Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Gäste der heutigen Ratsversammlung,

der Änderungsantrag 07 zur Sammelvorlage befasst sich mit Grundschulerweiterungen.

Es darf festgestellt werden, dass wir als Stadt gemeinsam nicht besonders mutig waren und bei der Kästner-, der Masur-, der Neruda-Schule sowie in Böhlitz-Ehrenberg usw. immer zu klein geplant, gebaut und danach mühevoll angebaut haben.

Das wollen wir uns, Ihnen und den Lindenthalern ersparen, denn wir vermuten schon heute einen größeren Bedarf.

Als die Planungen für einen Anbau an die Alfred-Kästner-Grundschule angeschoben wurden, sollte diese Grundschule in Lindenthal noch einen eigenen Grundschulbezirk behalten. Das dies völliger Unsinn gewesen wäre, dafür reicht ein Blick auf die alten Grundschulbezirke, wo z.B. die Reichsbahnsiedlung oder die Trift- und Damaschke-Siedlung zur Paul-Robeson-Grundschule gehörten, was heute Sinn macht, aber in Zukunft nicht mehr so geht.

Warum? Zwischen Lindenthal und Wahren, also zwischen Paul-Robeson-Grundschule heute, in der Jungmannstrasse, und Paul-Robeson-Grundschule nächstes Jahr, hoffentlich am Opferweg, gibt es nur eine Unterquerung der S-Bahn und eine Querung B6 neu mit einem sicheren Schulweg.

Die Kinder müssten große Strecken entlang des Bahndammes laufen und damit Umwege. Das macht es sehr wahrscheinlich, dass der Weg nach Lindenthal kürzer, für viele einfacher ist und damit die erste Wahl sein wird. Wir vermuten, dass die Mehrzahl der Eltern nördlich der B6 neu ihr durch gemeinsame Schulbezirke gewonnenes Wahlrecht für Lindenthal nutzen werden, und bitten dies sehr sorgfältig zu prüfen.

Das wird auch möglich, weil im Gemeinderat Lindenthal in den neunziger Jahren vorrausschauend gehandelt wurde. Den Gemeinderäten war klar, wenn sich das komplette Wohngebiet füllt, braucht es mehr Platz für Kita und Schule. Deshalb hat man die Flächen hinter Schule und Kita, entlang der Straße „Zur Lindenhöhe“, eben nicht zur Bebauung freigegeben, sondern als Vorbehaltsfläche für eine Schule im Besitz der Kommune gelassen, auch wenn sie heute temporär durch einen Basketballplatz zwischengenutzt wird.

Durch die neuen Schulbezirke und das Wachstum der Stadt –  auch am Rand, sind wir jetzt in der Lage, das zu prüfen und wenn nötig umzusetzen, und zwar ggf. mit bis zu 8 Unterrichtsräumen plus einer Zweifeldsporthalle.

Drei Bemerkungen seien mir noch erlaubt:

  • Dadurch könnte sich die Baustelleneinfahrt in der Straße „Zur Lindenhöhe“ befinden und Baubetrieb und Schulbetrieb getrennt verlaufen, auch ohne Störungen für beide Kitas.
  • Und so ehrlich sollte man auch sein, eine neue Sporthalle für Lindenthal würde auch etwas an Lebensqualität in eine Region zurückgeben, die für die Entwicklung der Stadt große Lasten auf sich nehmen muss.
  • Und in Lindenthal wird seit dem Bau der alten Sporthalle sehr erfolgreich Radball gespielt, was einen Parkettboden bedingt. Eventuell findet man dafür eine Lösung oder überlässt die alte Halle dem TSV Lindenthal und/oder dem Hort, falls man das Gebäude nicht als Mensa braucht.

 

Der Änderungsantrag des OR Lindenthal, eine Sporthalle neben dem Gelände des Sportplatzes zu prüfen, hätte auch einen gewissen Reiz, aber aus schulpolitischer Sicht wäre alles in einem Grundstück bzw. direkt nebeneinander sinnvoller. Deshalb werben wir hier für unseren Antrag.

Ein paar ehrliche Worte zu einem Gymnasium im Norden: Zwei weiterführende Schulen so nah an die Neue Messe zu bauen, wo es keinerlei Bauplätze oder Bauentwicklung mehr gibt und wo ringsum durch Sachsenpark, Messe, Bundestrasse, Autobahn und Gewerbeflächen kein Wohnungsbau zu erwarten ist, und wo es keine tangentialen Buslinien gibt, ist Wahnsinn.

Nördlich der Max-Liebermann-Straße bis hin zur Endstelle der Straßenbahnlinie 4 zum Beispiel, da wäre man immer noch im Norden und in diesem Bereich sollte ein Gymnasium für den Leipziger Norden gebaut werden. Schließlich entstehen dort heute schon in den alten Kasernenanlagen Wohnhäuser, weshalb dort auch Schüler wohnen werden. Zudem warten da noch freie Flächen geradezu darauf, die Lücken zwischen eingemeindeten Ortsteilen zu schließen.

Die Oberschule für Wiederitzsch ist sicher völlig unstrittig.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion


Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und  Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

 

Was muss, das muss.

Es gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt, ausreichend Plätze in Schulen zur Verfügung zu stellen. Seit Jahren reden die Schulpolitiker, ja sogar ein Amtsleiter und ein Bürgermeister über Kapazitätsengpässe, ungenaue Schülerprognosen, Bauverzuge und strategische Flächenbevorratung.

Und jetzt, fünf vor 12- oder eher zwei vor 12 kommt der Notstand in der obersten Stadtverwaltung an.

 

Es wird uns ein Sofortprogramm im Umfang von atemberaubenden über 150 Mio. Euro vorgelegt, einhergehend mit weitreichenden Ermächtigungen des Oberbürgermeisters. Aber anhand der zahlreichen Änderungsanträge kann man schon sehen, dass der Stadtrat trotz aller Zeitnot genau hinschaut, was die Stadt da so bauen will.

 

Einige Maßnahmen grenzen an Verzweiflungstaten. Hierbei meine ich besonders die beiden Mietobjekte in der Torgauer- und Eutritzscher Straße. Diese winken wir keinesfalls in diesem Maßnahmenpaket durch. Die Linken wollen in ihrem ÄA 16 den gesamten Punkt 3 streichen. In der Synopse zu den Änderungsanträgen sah die Stadtverwaltung schon ein, dass man die Torgauer Straße aus dieser Vorlage herauslösen muss, wir wollen auch die Herauslösung der Eutrizscher Straße, dazu unser ÄA 20. Ich habe erhebliche Zweifel, ob diese beiden Objekte die Voraussetzung für die Nutzung als Oberschule erfüllen. Keinesfalls werden wir Einschränkungen besonders bei dieser Schulart bei den baulichen Standards hinnehmen.

Durch die Übernahme der Verwaltung der ÄA 16 und 20 wird ein Punkt erfüllt, um dieser Sammelvorlage überhaupt zustimmen zu können.

 

Im Punkt 2 der Vorlage werden einige größere Baumaßnahmen aufgeführt. Hier haben wir vor allem Probleme mit dem verwaltungsintern diskutierten Schulstandort für das Gymnasium im Leipziger Norden. Jedes Jahr zeigt sich, dass sich einige Schulen offensichtlich an weniger attraktiven Standorten befinden, denn dort melden sich immer deutlich weniger Schüler an, als es vorhandene Plätze gibt. Und nun will die Stadt einen weiteren Schulstandort an einer noch weiter abgelegenen Stelle bauen. Wir bestehen daher auf unserem ÄA 06, dass in diesem Bereich verschiedene Grundstücksalternativen zu prüfen sind- und nicht wie im Verwaltungsstandpunkt, ein von uns vorgeschlagener Standort einfach abgebügelt wird.

 

Weiterhin schlägt meine Fraktion die zügige Beschaffung einiger Schulcontainer vor. Diese sehen wir zum einen als Alternative für die Mitobjekte Torgauer-/ Eutritzscher- Straße, aber auch als schnell einsetzbare Varianten, wenn es mal wieder bei einigen Maßnahmen Bauverzug gibt.

In den nächsten Jahren müssten auch noch zahlreiche Bestandsgebäude saniert werden, dafür benötigt man auch Auslagerungsobjekte, die flexibel einsetzbar sind. Dass sich das Anmieten solcher Container nicht lohnt, sah kürzlich die Stadtverwaltung auch ein und kaufte diese für die Grundschule 5.

Meine Fraktion bringt im ÄA 08 auch einige Stadtorte zu Prüfung ins Spiel. Dazu wird mein Fraktionskollege Christopher Zenker noch näher ausführen. Weiter wollen wir das sichergestellt wird, dass die Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg beschleunigt und finanziell durchgehend abgesichert werden.

 

Außerdem fordern wir in unserm ÄA 09, dass alle Bauvorhaben des Schulentwicklungsplanes nachdrücklich forciert werden. Das will die Stadtverwaltung auch tun. Wäre das bisher mit dem gebotenen deutlichen Druck passiert, müssten wir heute nicht diese  Sammelvorlage beschließen. Ich bin ganz besonders gespannt, wie die nachdrückliche Forcierung bei den Karteileichen Bayrischer Bahnhof und Jahrtausendfeld aussehen wird. Von der Umsetzung durch private Investoren habe ich jedenfalls länger nichts gehört. Wir erwarten, dass alle Bauvorhaben aus dem letzten Schulentwicklungsplan in die monatliche Berichterstattung aufgenommen werden.

Der Fachausschuss JSGS und der Unterausschuss Schulnetzplanung werden sich sehr gründlich mit der angekündigten Berichterstattung befassen. Dazu werden wir klare Forderungen nach der Struktur und Verfahrensweise des Berichtes vorgeben.

 

Grundvoraussetzung für die Zustimmung meiner Fraktion sind die Herauslösung der Mietobjekte und eine Standortprüfung für das Gymnasium im Planungsraum Nord. Wenn Sie, Herr OBM, die herausgelösten Mietobjekte als Standorte für Oberschulen prüfen, dann erwarten wir nicht nur einen kritischen Blick auf die entstehenden Kosten, sondern vor allem grundlegende Überlegungen, ob Sie solche Standorte mit solchen Bedingungen Oberschülern zumuten wollen.

In welchen Bereichen meine Fraktion dem OBM Ermächtigungen erteilt, und vor allem, in welchen nicht, habe ich schon ausgeführt.

Besonders bei den bereits vorgeplanten und vordiskutierten Komplexsanierungen und Erweiterungsbauten der Punkte 2 und 4 hoffen wir auf eine deutliche Beschleunigung der Umsetzung durch die Ermächtigung des OBM. Die Oberschule am Barnet-Licht-Platz kann nur in der avisierten Zeit gebaut werden, wenn wir heute dieser Vorlage zustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und  Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

 

Ich möchte auf zwei Aspekte unserer Änderungsvorschläge eingehen. Zum einen geht es mir um unseren ÄA 5, der eine tatsächliche Nachnutzung der Container auf dem Barnet-Licht-Platz anstoßen soll. Wir möchten, dass mindestens ein Teil der Container, wie in der Vorlage beschrieben, anderen sozialen Zwecken, also beispielsweise Sportvereinen, zur Verfügung gestellt wird. Der Rückbau dieses Containerstandortes ist notwendig, weil dort eine Schule entstehen soll. Das bietet eine gute Gelegenheit, Vereine dabei zu unterstützen, ihre Funktionsgebäude und Sanitärtrakte auf einen besseren Stand zu bringen bzw. überhaupt ausreichend Kapazitäten zu schaffen. Sie kennen es: Auf vielen Sportplätzen stehen in die Jahre gekommene Baracken, die sowohl Büros als auch Umkleiden und Sanitärräume beherbergen.

 

Dabei sollten 80 Prozent der Kosten für Transport und Anschluss von der Stadt, wenn möglich auch durch Landesförderung übernommen werden, wobei wir zunächst eine Deckelung bei 400.000 Euro vorschlagen. Lediglich maximal 20 Prozent der Kosten sollten die Vereine selbst tragen müssen, durch Eigenleistung oder Eigenmittel. Wir bewegen uns damit im Bereich der üblichen Sportinvestitionsförderung.

 

Den Verwaltungsvorschlag einer separaten Vorlage dazu unterstützen wir, auch wenn es noch mindestens bis nach der Sommerpause dauert, bis wir darüber abstimmen können. Es ist deshalb notwendig, dass eine Zwischenlagerung der Container an einem anderen Standort ermöglicht wird, denn der Bau der Schule soll zügig beginnen und deshalb muss dort auch Bau- bzw. Containerfreiheit geschaffen werden. Wir werden unter dieser Bedingung dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen.

 

Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist Beschlusspunkt 1 unseres Änderungsantrags 8, der die Prüfung innerstädtischer Brachflächen als Interimsstandorte für Schulen in Containerbauweise vorsieht. Ja, wir wollen, dass der Leuschner-Platz, der Matthäikirchhof und der ehemalige Containerstandort am Deutschen Platz für Interimsschulstandorte intensiv geprüft werden. Uns treibt die Befürchtung um, dass wir Bauverzögerungen erleben werden und dadurch zusätzlich zentrumsnahe und verkehrlich gut angebundene Interimsstandorte vorhalten müssen. Denn das Einzige, was wirklich schnell geht, wenn es zu Bauverzögerungen an anderen Standorten kommt, sind Container. Die Verwaltungsmeinung, dass sei alles unwirtschaftlich und würde die weitere Entwicklung der Flächen bremsen, ist uns zu pauschal und falsch. Es geht um eine Zwischennutzung von 5 bis 6 Jahren. In diesem Zeithorizont sehen wir aktuell keine richtungsweisenden Fortschritte auf diesen Grundstücken. Wir werden allerdings diese drei Standorte getrennt voneinander abstimmen lassen.

 

Den Leuschner-Platz sehen wir beispielsweise auch als Mahnung, dass wir schneller auf die Entwicklungen reagieren müssen. Es ist uns seit Jahren bekannt, dass Schulplätze fehlen werden, aber das notwendige Tempo bei Neubau und Erweiterung von Schulen haben wir nie aufgenommen. Das rächt sich jetzt und kann auf dem Leuschner-Platz deutlich sichtbar werden, denn mindestens Teile der Verwaltung hätten jeden Arbeitstag einen schönen Blick auf diesen Standort. Der Leuschner-Platz hat auch noch einen praktischen Vorteil, zwei wunderbare Sporthallen befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

im Februar dieses Jahres ist unser Antrag zum Zweckentfremdungsverbot von privatem Wohnraum ins Ratsverfahren gegangen.  Das Thema scheint zu bewegen, denn nachdem wir den Antrag  eingereicht haben, bekamen wir weitere Hinweise von Leipzigerinnen und Leipzigern auf zweckentfremdeten Wohnraum, denen die LWB bzw. die Stadtverwaltung jetzt nachgehen. Auch Airbnb als größte Plattform meldete sich, weil sie befürchteten, wir wollten ihr Geschäftsmodell torpedieren. Das wollen wir insgesamt natürlich nicht. Oder um präziser zu werden, wir wollen dort nicht eingreifen, wo jemand seine Wohnung untervermietet, wenn er oder sie selbst nicht da ist, oder einzelne Zimmer vorübergehend Touristen überlassen werden. Allerdings wollen wir dort einen Riegel vorschieben, wo Wohnraum eigens zum Zweck der Untervermietung an Touristen angemietet bzw. umgenutzt wird. Damit wird dem Wohnungsmarkt regulärer Wohnraum entzogen und das teilweise sogar illegal, weil es oft sowohl den Bedingungen der meisten Mietverträge und auch der baurechtlich genehmigten Nutzung  widerspricht.

Auch Leerstand kann Zweckentfremdung sein. Beispielhaft sind hier Hamburg und München zu nennen: Wenn in der Hansestadt Wohnungen längere Zeit leerstehen und damit dem Wohnungsmarkt ebenfalls nicht zur Verfügung stehen, kann die Kommune den Eigentümer unter bestimmten Bedingungen temporär enteignen, die Wohnungen notfalls herrichten und vermieten. Der ursprüngliche Eigentümer bekommt die Wohnungen dann nach eine gewissen Frist samt Mietern und einer möglichen Sanierungsrechnung wieder zurück. In München geht man nicht ganz so weit, dort können aber Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Auch in Leipzig gibt es noch Wohnraum, der als aktuell nicht marktaktiv bezeichnet werden kann.  Nicht selten handelt es sich dabei vor allem um Spekulationsobjekte und diese haben für die Stadtgesellschaft keinen Nutzen. Wir können uns deshalb vorstellen, dass der Freistaat Sachsen seinen Kommunen ähnliche Möglichkeiten einräumt, wie es sie Hamburg oder München gibt.

Der Wohnungsmarkt in Leipzig hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Konnte man vor wenigen Jahren noch geräumige, sanierte Wohnungen zu einem günstigen Preis finden, wir es heute schon für Durchschnittsverdiener schwierig, adäquaten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das brauche ich Ihnen eigentlich nicht zu sagen, denn Sie alle waren ja dabei, als wir über die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts diskutiert haben und sie alle haben nun die Vorlage zur Fortschreibung der Instrumente des Wohnungspolitischen Konzepts bekommen. In dieser Vorlage sind Zweckentfremdungsverbote unter den möglichen Instrumenten erwähnt. Das ist gut, aber generell bleibt die Vorlage zum Instrumentarium der Wohnungspolitik aus meiner Sicht noch sehr vage. Unter anderem werden uns dort Prüfungen von Maßnahmen vorgeschlagen, die eigentlich schon seit Jahren hätten umgesetzt sein sollten, wie beispielsweise die Übertragung städtischer Wohnimmobilien an die LWB. Unser Antrag dazu ist von 2013, also schon hornalt, und auch ein entsprechender Beschluss wurde 2015 schon gefasst. Das ist in Anbetracht der Entwicklungen am Wohnungsmarkt auch schon eine halbe Ewigkeit her. Auch bezüglich Erhaltungssatzungen bzw. Milieuschutzsatzungen bleibt die Vorlage noch sehr unbestimmt. Eine mutigere Vorlage wäre an dieser Stelle besser gewesen.

Ich möchte mich allerdings wieder auf die Zweckentfremdungsverbote konzentrieren und nach all der Kritik auch ein Lob aussprechen: Ich freue mich, dass die Stadtverwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt drei von vier Beschlusspunkten unseres Antrags zustimmt und den vierten Punkt, konkret den BP2, noch direkt mit finanziellen Mitteln untersetzt, um die Datengrundlage, die wir für den Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung bräuchten, zeitnah schaffen zu können. Vielen Dank! Je eher wir die Grundlage schaffen und wenn wir parallel dazu auf den Freistaat Sachsen einwirken, dass ein entsprechendes Gesetz erlassen wird, desto eher können wir zweckentfremdete Wohnungen zurückgewinnen. In München waren es immerhin 1100 Wohnungen, die so seit 2013 wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden konnten.

Abschließend: Das Thema Wohnen bewegt die Menschen sehr, das zeigt auch die aktuelle Bürgerumfrage. Zweckentfremdungsverbote dürfen daher nur eine Maßnahme bleiben, wir müssen die gesamte Palette wohnungspolitischer Maßnahmen nutzen, wie den Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Erhaltungssatzungen oder Konzeptvergaben. Wir benötigen darüberhinaus eine wirkungsvolle Mietpreisbremse – hier ist der Bund gefragt – , müssen auch mal Vorkaufsrechte nutzen und es müssen vor allem neue Wohnungen entstehen, auch kommunale.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank!

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr OBM,

werte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste!

Seit Januar 2016 treten die Unternehmen der LVV als Leipziger Gruppe auf. Als Unternehmen der Leipziger Daseinsvorsorge wollen sie damit auch bildhaft nach außen tragen, dass sie Bestandteil unserer Stadtgesellschaft sind, dass sie ihre Kompetenzen noch mehr bündeln wollen, zum gegenseitigen Nutzen für unsere Stadt und ihrer kommunalen Unternehmen.

Meine Fraktion unterstützt diese neue Stoßrichtung der LVV-Gruppe ausdrücklich und will mit diesem Antrag die Stadtverwaltung beauftragen, zu prüfen, wie auf verschiedenen Handlungsfeldern weitere nennenswerte Beiträge der LVV-Unternehmen zum Nutzen der Stadt Leipzig generiert werden können. Ich möchte jetzt nicht auf alle Punkte, die im Antrag dazu vorgeschlagen werden, eingehen. Jeder wird dazu in seiner subjektiven Sicht auch andere Standpunkte zur Geeignetheit der Vorschläge haben. Wichtig ist vielmehr, wie können wir eine bessere Verwurzelung unsere kommunalen Unternehmen mit der Stadt und Region erreichen, wie können wir Kundenbindungen verbessern, wie können wir die vielen Beschäftigten dieser Unternehmen motivieren, die ja auch Teil unserer Stadtgesellschaft sind.

Wie uns das gelingen kann, möchte ich anhand zwei unserer Vorschläge verdeutlichen. So schlagen wir unter anderem vor zu prüfen, ob Kunden der Stadtwerke preiswertere LVB-Fahrscheine bekommen können und weniger für die Nutzung städtischer Schwimmhallen und Freibäder zahlen müssen. Somit würden die Leipziger, die als Kunden der Stadtwerke indirekt zum Wohle unserer Stadt beitragen, einen Teil wieder über günstigere Angebote von städtischen Unternehmen zurückbekommen. Die Kundenbindungen zu den Stadtwerken würden enorm verbessert, die wichtig sind, denn die Leipziger Stadtwerke befinden sich in einem immer härteren Wettbewerb. Zum anderen kann es durch eine noch engere Verzahnung in der Personalpolitik, durch die Etablierung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und die Einführung von Job-Rotationsprogrammen zu einem flexibleren und effizienteren Personaleinsatz und einem besseren Wissensaustausch zwischen den Unternehmen der LVV und der Stadtverwaltung kommen.

Die Prüfergebnisse, die laut Verwaltungsstandpunkt Ende des zweiten Quartals 2019 vorliegen sollen, könnten dann idealerweise bei der nächsten Aktualisierung der Eigentümerziele der LVV-Gruppe als neue Sachziele, soweit geeignet, mit einfließen.

Durch viele kleine Dinge aber auch große Maßnahmen sorgt die LVV als Unternehmen der Daseinsvorsorge täglich für mehr Lebensqualität in unserer Stadt. Ob das aufstellen von Trinkwasserbrunnen durch die KWL im Innenstadtbereich, die eingeführte L-Card, das vielfältige Sponsoring in Kultur und Sport oder die immensen Investitionen, die viel zur Wertschöpfung und Arbeitsplatzerhalt in der Region beitragen.

Wir denken, dass eine noch bessere Zusammenarbeit zwischen den Beteiligungsunternehmen der LVV-Gruppe untereinander als auch mit der Stadt, der Schlüssel zum weiteren wirtschaftlich Erfolg liegt, zum Nutzen unserer Stadt.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

 

Leipzig ist Spitze – vor allem im Bereich Schulsozialarbeit. Das zeigen die UÜbersichten im Förderkonzept zur Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen im Freistaat Sachsen.

Leipzig ist aber auch Spitze bei der Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen und bei der Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulschwänzen.

Wie passt das zusammen? Der Stadtrat hat ja vor allem wegen dieser Probleme die Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen. Wir haben uns in langen Diskussionen mit dem Steuerungskonzept befasst und werten die Angaben des Sozialreports gründlich aus- dennoch- Leipzig bleibt Spitze.

Schulsozialarbeiter an Oberschulen und Förderschulen können eben nicht zaubern. Sie sollen alle Unzulänglichkeiten des sächsischen Bildungssystems ausgleichen. Die Stellung dieser Schularten bei der Besetzung mit ausgebildeten Lehrkräften, die veränderten Regelungen beim Übertritt ins Gymnasium und nicht zuletzt auch die sozialen Problemlagen, die sich an diesen Schularten nicht nur häufen, sondern potenzieren.

Hier zeigen sich deutlich die Grenzen von Schulsozialarbeit auf.

Im Förderkonzept des Freistaates wird das als Zielkonflikt beschrieben. Mit ihren begrenzten zeitlichen Ressourcen sollen die sozialen Problemlagen gelöst werden, die Schulabbrecherquote gesenkt und die Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern und Kooperationspartnern organisiert werden. Nebenbei sollen noch Konzepte geschrieben und evaluiert werden.

Wir haben im Rat das Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit beschlossen.

Für uns heißt steuern aber nicht gängeln und bedrängen, vielmehr ist es die Aufgabe der Verwaltung und der Politik, genau hinzuhören und zu analysieren, welche Problemlagen die Schulsozialarbeiter vor Ort aufzeigen. Und nicht nur zuhören- nein auch schnelles Handeln- sowohl vom ASD als auch vom Ordnungsamt und anderen Ämtern und Kooperationspartner ist notwendig.

So heißt es auch im Leitbild der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit: „Die Basis unseres gemeinsamen Handelns sind Fachlichkeit, Offenheit, Vertrauen und Wertschätzung. … Gemeinsames Handeln erzeugt eine größere Wirkung.“

Um die Schulabbrecherquote wirksam zu senken, braucht es viele Akteure. Vor allem muss noch deutlich früher gefördert, aber auch gefordert werden. Das heißt für meine Fraktion- Schulsozialarbeit gehört schnellstmöglich an alle Grundschulen und auch an den Kitas muss das System der Kinder-und Familienzentren deutlich ausgebaut werden.

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen,
liebe Kollegen im Stadtrat,
geehrte Gäste,

ich war ja schon leicht verärgert als hier im Rat verkündet wurde, die Stellungnahme wird erst in den Ausschüssen behandelt, wenn sie schon längst verschickt ist. Die Diskussion zur entsprechenden Einwohneranfrage im März haben ja alle mitbekommen. Wie ein Wunder ist dann, dass in dem Entwurf, der in die Ausschüsse ging, schon mal leicht nachjustiert wurde, weil man wohl bemerkt hatte, so geht es überhaupt nicht. Nun liegen wieder acht Änderungsanträge vor, sodass ich also davon ausgehe, dass die Stellungnahme in vielen Punkten so schlecht ist, dass sie überarbeitet werden muss.

 

Die SPD Fraktion beantragt in ihrem Änderungsantrag, dass alle Beschlüsse des Stadtrates und alle in die Fluglärmkommission eingebrachten Anträge, die aus den Debatten im Rat oder den Ausschüssen entstanden sind, in der Stellungnahme aufgegriffen und eingefügt werden.

Da sich der Ortschaftsrat Lindenthal die Mühe gemacht hat, genau das auszuformulieren, werde ich meiner Fraktion empfehlen, dem weitergehenden Antrag des OR Lindenthal zu zustimmen. Beschreibt er doch mit klaren Worten genau das, was wir weich formuliert hatten und von der Verwaltung in einer neuen Fassung erwartet hätten.

 

Aus Sicht des Ortschaftsrates bedeutet die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereichs, dass die Stadt und die Region die Missachtung aller Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss einfach akzeptieren und damit einen Missstand mit dem Mantel des Legalen versehen und dauerhaft machen.

Es muss doch klar sein, dass alles was der Rat beschlossen hat, sich dort wiederfinden muss. Ich möchte mal einen Blick nach vorn wagen: Ich möchte nicht in ein paar Jahren hier stehen und einen Versuch kontern müssen, die unrechtmäßig mit großem Gerät und von vor 6 bis nach 22 Uhr beflogene Südabkurvung als Grund für weitere Siedlungsbeschränkungen aufzuführen, nur weil sie jemand entgegen aller Beschlüsse benutzt.

 

Und wenn wir einmal bei sinnlosen Abkurvungen sind: Die kurze Nordabkurvung, egal von welcher Bahn, ist genauso eine unsägliche Gewinnmaximierungsmethode, die die Belastungen für die Menschen im Norden grundlos vergrößert, indem sie eine Lärm- und Schmutzschleppe über den ganzen Leipziger Nordwesten legt.

 

Im Grunde muss konstatiert werden, dass die Lärmbelastung der Menschen im Nordwesten größer ist als angenommen. Da hilft allerdings keine Vergrößerung der Siedlungsbeschränkung. Vielmehr müssen ehrliche Maßnahmen, den Lärm zu begrenzen und gleichmäßig zu verteilen, oder eben Lärmpausen eingeführt werden, solange man auf diese Lärmquelle nicht verzichten kann oder möchte.