Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Reder: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Podiumsgäste,

ich begrüße Sie im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich zu unserer Diskussionsrunde rund um das Wohnungspolitische Konzept. Worum geht es uns?

Im Oktober 2015 wurde die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts für die Stadt Leipzig im Stadtrat beschlossen. Diese Fortschreibung wurde dringend nötig, weil unsere Stadt seit einigen Jahren ein sehr dynamisches Wachstum erlebt. Immer mehr Menschen ziehen in unsere Stadt und immer mehr Kinder kommen in Leipzig auf die Welt. Das ist toll und das zeigt, dass die Kommunalpolitik in den vergangenen 27 Jahren vieles richtig gemacht hat und viele Weichen so gestellt hat, dass sich unsere Stadt gut entwickelt. Allerdings sorgt dieses starke Wachstum dafür, dass sich einige Rahmenbedingungen in unserer Stadt verändern müssen. Schließlich soll Leipzig auch in den nächsten Jahrzehnten noch ein attraktiver Standort bleiben. Dazu gehören Aus- und Neubau von Schulen und Kindertagesstätten, die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV, aber eben auch der Wohnungsmarkt.

War unsere Stadt noch bis vor einigen Jahren ein wahres Mieterparadies, in dem es gut sanierte Wohnungen in allen möglichen Größen zum kleinen Preis gab, hat sich das mittlerweile geändert. Einerseits zum Glück, denn auf Dauer geht es nicht gut, wenn Vermieter bei nahezu gleich hohem Unterhaltungsaufwand weniger Einnahmen haben. Anderseits ist es natürlich ein Nachteil für die Mieter, denn der Anteil des Einkommens, der für Miete aufgebracht werden muss, ist gestiegen und steigt weiter.

Schon im Herbst 2013 hat sich meine Fraktion dafür stark gemacht, dass das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig fortgeschrieben wird. Unsere Intention war damals schon, dass wir nicht mehr allein die Reduktion des Wohnungsleerstands oberstes Ziel sein darf, sondern auch die Schaffung neuen preiswerten Wohnraums stärker in den Fokus rücken soll. Dass dies nicht allein mit dem Konzept geht, haben wir schon damals erklärt. Es musste unter anderem auch um die Stadterneuerung, die Unternehmensziele für die LWB, den Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gehen.

Für die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts haben wir dann auch entsprechende Vorschläge gemacht, dass es auch eine Wirkung erzeugen kann. So enthielt der Beschluss zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts auf unsere Initiative hin einen Passus, durch den der Oberbürgermeister aufgefordert wurde, sich bei der Staatsregierung für ein Förderprogramm zum sozialen Wohnungsbau einzusetzen und gleichzeitig auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass ein mögliches Förderprogramm auch zügig umgesetzt werden kann. Unsere Initiative war erfolgreich. Es gibt ein Förderprogramm des Freistaats, das – ich gebe das gern zu –  sicher nicht allein wegen unseres Antrags aufgelegt wurde, und die Stadt Leipzig steckt mitten in der Umsetzung. Für uns ist das bis hier hin schon mal ein Erfolg.

Die Aktualisierung der Unternehmensziele für die LWB war in der letzten Ratsversammlung Thema. Hierbei konnten wir uns mit unserer Forderung, dass die LWB ihren Wohnungsbestand bis 2026 auf 40.000 Wohneinheiten ausbauen soll, durchsetzen. Wir haben uns auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Stadt den Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000 Wohneinheiten unterstützt. Diese Regelung ist jetzt Teil der Eigentümerziele. Die Unterstützung der Stadt kann durch die Bereitstellung von freien Flächen, die für die Wohnbebauung geeignet sind, oder die Übertragung von  Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB erfolgen. Letzteres haben wir schon lange gefordert, aber bislang wurden entsprechende Beschlüsse nicht umgesetzt. Erfolg wird sich aus unserer Sicht hier nur einstellen, wenn LWB und Stadt ganz eng an einem Strang ziehen.

Der LWB kommt schon allein durch die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Kriterien zum Gesellschaftszweck die Aufgabe zu, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Künftig soll beispielsweise mindestens ein Drittel des Bestands den Kriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entsprechen.  Auch im Rahmen ihres Neubauprogramms soll die LWB mindestens 30 Prozent dieser Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus schaffen. Das geht natürlich nur, wenn hierfür Fördermittel des Freistaates zur Verfügung stehen. Aktuell ist das glücklicherweise der Fall und der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung auch das städtische Konzept zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum beschlossen. Mit diesem Konzept wird ein Fördermittelantrag der Stadt, bei dem es bis 2019 um Fördermittel in Höhe von  20 Millionen Euro jährlich geht, untersetzt. Sie sehen, die Umsetzung ist in vollem Gang, jetzt muss es eben nur mit der Bautätigkeit losgehen.

Das kann allerdings die LWB nicht allein schaffen, hier sind genauso private Investoren wie auch die Wohnungsbaugenossenschaften gefragt. Schließlich geht es darum, dass Leipzig auch weiterhin eine Stadt für alle bleibt.

Soviel von mir zur Einleitung. Ich freue mich nun auf eine anregende Diskussion.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

 Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Die erfolgreiche Entwicklung Leipzigs verbunden mit einem rasanten Bevölkerungswachstum  führt auch zu einer  atemberaubenden Entwicklung am Leipziger Immobilienmarkt. Bereits in meiner letzten Rede zur Anpassung der Eigentümerziele LWB im März 2014 hatte ich darauf hingewiesen, auch wenn die Datenlage damals noch widersprüchlich war. Nun bestätigt sich dieser Trend. In den letzten fünf Jahren kamen 62.000 Menschen neu hinzu, der Leerstand ging auf 9000 WE im marktaktiven Bestand zurück (von ehemals 69.000 im Jahr 2000), die Bautätigkeit nimmt zu (von 1000 auf jetzt 2000 WE im Neubau) und die Baugenehmigungen steigen stark an. Und diese Entwicklung hält an, ja gewinnt sogar noch an Fahrt. Viele Akteure stehen jetzt in den Startlöchern und beginnen mit der Planung mittlerer und großer Bauprojekte. Denn der Bedarf an neuen Wohnraum ist riesig. Laut dem Amt für Statistik und Wahlen wird allein in den nächsten drei Jahren in Leipzig mit einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 6.600 Haushalten gerechnet.

Für die LWB bedeutet dies, dass sie ihre Kehrtwende von einer Entschuldungs- und Konsolidierungsstrategie hin zu einer Wachstums- und Investitionsstrategie noch schneller hinbekommen muss. Dafür muss der Gesellschafter Stadt Leipzig jetzt die Weichen stellen. Die aktualisierten Eigentümerziele sehen zwar vor, dass die LWB ihren bisherigen Marktanteil von 10,5% halten sollen, um weiterhin gewisse Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten auf dem Leipziger  Immobilienmarkt zu behalten. Doch was heißt das konkret in Zahlen für die LWB? 37.000 Wohnungen bis 2026 wie es die Unternehmensplanung der LWB vorsieht? Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Verwaltung unser Anliegen aufgegriffen hat nun eine klare absolute anzustrebende Zielgröße zu benennen, die für die LWB und den Gesellschafter abrechenbar und steuerbar ist. Ob ein Ziel von 38.000 Wohneinheiten ausreichend ist den Marktanteil zu halten,  wie es die Verwaltung jetzt vorschlägt, bezweifeln wir aber.

Bereits bei der Diskussion zur Anpassung der Eigentümerziele im Jahr 2014 forderte Die Fraktion die Linke eine mittelfristige Festschreibung des Wohnungsbestandes auf 40.000 Wohneinheiten. Das hielt meine Fraktion damals für eine richtige aber verfrühte Forderung. Angesichts des bereits beschriebenen dynamischen Immobilienmarktes und der gesunden wirtschaftlichen Entwicklung der LWB kommen wir jetzt nicht mehr an dieser Festschreibung vorbei, wenn wir das Ziel, den Marktanteil halten zu wollen, wirklich ernst meinen.

Es ist richtig und wichtig bei der Formulierung von Eigentümerzielen Sachziele und Finanzziele möglichst in Einklang zu bringen. Auch wir kennen den anstrengenden Weg der LWB von einem insolvenzbedrohten hin zu einem gesunden Unternehmen. Aber man darf auch nicht vor jedem Sachziel den Vorbehalt der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit wie ein Mantra vor sich her schieben. Wenn man ein Sachziel als sehr wichtig für die Stadt erachtet, dann sind Gesellschaft und Gesellschafter gefordert alles zu tun um dies auch umzusetzen. Das ist in der Privatwirtschaft auch nicht anders. Jeder Firmeninhaber wird letztendlich seine Gesellschaft so mit Mitteln ausstatten, dass sie auch die vom Gesellschafter beschlossene Unternehmensstrategie umsetzten kann. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag auch klar die Verantwortung des Gesellschafters benannt. Nämlich alle Mittel und Wege zu prüfen, den Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000 Wohneinheiten zu unterstützen. Das kann die Bereitstellung von freien Flächen sein, die für die Wohnbebauung geeignet sind oder die Übertragung von  Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB, wie von uns schon lange gefordert und immer noch nicht umgesetzt. Erfolg wird sich nur einstellen, wenn LWB und Stadt ganz eng an einem Strang ziehen.

Abschließend möchte ich meine Freude darüber ausdrücken, dass jetzt endlich die lange geforderte Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen in Gang kommt. Dies wird es der LWB ermöglichen ca. ein Drittel der neu zu schaffenden Wohnungen im Segment Sozialwohnungen anzubieten. Hier wäre es wichtig, diese im besonders nachgefragten Bereich der 1 und 4 Raumwohnungen möglichst über das gesamte Stadtgebiet verteilt anzubieten.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Gemäß der vorliegenden Konzeption sollen 1500 Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem Einkommen in Leipzig zeitnah errichtet werden, entweder durch Neubauvorhaben oder Altbaumodernisierung.  Jeweils ca. 20 Millionen Euro stehen dafür in den Jahren 2017, 2018 und 2019 gemäß den Förderbedingungen des Freistaates zur Verfügung.

Insbesondere die LWB, aber auch die Genossenschaften und private Partner sollen die Maßnahmen umsetzen. Wichtig ist uns, dass der Stadtraumbedarf – wo erfolgt sozialer Wohnungsbau – und die Langfristigkeit der so genannten Belegungsbindung – möglichst länger als 15 Jahre – bei der Umsetzung ausreichend beachtet werden. Angesichts des weiter prognostizierten  Wachstums der Leipziger Bevölkerung, dem starken Rückgang des Leerstandes an Wohnungen und der deutlichen Steigerung bei den Angebotsmieten ist die jetzt geplante Wohnungsbauförderung ein wichtiger erster Schritt.

Wir fordern schon heute: Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus muss aber über 2019 hinausgehen und das Volumen deutlich ansteigen, da der Bedarf in Leipzig jetzt schon fast viermal so hoch ist. Insbesondere bei den Einpersonenhaushalten und bei großen Haushalten (4 Personen und mehr) wird eine weiter steigende Nachfrage prognostiziert.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

 

Die Ergebnisse der vorliegenden Gutachten zu den ergänzenden Finanzierungswegen für den ÖPNV sind ernüchternd. Sie sind leider nicht das Wundermittel, wie vielleicht von einigen gehofft, um die chronische Unterfinanzierung unseres ÖPNV zu lösen. Bis auf den Vorschlag einer kräftigen Erhöhung der Grundsteuer sind alle anderen Vorschläge nach jetziger Rechtslage nicht umsetzbar. Durch den Freistaat Sachsen müsste erst das KAG geändert werden, um ein Bürgerticket, einen ÖPNV-Beitrag oder eine ÖPNV-Taxe einzuführen. Und die Grundsteuer befindet sich in Leipzig schon auf einem sehr hohen Niveau.

Jetzt fordern die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linken den Oberbürgermeister auf, sich auf Bundes- und Landesebene für die Änderung dieser rechtlichen Rahmenvoraussetzungen einzusetzen, um mittelfristig diese Sonderabgaben zur ergänzenden ÖPNV–Finanzierung einführen zu können. Zudem soll der Stadtrat ein klares Bekenntnis zur Einführung kommunalpolitisch ergänzender Finanzierungswege für den ÖPNV beschließen.

Doch dieses Bekenntnis wird von unserer Fraktion nicht kommen.

Zum einen werden diese ergänzenden Finanzierungsformen, sollten diese dann rechtlich möglich sein, nicht annähernd die finanziellen Probleme des ÖPNV lösen können. Zum anderen würden wir  Bund und Land aus ihrer Pflicht nehmen, auskömmliche Mittel  zur Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung zu stellen. Und drittens müssten wir dann eine breite und lange Detaildiskussion führen, welche Maßnahmen sowohl sozial-, als auch wirtschaftspolitisch vertretbar wären bei möglichst geringem Bürokratieaufwuchs.  Wenn überhaupt müsste so eine Sonderabgabe auf Initiative des Bundes bundeseinheitlich geregelt werden , wie z.B. in Frankreich die Verkehrsabgabe, da die Unterfinanzierung des ÖPNV kein spezifisches Problem der Stadt Leipzig ist, sondern ein Problem, welches alle Großstädte in Deutschland haben. Ein kommunaler Flickenteppich verschiedenster Sonderabgaben für den ÖPNV wäre sicherlich keine gute Lösung.

Auch wenn es langweilig klingt, es gibt keine schnellen und einfachen Lösungen. Wir müssen stattdessen eine Diskussion beginnen, wie wir die Mehrbedarfe möglichst fair zwischen der Stadt Leipzig, der städtischen Holding LVV und den Fahrgästen austarieren. Dazu hat unsere Fraktion ja bereits einen Antrag im Verfahren laufen, der genau diese Diskussion jetzt mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes und der damit verbundenen Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages einfordert.

Eine wachsende Stadt erfordert auch einen deutlichen Ausbau des ÖPNV und dieser braucht mehr finanziellen Mittel. Dazu muss jeder seinen entsprechenden Beitrag leisten. Die LVB und die Holding LVV über weitere Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen als permanente Aufgabe, die Stadt Leipzig  selbst über höhere Zuschüsse, wenn mehr Leistungen bestellt werden sollten und natürlich Bund und Land durch die zur Verfügungstellung auskömmlicher Fördermittel, um die notwendigen Investitionsmaßnahmen auch realisieren zu können. Das ist die einfache und ernüchternde Wahrheit. Und dafür werden wir uns als Fraktion auch in der anstehenden politischen Debatte zum Nahverkehrsplan und Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages einsetzen.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

ENDLICH! Die Kapazitäten an der 60. Grundschule sind schon lange ausgeschöpft. Der Kapazitätsrichtwert dieser Schule wird mit 2,5 Zügen, also 10 Klassen angegeben. Schon seit einiger Zeit wird dieser Wert überschritten, das heißt: Fachunterrichtsräume müssen als Klassenräume genutzt werden, eine Umnutzung von Horträumen ist nicht möglich, weil sich dieser in einem anderen Gebäude befindet, das ca. 500 Meter entfernt ist.

Die Sanitärräume befinden sich in einem Nebengebäude und der Speiseraum wurde in einem Raumsystem untergebracht. Zusammen ergibt das: Handlungsbedarf ist überfällig, die Bedingungen entsprechen schon lange nicht mehr den Anforderungen einer heutigen Schule.

Nun kommt der Erweiterungsbau mit Mensa, Toiletten und drei neuen Unterrichtsräumen.

Aber: Leipzig wächst und in Knauthain und Knautnaundorf befinden sich noch reichlich Flächen, die in den nächsten Jahren besonders für den Eigenheimbau vorgesehen werden.

Die geplanten Flächen der 60. GS reichen aber nur für die bisher dort wohnenden Kinder. Deshalb stellt meine Fraktion den Antrag, in den neu entstehenden Gebieten eine Vorbehaltsfläche für soziale Infrastruktur zu kaufen. Damit meinen wir nicht das Restfleckchen, dass die Verwaltung bisher als Vorbehaltsfläche vorgesehen hat, wahrscheinlich weil es sonst keiner haben wollte – die Fläche des ehemaligen, der ersten Autohauses Heil, romanisch gelegen direkt hinter einem Bahnübergang und an einer Kreuzung, deren Vorfahrtsregeln so manchen Autofahrer überfordern.

Wir wollen eine attraktive Fläche, die dort ist, wo auch die Kinder wohnen, die die jetzt schon recht langen Schulwege haben und die die Schulwegsicherheit berücksichtigt. Wie diese Fläche dann bebaut wird, mit Schule und Kita oder vielleicht sogar mit einem Angebot für Senioren, das wollen wir jetzt noch nicht festlegen. Dazu müssen die Entwicklungen betrachtet werden. Die Verwaltung hat also noch ein bisschen Zeit, kreative Nutzungskonzepte zu entwickeln.

Aber keine Zeit, eine Fläche zu sichern. Also, liebe Bürgermeister und natürlich auch Sie, Herr Oberbürgermeister, damit wir in Zukunft auf einen Krisenstab im Bereich Schule verzichten können, müssen Sie planvoll und vorausschauend handeln.

Und wenn Sie, verehrte Stadträtinnen und Stadträte, das auch so sehen, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.

Vielen Dank!

Redner: Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

am Sonnabendvormittag bin ich mit meiner Familie spazieren gegangen, durch unsere wunderbaren Parks und durch liebevoll angelegte Kleingartenanlagen, in denen schon die ersten Frühblüher erwachten. Und was musste ich sehen? Heerscharen älterer Damen und Herren beginnen, wie jedes Jahr bei den ersten Sonnenstrahlen, Unmengen von Baumaterial, Matratzen, Kühlschränke, Möbel und Küchengeräte in die Kleingartenanlagen zu schleppen, um kleinste Hütten, die teilweise nur in billigster Holzbauweise errichtet wurden, auszubauen und bewohnbar zu machen. Ich bin mir sicher, viele der Hütten verfügen weder über einen Abwasseranschluss noch wird der Müll regelgerecht entsorgt. Ich habe sogar graumelierte Herren beobachten können, die ihre Notdurft auf einem Misthaufen verrichtet haben. Schon in den letzten Jahren habe ich im Sommer gesehen wie in den Anlagen hunderte dieser autonomen Bürgerinnen und Bürger, teilweise über Wochen und Monate dort leben, ohne ihren neuen Wohnsitz der Stadt zu melden und sich an Recht und Gesetz zu halten. Wann handeln Stadt und Polizei endlich und räumen diese illegalen besetzen Gebiete? Herr Rosenthal, sorgen sie dafür, dass Recht und Gesetz in Leipzig endlich umgesetzt werden!

Aber Spaß bei Seite: Leipzig wirbt für sich mit dem Slogan: „Leipziger Freiheit“. Dies lässt Raum für persönliches Gefühl und Interpretation – jeder einzelne kann seine „Freiheiten“ in Leipzig finden und davon profitieren. Zum anderen greifen die „Freiheiten“ die Chancen auf, die Leipzig bietet. Sei es in der Kultur, der Wirtschaft, der Wissenschaft oder bei Lebensqualität und Freizeit.

Auch Wagenplätze sind Teil dieser Freiheit und gehören, wie in fast allen großen Städten zum Stadtbild. Man muss nicht in einem Wohn- oder Bauwagen wohnen wollen, um sich dafür einsetzen, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, diesen Lebens- bzw. Wohnentwurf auch in Leipzig zu ermöglichen.

(c) Sabine Geißler/pixelio.de

Wir befinden uns bei Wagenplätzen in einer baurechtlichen Grauzone – im Übrigen genauso wie die Kleingärtner, die im Sommer in ihrer Laube wohnen, daher ist es vernünftig, Lösungen zu finden, die Bedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wagenplätzen aufstellen, bis baurechtlich eindeutige Regelungen auf Bundes- bzw. Landesebene geschaffen werden. Genau dies tut die Neufassung des CDU-Antrags bzw. der Verwaltungsstandpunkt. Mit den Verträgen regelt die
Stadtverwaltung u.a. Fragen zum Wasser, Abwasser, Lärm, zur Verkehrssicherungspflicht oder zur Meldepflicht. Und wenn sich jemand an der Höhe des Gartenzaunes stört, gibt es auch hier eine Lösung: Das sächsische Nachbarrechtsgesetz.  Die Verträge regeln ein nachbarschaftliches Miteinander und sollten sie  nicht eingehalten werden, besteht für die Bewohnerinnen und Bewohner der Plätze die Gefahr, dass diese gekündigt werden. Die Wagenplatzbewohner haben also auch etwas zu verlieren und die Einhaltung der Verträge liegt in ihrem ureigenen Interesse

Was die Stadtverwaltung mit den Verträgen tut, ist genau das, was ich von einer Stadtverwaltung erwarte: Lösungen zu suchen, statt zu verhindern. Und das ämter- und dezernatsübergreifend. Das erwarte ich übrigens nicht nur bei Wagenplätzen, sondern beispielsweise auch bei der „Amalie“, mit denen sich Bewohnerinnen und Bewohner von Wagenplätzen bereits solidarisiert haben. Und ich  begrüße es, dass die Stadtverwaltungen in Kleingartenanlagen ein oder zwei Augen zudrückt, wenn vor allem in den Sommermonaten dort teilweise auch gewohnt wird. Für eine Stadt die attraktiv bleiben möchte, gibt es nicht nur schwarz und weiß, es gibt auch Grauzonen und ein buntes Farbenspektrum. Sei es bei Wagenplätzen, in Kleingartenanlagen oder beispielsweise bei der Regelung des Offenhaltens von Spätverkäufen und Freisitzen. Eine Stadt muss hierbei immer abwägen, denn es geht um mehr als nur den isolierten Einzelfall. Es geht um die „Leipziger Freiheit“, um Freiräume, um kulturelle Beiträge, um eine symbolische Bedeutung. Kurz es geht um Lebensqualität und Lebensgefühl.

Die SPD-Fraktion wird daher mehrheitlich der Neufassung des CDU-Antrags zustimmen.

Redner: Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Bereits im März 2016 hatte die SPD-Fraktion ein Antrag zur Aufstockung des Pflegeelterndienstes ins Verfahren gebracht. Obwohl der Verwaltungsstandpunkt dazu sehr deutlich gemacht hat, dass eine Aufstockung für die betroffenen Kinder und finanziell für die Stadt sinnvoll wäre, war er ablehnend.

Gerade für kleine Kinder ist das Aufwachsen in einer Familie sehr wichtig. Jedes Kind braucht Geborgenheit, Liebe, Hilfe, Verständnis, Sicherheit, Anerkennung aber auch das Setzen von Grenzen. Sicher bekommen das Kinder auch in stationären Einrichtungen, familienähnlich können die Einrichtungen in den meisten Fällen jedoch nicht sein. Feste Bezugspersonen, mit denen Kinder jeden Tag einen geregelten Alltag erleben, sind hierbei sehr wichtig. Wenn dies aus sehr unterschiedlichen Gründen nicht die leibliche Familie sein kann, sind Pflegefamilien eine Alternative. Wir waren daher froh, dass die Stadtverwaltung im Jahr 2016 zwei zusätzliche Stellen geschaffen hat, um Kinder in Pflegefamilien zu vermitteln. Zirka 40 Pflegekinder betreut eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter im Durchschnitt. Da jedoch immer noch 80 Kinder unter sechsen Jahren in Kinderheimen oder Wohngruppen untergebracht sind und ein Aufwachsen in familienähnlichen Situationen gerade in diesem Alter von herausragender Bedeutung ist, fordern wir eine weitere Aufstockung.

Es gibt viele Familien, die gerne die Aufgabe als Pflegefamilien übernehmen wollen. Die Stadt hat aber im Moment immer noch zu wenig Personal, um die Beratung, die Vermittlung und die Betreuung von Pflegekindern und Pflegefamilien auskömmlich zu übernehmen. Diese Situation muss durch mehr Personal dringend verbessert werden.

Dass die Stadtverwaltung, entgegen bisheriger Planungen, die Streichung von zwei Stellen rückgängig macht, begrüßen wir. Dennoch fordern wir angesichts des hohen Bedarfs mindestens eine Stelle mehr als 2016. Zur Erinnerung: Eine Vollzeitkraft im Pflegekinderdienst vermittelt pro Jahr zirka 40 Kinder und Jugendliche an Pflegeeltern oder betreut 25 Pflegefamilien.

Ende 2018 sollten wir überprüfen, wie sich die Zahlen von Kindern in stationären Einrichtungen entwickelt haben, und dann erneut über die Anzahl der Stellen bei Pflegekinderdienst diskutieren. Möglicherweise stellt es sich dabei als sinnvoll heraus, erneut Stellen im Kinderpflegedienst aufstocken.

Wir lassen zum neuen Verwaltungsstandpunkt abstimmen, der die Schaffung einer zusätzlichen Stelle ab dem 1. Juli 2017 vorsieht und ein regelmäßiges Berichtswesen in den betreffenden Fachausschüssen einführt.