Anfrage der SPD-Fraktion

Im April 2009 legte das Referat für Gleichstellung von Mann und Frau gemeinsam mit dem Personalamt einen Frauenförderplan vor. Dieser enthält wichtige Passagen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die nicht nur für bei der Stadt Leipzig beschäftigte Frauen eine hohe Bedeutung haben werden. Neben Maßnahmen der Arbeitszeitgestaltung (Teilzeit etc.) wird auch das Thema Telearbeit angesprochen. Sowohl in der Privatwirtschaft als auch in verschiedenen Behörden, so bspw. bei den Stadtverwaltungen Duisburg und Ulm sowie in Verwaltungsgliederungen der Freien und Hansestadt Hamburg, gibt es teilweise schon seit mehreren Jahren diese Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die Leipziger Stadtverwaltung sollte als einer der größten Arbeitgeber der Region auch an dieser Stelle den notwendigen Innovationswillen haben.

Im Frauenförderplan wurde darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeiten zur Einführung dieser innovativen Arbeitsform prüfen wird. Weiter heißt es dazu: „Ziel der Stadtverwaltung ist es deshalb, die Voraussetzungen für Telearbeit zu schaffen.“

Deshalb fragen wir:

1. Welche Fortschritte hat die Stadtverwaltung seitdem gemacht, um das formulierte Ziel, Telearbeit einzuführen, zu erreichen?
2. Gab es bei der Stadtverwaltung eine ämterübergreifende Bedarfsermittlung?
3. Partizipiert die Stadtverwaltung aktiv an den Erfahrungen anderer Verwaltungen und Unternehmen, die Telearbeitsmöglichkeiten bereits eingeführt haben?
4. Da es bereits heute schon mit den sog. mobilen Arbeitsplätzen die technischen Voraussetzungen für Telearbeit gibt, ergibt sich die Frage: Wann wird ein entsprechendes Konzept durch die Stadtverwaltung vorgelegt?