung bereits mit den Stadtwerken im Gespräch sind, den Übergang der Netze an die Stadtwerke zu planen und damit auch die Versorgungssicherheit sowie eine notwendige Erdverkabelung auf der Agenda stehen, werden wir heute den Verwaltungsstandpunkt abstimmen lassen.

 

Punkt 2, der besagt, dass, wo immer möglich, im Zuge von Baumaßnahmen und Leitungsverlegungen die Leitungen unter die Erde zu bringen sind, sowie Punkt 3 des Verwaltungsstandpunktes, der endlich das Gerangel um Zuständigkeiten für Pflege und Instandhaltung rund um die Schaltschränke mit einem gemeinsamen Pflegekonzept beenden soll, greifen unsere Vorschläge in leicht modifizierter Form auf. Wir hoffen nun, dass nach Übergang der Netze an die Stadtwerke auch zeitnah spürbare Verbesserungen zu bemerken sind. Wir werden das kritisch begleiten und ein Auge darauf haben, ob passiert, was angekündigt wird.

Ein Schlusssatz sei mir noch gestattet:

Wenn unsere Justiz noch eine Weile mit dem Fall beschäftigt ist, braucht es vielleicht doch noch mal die Bemühungen der Stadt und des Stadtrates, Envia M als derzeitigen Konzessionär an seine Pflichten zu erinnern.

Wir lassen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes abstimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion


Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und  Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

 

Der Ausbildungsgrundsatz der Stadt Leipzig lautet: „Die Planung sichert die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung.“ Dies muss auch für Erzieherinnen und Erzieher gelten.

Mit der zur Abstimmung stehenden Vorlage bzw. dem Antrag der SPD-Fraktion wird auch die Stadt Leipzig demnächst eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher anbieten. Eine gute Nachricht, um den Personalmangel in den Kitas zu begegnen. Damit setzt die Stadtverwaltung endlich eine Forderung der SPD-Fraktion vom Mai 2012 um und macht einen Vorschlag zum Umgang mit einem erneuten Antrag unserer Fraktion vom Dezember 2017. In diesem wird die Stadt aufgefordert, 25 Stellen für eine berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher zu schaffen.

Bis 2020 müssen 832 Erzieherstellen in Leipzig nach- und neubesetzt werden, da zusätzliche Kindertagesstätten eröffnen und Mitarbeiter in den Ruhestand gehen. Es wird inzwischen immer schwieriger, vor allem neue Kitas schnell mit ausreichend Personal zu besetzen. Das vor diesem Hintergrund die berufsbegleitende Ausbildung bisher gar nicht genutzt wurde, bleibt unverständlich.

Die noch zu besetzenden Stellen in kommunalen und freien Kitas machen deutlich, dass der Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte weiter steigen wird. Auch deshalb macht es Sinn, die berufsbegleitende Ausbildung zu forcieren, denn gegenüber der rein schulischen Ausbildung werden angehende  Erzieherinnen und Erzieher früh in die Abläufe der Kindertagesstätten eingebunden und  tragen damit auch direkt zur Senkung des Personalmangels bei. Die berufsbegleitende Ausbildung führt außerdem zur frühen Bindung der Auszubildenden an die Stadt Leipzig. Außerdem erleichtert die berufsbegleitende Ausbildung auch Quereinsteigern einen Berufswechsel, da während der Ausbildung kein kompletter Gehaltsausfall zu Buche schlägt.“

Wir setzen darauf, dass die Stadtverwaltung auch unseren zweiten Beschlusspunkt, die freien Träger dabei zu unterstützen, so großzügig übernimmt und umsetzt, denn Stadt und freie Träger dürfen sich beim Anwerben von Fachkräften nicht kannibalisieren. Unbesetzte Stellen führen zu nicht belegbaren Kitaplätzen, unabhängig vom Träger.

Beim Änderungsantrag können wir weitestgehend mitgehen, wenn er so zu verstehen ist, dass die fünfzig Ausbildungsstellen als Maximalforderung zu verstehen ist, die ab dem Schuljahr 2019/20 als minimale Anzahl an Ausbildungsstellen greifen soll. Wir können nämlich nicht beurteilen, ob es so kurzfristig möglich ist, weitere 25 Stellen mit Auszubildenden zu besetzen, die auch einen Schulplatz finden. Das Schuljahr beginnt schließlich bereits in sechs Wochen.