Beschlussvorschlag:

  1. Die ab 2019 in der Mittelfristplanung eingestellten Eigenmittel zur Förderung des Breitbandausbaus, insbesondere für den Anschluss von Gewerbegebieten, werden auf 2018 vorgezogen.
  2. Ebenfalls ab 2018 wird im Amt für Wirtschaftsförderung eine halbe Planstelle (0,5 VZÄ) für die Planung, Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen zum Breitbandausbau eingerichtet. Die Vorbereitungen zur Stellenbesetzung sind in 2017 so abzuschließen, dass eine Besetzung ab Januar 2018 erfolgt.

Begründung:    

Die Verfügbarkeit hoher Datenübertragungsraten ist ein wichtiger Standortfaktor für viele Unternehmen. In vielen Gewerbegebieten in Leipzig ist die Versorgung mit entsprechenden Breitbandanschlüssen mangelhaft. Die Sächsische Staatsregierung hat dafür ein Förderprogramm aufgelegt, im Wissen um die Bedeutung eines guten Netzausbaus in Sachsen. Auch Leipzig soll davon profitieren. Nach der dafür erforderlichen Analyse, welche bereits Bestandteil des Haushaltsplanes 2017 ist, soll ab 2018 zügig mit der Umsetzung begonnen werden. Neben den dann erforderlichen Eigenmitteln soll dies auch personell untersetzt werden.