Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Leipzig nach der Gemeindegebietsreform

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Neue Beschlusspunkte:

  1. Über die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes werden die Stadträte im Fachausschuss Umwelt/Ordnung jährlich informiert.
  2. Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes ist mittelfristig abzuschließen. Im Jahre 2008 soll eine erneute Fortschreibung durch die Verwaltung vorgelegt werden.
  3. Damit jederzeit kurzfristig zur Verfügung stehende Fördermittel für Investitionen abgerufen werden können, sind im Brandschutzamt die notwendigen planerischen Vorbereitungen umgehend zu treffen.