Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Redner: Dr. Joachim Fischer, Vorsitzender des FA Stadtentwicklung und Bau

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr  Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträte,
werte Gäste!
Von der Stadtverwaltung wurde ein Straßen- und Brückenbauprogramm bis 2012 mit dessen Schwerpunktmaßnahmen vorgelegt. Die Betonung liegt auf Schwerpunkten. Von einigen Bürgern aber auch von Stadträten wurde nicht verstanden, dass nicht jeder Straßenabschnitt, der für einen Einzelnen u.U. von besonderer Wichtigkeit ist, für ein gesamtstädtisches Straßen- und Brückenbauprogramm keine erwähnenswerte Rolle spielt.

Das Neue an dem Programm ist der strategische Wechsel der Stadtverwaltung vom Neubau zu Erhaltung von Straßen und Brücken in Leipzig. Die SPD-Fraktion unterstützt ausdrücklich diesen Wechsel in der Strategie. Wir sind der Auffassung, dass infolge der Neubaumaßnahmen der letzten Jahre in Leipzig eine deutliche Verbesserung der Verkehrsabläufe im Hauptverkehrsstraßennetz und eine merkliche Entlastung vieler innerstädtischer Quartiere erreicht wurden. Gerade auch nach Abschluss der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft ist das Stauproblem im Vergleich zu vielen anderen vergleichbaren Städten in Leipzig marginal. Wer das nicht glaubt, sollte mal in der Hauptverkehrszeit nach Halle oder Dresden fahren.

Aus diesem Grund ist es richtig, dass in Zukunft verstärkt finanzielle Mittel der Stadt für die Instandsetzung von Straßen und Brücken und den Umbau vorhandener Anlagen eingesetzt werden sollen, Das sind etwa 65 % des dafür vorhandenen Gesamtbedarfes, jährlich ca. 17 Mill. Euro.
Der Zustand des Straßennetzes von 1.600 km Länge ist an vielen Stellen unstrittig sichtbar schlecht. Bei den 286 Brücken der Stadt Leipzig wissen zumindest die Fachleute, dass bei einer ganzen Anzahl zeitnah Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Aus diesem Grund werden in den Folgejahren Neubaumaßnahmen länger als bisher zugunsten von Umbau und Erhaltung warten müssen.
In dem vorliegenden Programm sind die Einzelmaßnahmen zur Straßeninstandsetzung für die kommenden Jahre nicht enthalten. Sie werden lediglich als jährliche Bedarfsposition – jährlich ca. 9,5 Mill. € – angesprochen. Die Einzelmaßnahmen dazu werden in einer gesonderten Vorlage behandelt.

Das vorliegende Programm ist jährlich fortzuschreiben. Denn bis 2012 können sich die Schwerpunkte in Abhängigkeit von heute noch nicht bekannten Einflüssen natürlich verschieben. Der Stadtrat ist in die Diskussion um solche Veränderungen rechtzeitig einzubeziehen.
Zukünftig ist anzuraten, dass die Stadtbezirks- und Ortschaftsräte früher mit solchen Vorlagen bekannt gemacht werden, damit sie die Vorstellungen von vor Ort einbringen können. Auch für das Verständnis solcher Vorlagen wäre eine frühzeitige Information über die von der Verwaltung angestrebten Ziele von Vorteil. Dann würde vielleicht auf eine Reihe von Anträgen verzichtet.
Die Stadträte hatten die Vorlage allerdings rechtzeitig. Verstanden wurde sie jedoch nicht von allen. Zu diesem Schluss muss man beim Lesen einiger heute zur Abstimmung stehender Anträge kommen. Im Fachausschuss wurden alle zur Abstimmung gebrachten Ergänzungs- und Änderungsanträge abgelehnt. Die SPD-Fraktion wird es genauso halten.

Redner: Dr. Joachim Fischer, Vorsitzender des FA Stadtentwicklung und Bau

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr  Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträte,
werte Gäste!

Dem Stadtrat liegt heute ein Vertragsentwurf zur Neugestaltung der Brühlbebauung zwischen Richard-Wagner-Platz und Am Hallischen Tor am Nordrand des Leipziger Stadtzentrums vor. Über dieses Thema wird seit einiger Zeit heftig gestritten, was bei einem so wichtigen Teil der Leipziger Innenstadt verständlich ist. Auf verschiedenen Wegen haben fast alle Fraktionen der Stadtverwaltung ihre Vorstellungen für dieses Vorhaben übermittelt. Das federführende Dezernat Stadtentwicklung und Bau hat viele dieser Forderungen in die Verhandlungen mit dem Investor mfi eingebracht. Aus Sicht der SPD Fraktion wurde ein sehr gutes Ergebnis erreicht, zu dem wir Bürgermeister zur Nedden ausdrücklich gratulieren möchten.

Aus Sicht meiner Fraktion ist insbesondere die Reduzierung der Verkaufsfläche um über 20 % auf maximal 27.500 m² verbunden mit der Festlegung, dass 75 % der Geschäfte neu im Leipziger Stadtzentrum anzusiedeln sind, besonders wichtig einzuschätzen. Dadurch wird eine Kannibalisierung im Innenstadthandel vermieden. Statt dem befürchteten Abbau von Arbeitsplätzen im Einzelhandel werden neue geschaffen.   

Unverzichtbar war für meine Fraktion die Durchsetzung der Festlegung aus dem rechtskräftigen einfachen Bebauungsplan für die Innenstadt nach der mindestens 20 % in neuen Gebäuden Wohnfläche sein müssen. Diese Forderung wird nun nach dem Vertrag an diesem Standort umgesetzt.  Wohnungen beleben das Stadtzentrum, und dies soll so bleiben.
Jegliche kulturellen oder andere öffentliche Nutzungen wären an dieser Stelle zu begrüßen, allerdings nur, wenn die Miete dafür nicht die Stadt zahlen muss. Anderes gibt die derzeitige Haushaltsituation nicht her. Deshalb finde ich die von einigen CDU-Stadträten geforderte Einordnung des Naturkundemuseums in dieses Objekt auch aus finanziellen Gründen unsinnig.

Zufrieden stellend erscheinen die im Vertrag fixierten Festlegungen zum Architekturwettbewerb. Uns ist wichtig, dass ein sich nach außen öffnendes, dem Standort angemessenes Objekt geschaffen wird. Dabei ist nicht die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb allein ausschlaggebend. Es müssen vor allem Büros mitarbeiten, die mit dieser Aufgabe auch bei der Durcharbeitung im Detail und der Realisierung nicht überfordert sind, kurz gesagt, die Büros müssen es auch können.   

Auch in der SPD-Fraktion wird über das Thema Sortimentsstruktur für das Objekt diskutiert. Klar ist, dass baurechtlich keine Festsetzungen möglich sind. An den vorliegenden Vorschlägen aus den Fraktionen ist zu erkennen: Jeder redet von der Sortimentsstruktur, und jeder möchte sie verbessern. Nur das Dumme ist, dass gegenwärtig keiner die Sortimentsstruktur kennen kann! Auch der Investor wird diese Struktur letztlich erst festlegen können, wenn er nach dem Architekturwettbewerb den Grundriss des Objektes kennt und weiß, wie viel Verkaufsfläche zur Verfügung steht und wie diese geschnitten ist. Im Ergebnis unserer öffentlichen Veranstaltung zu dem Thema hat sich gezeigt, dem Investor ist klar, dass er gerade an diesem Standort nicht mit alten Konzepten Erfolg haben kann. Seine Vorschläge in Richtung Markthalle beim Lebensmittelangebot zeigen das. Die Stadt Leipzig ist vom Investor im weiteren Prozess in die Überlegungen einzubeziehen.
An dieser Stelle muss jedoch auch einmal gesagt werden: Karstadt hat sein Haus in der Innenstadt auf 40.000 m² Verkaufsfläche erheblich erweitert und weder IHK sowie Handelsverband noch Fraktionen des Stadtrates haben aufgeschrieen und etwa Veränderungen bei der Handelsstruktur gefordert.

Ein Wort zum Namen des zukünftigen Vorhabens, was allerdings aus meiner Sicht gegenwärtig nicht das wichtigste zu klärende Problem ist. Der Begriff Arkaden ist bautechnisch besetzt – Arkaden sind auf Säulen oder Pfeilern ruhende Bögen. In der Leipziger Innenstadt sind Arkaden bis an unserem Alten Rathaus nicht Stadtbild prägend. Man sollte ein Objekt auch nur so nennen, wenn Arkaden es bestimmen. Ob das so sein wird, wissen wir aber erst nach dem Wettbewerb.

Zum Schluss noch ein Wort zu der Antragsinflation in den letzten Tagen. Ich stimme zu, dass der uns vor Wochen vorgelegte Entwurf zum Vertrag verbessert werden musste. Dazu haben die Fraktionen ihre berechtigten Forderungen eingebracht. Die Verwaltung hat mit sehr gutem Ergebnis nachgebessert. Auch ein Vertragsentwurf ist ein Kompromiss und ein solcher liegt uns heute zur Abstimmung vor. Wer die z. Z. unerträgliche Situation im Brühl verbessern möchte, den fordere ich auf, der vorliegenden Vorlage zuzustimmen.

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

Das Thema Integration von Zuwanderern hat sich inzwischen zu einer der wichtigen Zukunftsfragen entwickelt. Eine gelungene Integration ist ein wesentlicher Faktor für den sozialen Zusammenhalt und den sozialen Frieden in den Kommunen.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist hierbei die zentrale Voraussetzung zur Integration auf allen Ebenen. Sie ist notwendige Bedingung für die Eingliederung ins Alltagsleben, in Schule, Ausbildung und Beruf.
Dies hat die Politik erkannt und deshalb verpflichtend Integrationskurse für dauerhaft hier lebende Migrantinnen und Migranten eingeführt.

Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Januar 2005 werden damit erstmalig in Deutschland für einen größeren Kreis von Zuwanderern Integrationskurse durch den Bund gefördert. Bis dahin gab es finanzierte Sprachkurse lediglich für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, jüdische Zuwanderer und Asylberechtigte.D.h., Ausländerinnen und Ausländer mit bestimmten Aufenthaltstiteln und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben nun einen Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs und benötigen keine städtische Förderung.
Keinen Zugang zu diesen Integrationskursen haben Migranten und Migrantinnen

  1. deren Aufenthaltserlaubnis eine Gültigkeitsdauer von unter einem Jahr hat
  2. deren Aufenthaltserlaubniszeiten weniger als 18 Monate betragen
  3. die mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland leben

Besonders letzt genanntes trifft z.B. auf Asylbewerber zu, deren Aufenthaltsstatus noch nicht abschließend geklärt ist oder deren Antrags-Bearbeitung in der Warteschleife hängt. Auch abgelehnte Asylbewerber, die z.B. auf Grund der Tatsache, dass in Ihren Heimatländern Kriege oder andere Gefahren herrschen, aus humanitären Gründen dennoch nicht zurückgeschickt werden können, bekommen ihren Aufenthalt immer wieder durch Duldungen verlängert, woraus sich in vielen Fällen jahrelange „Kettenduldungen“ entwickeln

Diese Menschen leben also oftmals bereits seit vielen Jahren (bis zu 10 Jahren und mehr) in Deutschland und ihre Kinder gehen hier zur Schule und/oder sind sogar hier geboren worden.
Einerseits sollen diese Menschen sich nicht integrieren, da ja nicht klar ist, ob sie wirklich in Deutschland bleiben werden. Andererseits wird dieses im Alltag (bei Behörden, in der Schule, beim Arzt etc.) permanent von Ihnen verlangt.
Dieser Zustand ist für diese Menschen seit Jahren untragbar und sollte schnellstmöglich beendet werden!

Laut Einwanderungsgesetz können und sollten die Kommunen neben den verpflichtenden Integrations- und Sprachkursen durch zusätzliches freiwilliges Engagement stark zu einer besseren Integration beitragen. Viele Kommunen, so z.B. Essen und Stuttgart oder der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, einer der vier Gewinner des Wettbewerbs „Erfolgreiche Integration ist kein Zufall. Strategien kommunaler Integrationspolitik“ der Bertelsmann Stiftung und des Bundesministerium des Innern, gehen bereits diesen Weg.

Es freut meine Fraktion, dass auch die Stadt Leipzig dazu bereit ist! So sieht der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag vor, ein Konzept zur Umsetzung und Finanzierung von Deutschkursen für Migrantinnen und Migranten zu entwickeln, die noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und keinen Zugang zu den vom Bund geförderten Integrationskursen haben.
Die SPD-Fraktion wird sich dem Verwaltungsstandpunkt anschließen und empfiehlt den anderen Fraktionen dieses auch zu tun.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – vormals Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist am 18.08. 2006 in Kraft getreten. Das vorliegende Gesetz soll der Verhinderung bzw. Beseitigung von Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Lebensalters, der Religion und Weltanschauung und/oder der sexuellen Identität dienen

.
Das Gesetz enthält ein arbeitsrechtliches, ein zivilrechtliches und ein sozialrechtliches Benachteiligungsverbot und definiert zulässige unterschiedliche Behandlungen. Bei Diskriminierung bzw. Belästigung entstehen Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz.

Obwohl das Gesetz an einigen Stellen hinter den Mindestanforderungen der EU-Richtlinien zurückbleibt, wurde mit seiner Verabschiedung die Hoffnung verbunden, dass dadurch ein positives Signal gesetzt wird und unsere Gesellschaft bzw. unser Staat durchaus auf Dauer Diskriminierung verhindern will.
Durch die schleppende Bearbeitung und die mediale Diskussion während der Entstehung des Gesetzes ist dagegen der Eindruck entstanden, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine von der EU aufgezwungene bürokratische Belastung sei und eher nur als Mehrarbeit und zusätzlicher Kostenfaktor gesehen wird, denn als eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.

Gerade auch deshalb sah es meine Fraktion, die SPD-Fraktion, als sinnvoll an, den hier zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlag zur „Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“ ins Verfahren zu bringen.
Hauptziel unseres Antrages ist es darauf zu drängen, dass auch die Stadt Leipzig als Arbeitgeber wenigstens die aus dem Gesetz abgeleiteten Mindestanforderungen bzw. Pflichten erfüllt, z.B.:

  • die Beschäftigten präventiv über Diskriminierung aufzuklären und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bekannt zu machen
  • bei Diskriminierung im Unternehmen geeignete arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen
  • eine betriebliche Beschwerdestelle zu benennen und bekannt zu machen
  • die Beschäftigten zu unterstützen, die sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen

Darüber hinaus gehende Maßnahmen, wie zum Beispiel der Beschluss einer Antidiskriminierungsrichtlinie im Leipziger Stadtrat, wären empfehlenswert und würden der „weltoffenen Stadt Leipzig“ sicher gut zu Gesicht stehen.
Diese Richtlinie könnte zusätzlich den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung und Institutionen, wie z.B. Behörden, Schulen, Kindergärten usw. mit einbeziehen, die (leider) nicht in den Schutzbereich des AGG aufgenommen wurden. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass hier (besonders beim Kontakt Kunde – Mitarbeiter) Diskriminierung besonders häufig stattfindet und ein erheblicher Bedarf an strukturellen Veränderungen besteht, der zusätzliche (rechtliche) Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen erforderlich macht.

So hat als erste Stadt in der Bundesrepublik Deutschland Frankfurt am Main am 18. September 2003, also bereits vor Erscheinen des AGG, eine Antidiskriminierungsrichtlinie für die Beschäftigten der Stadtverwaltung erlassen, durch die, ich zitiere aus der Präambel:
„… jede Form der Diskriminierung einer Einwohnerin/eines Einwohners durch Bedienstete (der Stadt) zu unterbinden (ist)…“.
In einer umfangreichen öffentlichkeitswirksamen Kampagne u.a. mittels Plakaten und Postkarten in verschiedenen Sprachen, die auf die Richtlinie und das Beschwerdeverfahren hinweisen, wurde sie bekannt gemacht.

Durch viele solcher weitergehenden und von einer breiten Mehrheit getragenen Aktionen und Aktivitäten wird es perspektivisch vielleicht auch in Deutschland möglich sein, eine Kultur der Antidiskriminierung zu etablieren, wie sie in Ländern wie z.B. Holland und Schweden bereits selbstverständlich ist.

Kurz noch einige Worte zum Verwaltungsstandpunkt, der zum einen Zustimmung zu unseren Antrag empfiehlt und zum anderen bereits Umsetzungsvorschläge enthält bzw. bereits laufendes Verwaltungshandeln deutlich macht.
Besonders vor dem Hintergrund, dass eine erfolgreiche Umsetzung des AGG allgemein zu einer selbstverständlicheren Kultur der Antidiskriminierung beitragen soll, würde ich vorschlagen, folgende Teile des Verwaltungsstandpunktes noch einmal dahingehend zu überdenken, dass

  • alle Mitarbeiter der Verwaltung geschult werden bzw. wenigstens eine Betriebsversammlung zum Thema durchgeführt wird (zu Punkt 3)
  • dass „Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007“ intensiver – als im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagen – genutzt wird, um die Bevölkerung Leipzigs durch eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne für dieses Thema zu sensibilisieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, ich möchte Sie bitten unserem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
verehrte Gäste,
wir beraten heute über die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten für das Jahr 2007. Nun ist dieses schon ein paar Monate alt, die Planung liegt also etwas spät vor.
Dies sei der Stadtverwaltung aber verziehen, denn es sollen 1.667 Betreuungsplätze mehr entstehen. Insgesamt stehen dann in diesem Jahr 30.357 Plätze zur Verfügung. Besonders lobenswert ist die Schaffung von 300 neuen Krippenplätzen in Kitas.

Für Kinder unter drei Jahren sollen zusätzlich 437 Plätze in Tagespflege entstehen. Insgesamt können dann 1.292 Kinder bei Tageseltern betreut werden.
437 Plätze – das heißt mindestens 88 neue Tageseltern müssen gewonnen werden, wenn diese dann auch mindestens 5 Kinder betreuen. Der Durchschnitt in Leipzig liegt bei zwei bis drei Kindern. Der VKKJ hat im letzten Jahr 68 Informationsveranstaltungen mit 349 Teilnehmern durchgeführt. Davon konnten 18 Personen für die Tätigkeit gewonnen werden.
Es wird also nicht so einfach sein, dieses Ziel zu erreichen ohne Qualität einzubüßen. Vor allem der weitere Ausbau der Tagespflege in den nächsten Jahren kann nicht ohne Konzeption erfolgen. Auch die Mitarbeiterinnen, welche die Eignung der Tagespflegeperson und deren Wohnverhältnisse prüfen und jährlich kontrollieren sind an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angelangt.
Tagespflege ist kostengünstiger als die Betreuung in Tageseinrichtungen, aber die Qualität der Angebote muss gleichwertig sein.

Seit diesem Jahr ermittelt das Jugendamt Bedarfsquoten. Die ermittelte Bedarfsquote für die Altersgruppe 0-3 Jahre liegt bei 31% für die Betreuung in einer Krippe und bei 6,7% für Betreuung bei Tageseltern, insgesamt also bei 37,7%.
Für Kindergartenkinder wurde eine Bedarfsquote von knapp 92% ermittelt, für den Hort ca. 82%.
Ich habe gelernt, dass die Bedarfsquote nicht nur etwas mit dem Bedarf zu tun hat, sondern Nachfrage, politischen Willen und die Finanzlage der Kommune widerspiegelt.
Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist in Leipzig sicher deutlich höher als 37,7%.
An politischen Willen zum Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen mangelt es in diesem Hause auch nicht, denn Leipzig ist kinder- und familienfreundlich, dies steht als Schwerpunkt sogar in unseren kommunalpolitischen Leitlinien.
Die Finanzlage ist also der Knackpunkt.

Auf der letzten Seite der Vorlage ist ein Ausblick für den Zeitraum 2008 bis 2010 zu sehen.
Mein Ausblick für diese Jahre sieht wie folgt aus: Die Nachfrage wird weiter steigen.
Den politischen Willen in meiner Fraktion zum weiteren Ausbau der Betreuungsplätze für Krippenkinder bekunde ich schon jetzt. Frau Kudla – rechnen Sie in den nächsten Jahren mit einem weiterhin erhöhten Finanzbedarf in diesem Bereich.

Wir beschließen heute über die Bedarfsplanung 2007. Diese sieht den weiteren Ausbau des Betreuungsangebots vor. Diesem stimmen wir zu. Wenn im nächsten Jahr die Betreuungsplätze weiter ausgebaut werden, dann dürfen Sie die Planung auch wieder im April vorlegen.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
verehrte Gäste,

Der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag hat mich sehr verärgert. Problemlösungen werden auf unbestimmte Zeit verschoben, obwohl es um das Wohl von Kindern geht.
Im Verwaltungsstandpunkt steht: „Der Neubau des Supermarktes erfolgt als Ersatz für den ehemals vorhandenen Sparmarkt … mit gleicher Verkaufsfläche, so dass im Gebiet mit einer Erhöhung des Durchgangsverkehrs gegenüber dem Ausgangszustand … nicht zu rechnen ist.“
Ich wünsche dem neuen Supermarkt doch deutlich mehr Kundschaft, sonst würde sich der Neubau sicher nicht gelohnt haben. Der vorherige Markt ist an mangelnder Kundschaft schließlich gescheitert.

Noch ein Zitat aus dem Verwaltungstandpunkt:
„Ob die Entwicklung so eintritt, soll aber nach Fertigstellung der Kaufhalle noch einmal geprüft werden. Sollte die Verkehrsentwicklung anders verlaufen als es die Verwaltung zurzeit einschätzt, wird zu gegebener Zeit die Einleitung eines Anordnungsverfahrens zur Sperrung der Erhardstraße in Richtung Beipertstraße zu erwägen sein.“
Wie schön- zu gegebener Zeit wird erwägt, ob die Kinder am Durchgangsverkehr mit erhöhten Abgas- und Feinstaubbelastungen schaden nehmen.
Nein, wenn es um die Gesundheit und Sicherheit von Kindern geht, wollen wir nicht abwarten und erwägen, wir wollen handeln.

Deshalb bitten wir um Abstimmung zu unserem Ursprungsantrag. Die geeignete Maßnahme hat die Verwaltung schon genannt.

Unser Antrag löst damit aber noch nicht das Grundproblem in Schleußig-Süd. Es muss eine Lösung gefunden werden, wie das Wohngebiet in stadtauswärtige Richtung verlassen werden kann. Die Verwaltung erklärt seit Jahren, wie es nicht geht.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Leipzig ist eine weltoffene Stadt, Leipzig ist eine tolerante Stadt. Das zeigt nicht nur das bunte Vereinsleben und die hohe Beteiligung an Demonstrationen gegen Rechtsradikalismus.

27.000 Ausländer aus 160 Ländern leben in Leipzig, hinzu kommen weitere 10.000 Personen mit Migrationshintergrund, z.B. Spätaussiedler oder Eingebürgerte. Schon heute ist Leipzig damit die Stadt mit dem höchsten Migrantenanteil in den neuen Bundesländern. Insgesamt beträgt dieser Anteil an der Gesamtbevölkerung Leipzigs etwa 7,5 Prozent.

Die ausländischen Einwohner sind im Durchschnitt mit 34 Jahren neun Jahre jünger als die Deutschen. Die Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund hat sich versechsfacht und beträgt fast 2.000. Ein Großteil von ihnen besucht das Gymnasium. Es steckt also ein riesiges Potential in den hier lebenden Migrantinnen und Migranten, was wir nutzen können und auch sollten.

Migrantinnen und Migranten verfügen über ganz unterschiedliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Ressourcen. Sie bereichern auf vielfältige Weise die Gesellschaft und bringen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Potentiale mit, deren Entfaltung bisher in noch nicht ausreichendem Maße gefördert wird.

Eine erfolgreiche Integration ist Voraussetzung dafür, dass wir dieses Potenzial zukünftig auch für unsere Stadt nutzen können. Denn, wie mittlerweile auf allen Entscheidungsebenen erkannt: Integration ist nicht mehr nur ein bedeutender Faktor für den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen, sondern, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, zunehmend ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Die Städte-Koalition gegen Rassismus geht auf eine Initiative der UNESCO aus dem Jahre 2004 zurück. Ziel ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen.

Wir können von der Erfahrungen andere Städte lernen, so wie andere Städte von unseren Erfahrungen lernen können, denn auch in Leipzig ist Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung keine Randerscheinung. Mit der Aufzählung einiger Vorfälle der letzten Wochen und Monate möchte ich das deutlich machen:

  • in Gohlis marschierten am 8.Dezember 2006 80 Rechtsextreme,
  • in Lindenau bedrängten am 29.Januar 2007 25 Rechtsextreme die Besucher einer, Veranstaltung, die sich mit dem Problem Rechtsextremismus in Lindenau auseinander setzte,
  • in Grünau wurden Büros der Landtagsabgeordneten von SPD und PDS verwüstet, ein rechtsextremer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden ,
  • bei einem Fußballspiel beschimpften sich die Fangruppen gegenseitig als „Juden“ und brachten damit ihre antisemitische Haltung zum Ausdruck.

Die SPD-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ die Absichtserklärung zu unterzeichnen und wird dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen.

Zum Schluss möchte ich noch einige Worte zum Titel „Stadt ohne Rassismus“ unseres  Antrages sagen, der für etwas Verwirrung gesorgt hat.  Leider wird es wahrscheinlich nie eine Stadt geben, die vollständig  frei ist von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Diskriminierung. Es handelt sich hierbei vielmehr um ein anzustrebendes Ziel bzw. eine Vision. Der Antrag hätte genauso mit „Stadt gegen Rassismus“ oder „Für eine weltoffene Stadt“ überschrieben werden  können. Das Ziel wäre unter allen Titeln gleich gewesen. Nämlich Integration, Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit zu fördern und gleichzeitig Rassismus,  Fremdenfeindlichkeit, Vorurteile und Diskriminierung abzubauen.

Ich möchte Sie bitten, unseren Antrag zu unterstützen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.