Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird im Rahmen der Umsetzung zentraler stadtstrategischer Ziele beauftragt, gemeinsam mit den Unternehmen der L-Gruppe konzernweite und konzernübergreifende Beiträge der L-Gruppe auf folgenden Handlungsfeldern zu prüfen:
  • Mobilität und Gesundheit: Einräumung von Rabatten für Kunden der Stadtwerke bei der Nutzung von Angeboten anderer Unternehmen, wie z.B. der LVB und der Sportbäder GmbH, in Anlehnung an bestehende Rabattierung bei Einkäufen in bestimmten Shops mit der L-Card. Prüfung der Rabattstaffelung des Jobtickets und der Möglichkeiten der Erhöhung des Maximalrabattes. Prüfung weiterer Möglichkeiten für Anreize des Zurücklegens beruflicher Wege mit dem ÖPNV.
  • Soziale Verantwortung: Frühzeitige Neuverhandlung der Konditionen für die “Leipzig-Pass-Mobil-Card” unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und der LVB sowie Prüfung der Möglichkeit weiterer Preisstaffelungen für besonders bedürftige Leipzigerinnen und Leipziger. Hierbei sollen auch etwaige Beiträge aus Mieterstrommodellen in die Prüfung einbezogen werden, um damit zur Dämpfung der Preisentwicklung bei der Leipzig-Pass-Mobilcard beizutragen.
  • Energiewende und Umwelt: Ausbau des Engagements im Bereich regenerativer Energien mit dem Ziel möglichst bis 2025 im Mittel so viel Öko-Strom mit eigenen Anlagen zu erzeugen, dass damit auf Mengenbasis die Nachfrage im Stadtgebiet insgesamt gedeckt werden könnte. Bis 2030 sind im Mittel die weiteren Absatzmengen aus regenerativen Energien und Kraft-Wärme-Kopplung auf Gasbasis zu decken.
  • Bürgerschaftliches Engagement: Unterstützung von Vereinen, Verbänden und Initiativen über Energiespar- und Energieliefercontracting, sowie Auftritt als Anbieter und Betreiber von Bürgersolaranlagen auf kommunalen Dachflächen.
  • Personal: Gegenseitige Anerkennung und Anrechnung von Ausbildungs- und Arbeitszeiten in der L-Gruppe bei der Vergütung. Prüfung der Etablierung eines vernetzten gemeinsamen Arbeitsmarktes im “Konzern Kommune” und des Aufbaus  freiwilliger Job-Rotationsprogramme zwischen der Stadt und ihren Beteiligungsunternehmen.
  • Synergien: Effekte eines gemeinsamen Konzernsitzes unter einem Dach.
  1. Dem Verwaltungsausschuss ist diesbezüglich ein erster Sachstandsbericht im 1. Quartal 2019 vorzulegen.

Begründung

Aus Sicht der Kunden der Leipziger Gruppe und eben zur verbesserten Kundenbindung, vorrangig bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben, sind Cross-Sellings-Strategien sinnvoll. Bislang wird davon in nicht ausreichendem Maße Gebrauch gemacht, obwohl das die Angebote der Unternehmen der L-Gruppe noch attraktiver machen könnte. Gerade im Zusammenhang mit der Sportbäder GmbH und der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bieten sich hier Rabattlösungen für Kunden der Stadtwerke an. Beim Jobticket soll die Rabattstaffelung geprüft werden, um so für Unternehmen zusätzliche attraktive Angebote machen zu können. Gerade auch für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sollte geprüft werden, den Rabattsatz von aktuell 11 Prozent zu erhöhen. Andere Städte gewähren ihren Mitarbeitern höhere Rabatte beim Jobticket, Dresden beispielsweise bietet derzeit für seine Mitarbeiter einen erheblich höheren Rabatt auf den Normaltarif an als die Stadt Leipzig. Damit steigt natürlich der Anteil des Arbeitgebers für das Jobticket, aber das Angebot wird im Allgemeinen für die Beschäftigten attraktiver und die Stärkung des ÖPNV ist in Anbetracht der Verkehrsentwicklung in unserer Stadt eine der Zukunftsaufgaben, denen sich die Stadtverwaltung selbst, aber auch ortsansässige Unternehmen stellen müssen.

Die Stadtverwaltung wurde im Zuge der Diskussionen über ein Moratorium zur Fahrpreisentwicklung im ÖPNV damit beauftragt, zu prüfen, wie Preissteigerungen künftig entsprechend der Inflationsrate, jedoch bei maximal 2 Prozent finanzierbar sind. Darüber hinaus soll frühzeitig mit den Neuverhandlungen der Konditionen für die „Leipzig-Pass-Mobilcard“ begonnen werden, wobei neben den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und der LVB auch die Möglichkeit einer weiteren Preisstaffelung für bedürftige Leipzigerinnen und Leipziger geprüft werden soll. Das Sozialticket wurde seit seiner Einführung gut angenommen und noch immer sind viele Einwohner darauf angewiesen. Im Zuge der Neuverhandlungen sollte auch geprüft werden, inwiefern statt eines Pauschalzuschusses an die LVB, eine Vergütung pro verkauftem Sozialticket eingeführt wird. Das erhöht einerseits den Anreiz für die Verkehrsbetriebe, die Leipzig-Pass-Mobilcard zu verkaufen, und kann andererseits auch dazu führen, dass die Zuschüsse der Stadt geringer ausfallen, wenn der Bedarf an diesem Ticket sinken sollte. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern es möglich ist, Erträge aus möglichen Mieterstrom-Modellen über den Stadtkonzern auch zu Dämpfung von Preisanstiegen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard eingesetzt werden können.

Die Leipziger Gruppe ist zudem auch durch soziales Engagement geprägt. Eine Weiterentwicklung dessen könnte darin bestehen, dass der Konzern Vereine, Verbände und Initiativen über Energiespar- und Energieliefercontractingmodelle unterstützt. So haben beispielsweise zahlreiche Sportpachtanlagen einen hohen Bedarf an energetischen Sanierungen. Hier könnte die L-Gruppe die Vereine bei diesen Aufgaben unterstützen und gleichzeitig auch als Betreiber von Bürgersolaranlagen auf den Dächern der Sportanlagen sowie weiteren kommunalen Gebäuden auftreten, um so Synergien mit der Stadtgesellschaft zu erzeugen. Für die Stadtwerke als lokaler Energiedienstleister muss die Erzeugung regenerativer Energien auf dem Gebiet der Stadt eine wichtige Rolle spielen und dabei können kommunale Dachflächen oder eben beispielsweise die von Sportpachtanlagen eine wichtige Rolle spielen.

Bereits heute erzeugen die Stadtwerke Leipzig mengenmäßig 75-90 Prozent der in Leipzig verbrauchten Energien. Bis 2025 sollte es möglich sein, auf eine Quote von 100 Prozent zu kommen.

Vor dem Hintergrund des avisierten Ausstiegsszenarios zur Braunkohleverstromung sollen die Stadtwerke bis 2030 in die Lage versetzt werden, auch weitere Bedarfe, wie die beispielsweise größere Unternehmen haben, auch über selbst erzeugte regenerative Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung auf Gasbasis zu decken. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Stadtwerke noch stärker als bisher in Solaranlagen zu investieren, möglicherweise in Form von Bürgersolaranlagen. Eine Option, die zu prüfen wäre, ist die Errichtung einer größeren Solaranlage pro Jahr. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung soll geprüft werden, inwiefern hierbei auch Alternativen zum Erdgas, also beispielsweise Biogas oder Power-to-Gas, in Betracht gezogen werden können, sofern das für die Stadtwerke wirtschaftliche darstellbar ist.

Eine engere Verzahnung in der Personalpolitik der Unternehmen soll angestrebt werden. Das heißt, dass Arbeits- und Ausbildungszeiten in Unternehmen der L-Gruppe und später ggf. im gesamten „Konzern Kommune“ gegenseitig anerkannt werden. Dies trägt wie auch die Prüfung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und von Job-Rotationsprogrammen zu einem flexibleren und effizienteren Personaleinsatz sowie zu Wissensaustausch zwischen den Unternehmen der L-Gruppe und der Stadtverwaltung bei.

Bei einer Aktualisierung der Eigentümerziele der LVV sowie bei der möglichen Erarbeitung von Eigentümerzielen für die Leipziger Verkehrsbetriebe sollen diese Punkte Berücksichtigung finden.