Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

Das Thema Integration von Zuwanderern hat sich inzwischen zu einer der wichtigen Zukunftsfragen entwickelt. Eine gelungene Integration ist ein wesentlicher Faktor für den sozialen Zusammenhalt und den sozialen Frieden in den Kommunen.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist hierbei die zentrale Voraussetzung zur Integration auf allen Ebenen. Sie ist notwendige Bedingung für die Eingliederung ins Alltagsleben, in Schule, Ausbildung und Beruf.
Dies hat die Politik erkannt und deshalb verpflichtend Integrationskurse für dauerhaft hier lebende Migrantinnen und Migranten eingeführt.

Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Januar 2005 werden damit erstmalig in Deutschland für einen größeren Kreis von Zuwanderern Integrationskurse durch den Bund gefördert. Bis dahin gab es finanzierte Sprachkurse lediglich für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, jüdische Zuwanderer und Asylberechtigte.D.h., Ausländerinnen und Ausländer mit bestimmten Aufenthaltstiteln und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben nun einen Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs und benötigen keine städtische Förderung.
Keinen Zugang zu diesen Integrationskursen haben Migranten und Migrantinnen

  1. deren Aufenthaltserlaubnis eine Gültigkeitsdauer von unter einem Jahr hat
  2. deren Aufenthaltserlaubniszeiten weniger als 18 Monate betragen
  3. die mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland leben

Besonders letzt genanntes trifft z.B. auf Asylbewerber zu, deren Aufenthaltsstatus noch nicht abschließend geklärt ist oder deren Antrags-Bearbeitung in der Warteschleife hängt. Auch abgelehnte Asylbewerber, die z.B. auf Grund der Tatsache, dass in Ihren Heimatländern Kriege oder andere Gefahren herrschen, aus humanitären Gründen dennoch nicht zurückgeschickt werden können, bekommen ihren Aufenthalt immer wieder durch Duldungen verlängert, woraus sich in vielen Fällen jahrelange „Kettenduldungen“ entwickeln

Diese Menschen leben also oftmals bereits seit vielen Jahren (bis zu 10 Jahren und mehr) in Deutschland und ihre Kinder gehen hier zur Schule und/oder sind sogar hier geboren worden.
Einerseits sollen diese Menschen sich nicht integrieren, da ja nicht klar ist, ob sie wirklich in Deutschland bleiben werden. Andererseits wird dieses im Alltag (bei Behörden, in der Schule, beim Arzt etc.) permanent von Ihnen verlangt.
Dieser Zustand ist für diese Menschen seit Jahren untragbar und sollte schnellstmöglich beendet werden!

Laut Einwanderungsgesetz können und sollten die Kommunen neben den verpflichtenden Integrations- und Sprachkursen durch zusätzliches freiwilliges Engagement stark zu einer besseren Integration beitragen. Viele Kommunen, so z.B. Essen und Stuttgart oder der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, einer der vier Gewinner des Wettbewerbs „Erfolgreiche Integration ist kein Zufall. Strategien kommunaler Integrationspolitik“ der Bertelsmann Stiftung und des Bundesministerium des Innern, gehen bereits diesen Weg.

Es freut meine Fraktion, dass auch die Stadt Leipzig dazu bereit ist! So sieht der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag vor, ein Konzept zur Umsetzung und Finanzierung von Deutschkursen für Migrantinnen und Migranten zu entwickeln, die noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und keinen Zugang zu den vom Bund geförderten Integrationskursen haben.
Die SPD-Fraktion wird sich dem Verwaltungsstandpunkt anschließen und empfiehlt den anderen Fraktionen dieses auch zu tun.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – vormals Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist am 18.08. 2006 in Kraft getreten. Das vorliegende Gesetz soll der Verhinderung bzw. Beseitigung von Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Lebensalters, der Religion und Weltanschauung und/oder der sexuellen Identität dienen

.
Das Gesetz enthält ein arbeitsrechtliches, ein zivilrechtliches und ein sozialrechtliches Benachteiligungsverbot und definiert zulässige unterschiedliche Behandlungen. Bei Diskriminierung bzw. Belästigung entstehen Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz.

Obwohl das Gesetz an einigen Stellen hinter den Mindestanforderungen der EU-Richtlinien zurückbleibt, wurde mit seiner Verabschiedung die Hoffnung verbunden, dass dadurch ein positives Signal gesetzt wird und unsere Gesellschaft bzw. unser Staat durchaus auf Dauer Diskriminierung verhindern will.
Durch die schleppende Bearbeitung und die mediale Diskussion während der Entstehung des Gesetzes ist dagegen der Eindruck entstanden, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine von der EU aufgezwungene bürokratische Belastung sei und eher nur als Mehrarbeit und zusätzlicher Kostenfaktor gesehen wird, denn als eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.

Gerade auch deshalb sah es meine Fraktion, die SPD-Fraktion, als sinnvoll an, den hier zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlag zur „Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“ ins Verfahren zu bringen.
Hauptziel unseres Antrages ist es darauf zu drängen, dass auch die Stadt Leipzig als Arbeitgeber wenigstens die aus dem Gesetz abgeleiteten Mindestanforderungen bzw. Pflichten erfüllt, z.B.:

  • die Beschäftigten präventiv über Diskriminierung aufzuklären und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bekannt zu machen
  • bei Diskriminierung im Unternehmen geeignete arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen
  • eine betriebliche Beschwerdestelle zu benennen und bekannt zu machen
  • die Beschäftigten zu unterstützen, die sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen

Darüber hinaus gehende Maßnahmen, wie zum Beispiel der Beschluss einer Antidiskriminierungsrichtlinie im Leipziger Stadtrat, wären empfehlenswert und würden der „weltoffenen Stadt Leipzig“ sicher gut zu Gesicht stehen.
Diese Richtlinie könnte zusätzlich den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung und Institutionen, wie z.B. Behörden, Schulen, Kindergärten usw. mit einbeziehen, die (leider) nicht in den Schutzbereich des AGG aufgenommen wurden. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass hier (besonders beim Kontakt Kunde – Mitarbeiter) Diskriminierung besonders häufig stattfindet und ein erheblicher Bedarf an strukturellen Veränderungen besteht, der zusätzliche (rechtliche) Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen erforderlich macht.

So hat als erste Stadt in der Bundesrepublik Deutschland Frankfurt am Main am 18. September 2003, also bereits vor Erscheinen des AGG, eine Antidiskriminierungsrichtlinie für die Beschäftigten der Stadtverwaltung erlassen, durch die, ich zitiere aus der Präambel:
„… jede Form der Diskriminierung einer Einwohnerin/eines Einwohners durch Bedienstete (der Stadt) zu unterbinden (ist)…“.
In einer umfangreichen öffentlichkeitswirksamen Kampagne u.a. mittels Plakaten und Postkarten in verschiedenen Sprachen, die auf die Richtlinie und das Beschwerdeverfahren hinweisen, wurde sie bekannt gemacht.

Durch viele solcher weitergehenden und von einer breiten Mehrheit getragenen Aktionen und Aktivitäten wird es perspektivisch vielleicht auch in Deutschland möglich sein, eine Kultur der Antidiskriminierung zu etablieren, wie sie in Ländern wie z.B. Holland und Schweden bereits selbstverständlich ist.

Kurz noch einige Worte zum Verwaltungsstandpunkt, der zum einen Zustimmung zu unseren Antrag empfiehlt und zum anderen bereits Umsetzungsvorschläge enthält bzw. bereits laufendes Verwaltungshandeln deutlich macht.
Besonders vor dem Hintergrund, dass eine erfolgreiche Umsetzung des AGG allgemein zu einer selbstverständlicheren Kultur der Antidiskriminierung beitragen soll, würde ich vorschlagen, folgende Teile des Verwaltungsstandpunktes noch einmal dahingehend zu überdenken, dass

  • alle Mitarbeiter der Verwaltung geschult werden bzw. wenigstens eine Betriebsversammlung zum Thema durchgeführt wird (zu Punkt 3)
  • dass „Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007“ intensiver – als im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagen – genutzt wird, um die Bevölkerung Leipzigs durch eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne für dieses Thema zu sensibilisieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, ich möchte Sie bitten unserem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
verehrte Gäste,
wir beraten heute über die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten für das Jahr 2007. Nun ist dieses schon ein paar Monate alt, die Planung liegt also etwas spät vor.
Dies sei der Stadtverwaltung aber verziehen, denn es sollen 1.667 Betreuungsplätze mehr entstehen. Insgesamt stehen dann in diesem Jahr 30.357 Plätze zur Verfügung. Besonders lobenswert ist die Schaffung von 300 neuen Krippenplätzen in Kitas.

Für Kinder unter drei Jahren sollen zusätzlich 437 Plätze in Tagespflege entstehen. Insgesamt können dann 1.292 Kinder bei Tageseltern betreut werden.
437 Plätze – das heißt mindestens 88 neue Tageseltern müssen gewonnen werden, wenn diese dann auch mindestens 5 Kinder betreuen. Der Durchschnitt in Leipzig liegt bei zwei bis drei Kindern. Der VKKJ hat im letzten Jahr 68 Informationsveranstaltungen mit 349 Teilnehmern durchgeführt. Davon konnten 18 Personen für die Tätigkeit gewonnen werden.
Es wird also nicht so einfach sein, dieses Ziel zu erreichen ohne Qualität einzubüßen. Vor allem der weitere Ausbau der Tagespflege in den nächsten Jahren kann nicht ohne Konzeption erfolgen. Auch die Mitarbeiterinnen, welche die Eignung der Tagespflegeperson und deren Wohnverhältnisse prüfen und jährlich kontrollieren sind an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angelangt.
Tagespflege ist kostengünstiger als die Betreuung in Tageseinrichtungen, aber die Qualität der Angebote muss gleichwertig sein.

Seit diesem Jahr ermittelt das Jugendamt Bedarfsquoten. Die ermittelte Bedarfsquote für die Altersgruppe 0-3 Jahre liegt bei 31% für die Betreuung in einer Krippe und bei 6,7% für Betreuung bei Tageseltern, insgesamt also bei 37,7%.
Für Kindergartenkinder wurde eine Bedarfsquote von knapp 92% ermittelt, für den Hort ca. 82%.
Ich habe gelernt, dass die Bedarfsquote nicht nur etwas mit dem Bedarf zu tun hat, sondern Nachfrage, politischen Willen und die Finanzlage der Kommune widerspiegelt.
Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist in Leipzig sicher deutlich höher als 37,7%.
An politischen Willen zum Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen mangelt es in diesem Hause auch nicht, denn Leipzig ist kinder- und familienfreundlich, dies steht als Schwerpunkt sogar in unseren kommunalpolitischen Leitlinien.
Die Finanzlage ist also der Knackpunkt.

Auf der letzten Seite der Vorlage ist ein Ausblick für den Zeitraum 2008 bis 2010 zu sehen.
Mein Ausblick für diese Jahre sieht wie folgt aus: Die Nachfrage wird weiter steigen.
Den politischen Willen in meiner Fraktion zum weiteren Ausbau der Betreuungsplätze für Krippenkinder bekunde ich schon jetzt. Frau Kudla – rechnen Sie in den nächsten Jahren mit einem weiterhin erhöhten Finanzbedarf in diesem Bereich.

Wir beschließen heute über die Bedarfsplanung 2007. Diese sieht den weiteren Ausbau des Betreuungsangebots vor. Diesem stimmen wir zu. Wenn im nächsten Jahr die Betreuungsplätze weiter ausgebaut werden, dann dürfen Sie die Planung auch wieder im April vorlegen.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
verehrte Gäste,

Der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag hat mich sehr verärgert. Problemlösungen werden auf unbestimmte Zeit verschoben, obwohl es um das Wohl von Kindern geht.
Im Verwaltungsstandpunkt steht: „Der Neubau des Supermarktes erfolgt als Ersatz für den ehemals vorhandenen Sparmarkt … mit gleicher Verkaufsfläche, so dass im Gebiet mit einer Erhöhung des Durchgangsverkehrs gegenüber dem Ausgangszustand … nicht zu rechnen ist.“
Ich wünsche dem neuen Supermarkt doch deutlich mehr Kundschaft, sonst würde sich der Neubau sicher nicht gelohnt haben. Der vorherige Markt ist an mangelnder Kundschaft schließlich gescheitert.

Noch ein Zitat aus dem Verwaltungstandpunkt:
„Ob die Entwicklung so eintritt, soll aber nach Fertigstellung der Kaufhalle noch einmal geprüft werden. Sollte die Verkehrsentwicklung anders verlaufen als es die Verwaltung zurzeit einschätzt, wird zu gegebener Zeit die Einleitung eines Anordnungsverfahrens zur Sperrung der Erhardstraße in Richtung Beipertstraße zu erwägen sein.“
Wie schön- zu gegebener Zeit wird erwägt, ob die Kinder am Durchgangsverkehr mit erhöhten Abgas- und Feinstaubbelastungen schaden nehmen.
Nein, wenn es um die Gesundheit und Sicherheit von Kindern geht, wollen wir nicht abwarten und erwägen, wir wollen handeln.

Deshalb bitten wir um Abstimmung zu unserem Ursprungsantrag. Die geeignete Maßnahme hat die Verwaltung schon genannt.

Unser Antrag löst damit aber noch nicht das Grundproblem in Schleußig-Süd. Es muss eine Lösung gefunden werden, wie das Wohngebiet in stadtauswärtige Richtung verlassen werden kann. Die Verwaltung erklärt seit Jahren, wie es nicht geht.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Leipzig ist eine weltoffene Stadt, Leipzig ist eine tolerante Stadt. Das zeigt nicht nur das bunte Vereinsleben und die hohe Beteiligung an Demonstrationen gegen Rechtsradikalismus.

27.000 Ausländer aus 160 Ländern leben in Leipzig, hinzu kommen weitere 10.000 Personen mit Migrationshintergrund, z.B. Spätaussiedler oder Eingebürgerte. Schon heute ist Leipzig damit die Stadt mit dem höchsten Migrantenanteil in den neuen Bundesländern. Insgesamt beträgt dieser Anteil an der Gesamtbevölkerung Leipzigs etwa 7,5 Prozent.

Die ausländischen Einwohner sind im Durchschnitt mit 34 Jahren neun Jahre jünger als die Deutschen. Die Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund hat sich versechsfacht und beträgt fast 2.000. Ein Großteil von ihnen besucht das Gymnasium. Es steckt also ein riesiges Potential in den hier lebenden Migrantinnen und Migranten, was wir nutzen können und auch sollten.

Migrantinnen und Migranten verfügen über ganz unterschiedliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Ressourcen. Sie bereichern auf vielfältige Weise die Gesellschaft und bringen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Potentiale mit, deren Entfaltung bisher in noch nicht ausreichendem Maße gefördert wird.

Eine erfolgreiche Integration ist Voraussetzung dafür, dass wir dieses Potenzial zukünftig auch für unsere Stadt nutzen können. Denn, wie mittlerweile auf allen Entscheidungsebenen erkannt: Integration ist nicht mehr nur ein bedeutender Faktor für den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen, sondern, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, zunehmend ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Die Städte-Koalition gegen Rassismus geht auf eine Initiative der UNESCO aus dem Jahre 2004 zurück. Ziel ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen.

Wir können von der Erfahrungen andere Städte lernen, so wie andere Städte von unseren Erfahrungen lernen können, denn auch in Leipzig ist Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung keine Randerscheinung. Mit der Aufzählung einiger Vorfälle der letzten Wochen und Monate möchte ich das deutlich machen:

  • in Gohlis marschierten am 8.Dezember 2006 80 Rechtsextreme,
  • in Lindenau bedrängten am 29.Januar 2007 25 Rechtsextreme die Besucher einer, Veranstaltung, die sich mit dem Problem Rechtsextremismus in Lindenau auseinander setzte,
  • in Grünau wurden Büros der Landtagsabgeordneten von SPD und PDS verwüstet, ein rechtsextremer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden ,
  • bei einem Fußballspiel beschimpften sich die Fangruppen gegenseitig als „Juden“ und brachten damit ihre antisemitische Haltung zum Ausdruck.

Die SPD-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ die Absichtserklärung zu unterzeichnen und wird dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen.

Zum Schluss möchte ich noch einige Worte zum Titel „Stadt ohne Rassismus“ unseres  Antrages sagen, der für etwas Verwirrung gesorgt hat.  Leider wird es wahrscheinlich nie eine Stadt geben, die vollständig  frei ist von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Diskriminierung. Es handelt sich hierbei vielmehr um ein anzustrebendes Ziel bzw. eine Vision. Der Antrag hätte genauso mit „Stadt gegen Rassismus“ oder „Für eine weltoffene Stadt“ überschrieben werden  können. Das Ziel wäre unter allen Titeln gleich gewesen. Nämlich Integration, Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit zu fördern und gleichzeitig Rassismus,  Fremdenfeindlichkeit, Vorurteile und Diskriminierung abzubauen.

Ich möchte Sie bitten, unseren Antrag zu unterstützen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!
Am vergangenen Wochenende erhielten alle Stadträte das schriftliche Ergebnis der Vorprüfung des Regierungspräsidiums zur 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt für die Jahre 2007 bis 2009 und die dazugehörige Stellungnahme der Stadtverwaltung an das RP.

Die SPD-Fraktion begrüßt den frühzeitigen Austausch zwischen Stadt und RP, damit der Haushalt für 2007 nicht erst gegen Ende des Jahres genehmigt wird. Diese Situation aus dem letzten Jahr darf sich nicht wiederholen. Die abschließende Stellungnahme der Kommunalaufsicht ist spätestens zur Sommerpause notwendig.

Es ist legitim, wenn das Regierungspräsidium begleitend die Vorlagen des Stadtrates zum Haushalt prüft. Die politische Stoßrichtung des RPs in dem uns vorliegenden Schreiben, geht meiner Fraktion jedoch eindeutig zu weit. Es ist nicht zu akzeptieren, wenn wiederholt kritisiert wird, dass die städtischen Unternehmen wirtschaftlich tätig sind. Außerdem sollte die Kommunalaufsicht endlich zur Kenntnis nehmen, dass es im Stadtrat keine Mehrheit für eine Privatisierung der LWB gibt. Die SPD-Fraktion hat sich dazu eindeutig positioniert. Andere Fraktionen dieses Hauses ebenso.
Und ob der Öffentliche Personen-Nahverkehr jemals in der Lage ist, wirtschaftliche Erträge abzuwerfen, möchte ich stark in Frage stellen.

Der Stadtrat hat im November des vergangenen Jahres einen Grundsatzbeschluss gefasst, wie mit den Stadtwerken und der LVV verfahren werden soll. Dieser Beschluss ist maßgebend für die Arbeit im Stadtrat und den zugehörigen Gremien. Der Regierungspräsident möge bitte zur Kenntnis nehmen, dass die schwierige Arbeit hinsichtlich der Teilprivatisierung der SWL nicht in einem Satz zu erklären ist. Ihm sei jedoch versichert, dass die SPD-Fraktion bestrebt ist, den Prozess qualitativ und quantitativ einem guten Ergebnis zuzuführen.

Redner: Christian Schulze, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Finanzausschusses des Stadtrates

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte, werte Gäste!

Nach über einjähriger Bearbeitung in Verwaltung und Fraktionen kommen wir nun heute endlich zur Beschlussfassung über die Einführung eines Bürgerhaushaltes in Leipzig.
Alleine über den Titel des Antrages könnte man stundenlang philosophieren. Denn ein so genannter Bürgerhaushalt wie er in anderen Kommunen schon bearbeitet wird, ist der zu beschließende Weg noch nicht. Des Weiteren umfasst er inhaltlich auch nicht die ganze Stadt Leipzig, sondern nur den Bereich, den die Stadtbezirksbeiräte jahraus jahrein beackern.

Aber es ist ein Anfang. Ziel dieses interfraktionellen Antrags ist, die Bürger vor Ort noch mehr als bisher vor  Beschlussfassung des Stadtrates  in die Planungen der Verwaltung einzubeziehen. Erste Angebote der Verwaltung sind im Verwaltungsstandpunkt hierzu dargelegt. D.h. die Stadtbezirksbeiräte sollen zukünftig Alternativvorschläge auf den Tisch bekommen, für welche Straßen, Grünanlagen, Spielplätze, Schulen und Kindertagesstätten wie viel Geld im Stadtbezirk ausgegeben werden soll. Nach fachlich begleiteter Beratung werden dann die Stadtbezirksbeiräte Empfehlungen abgeben, an welcher Stelle aus ihrer Sicht das wenige Geld am sinnvollsten ausgegeben werden müsste. An diese Empfehlungen sollten sich dann die Verwaltung und natürlich der Stadtrat halten. Natürlich kann es Gründe für anders lautende Entscheidungen geben. Diese müssen dann entsprechend dokumentiert und mit dem jeweiligen Beirat ausreichend besprochen werden.

Im Ergebnis einer Testphase könnte dann im nächsten Jahr besprochen werden, wie man die ganze Idee ausweiten könnte. Die Verwaltung sollte diesen Ansatz nicht als zusätzliche Belastung für die tägliche Arbeit werten. Ganz im Gegenteil. Ich denke, dass es doch für einen Spielplatz- oder Straßenverantwortlichen Planer aus dem Rathaus motivierend sein könnte,  mit den Bürgern vor Ort herauszufinden, was aus deren Sicht das Beste für den Stadtteil ist. Denn wenn die aktiven Mitstreiter vor Ort – seien es Bürgervereinsvertreter, Stadtbezirksbeiräte oder auch Stadträte – sich ernst genommen fühlen, sollte sich das auch positiv auf die Arbeitszufriedenheit des Verwaltungsmenschen auswirken.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Neufassung dieses Antrags und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.