Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Freistaat Sachsen fördert seit September 2004 die Entwicklung ausgewählter Softwareanwendungen in sächsischen Städten und Kreisen. Damit soll der “Kommunale E-Government-Fahrplan” umgesetzt werden. Zuwendungsfähig sind zum Beispiel die Bereiche Bürgerbüro, Wohngeldrechner und Wohngeldantrag, Zentrales Gewerbeverfahren, sowie die Kfz-Zulassung.

Internetdienstleistungen sparen Zeit und Geld bei Bürgern und Kommunen. Sie sparen Verwaltungskosten und verbessern den Bürgerservice.

Wir fragen daher an:

  1. Wie schätzt die Stadt den Einsatz von E-Government in Leipzig grundsätzlich ein?
  2. Hat sich die Stadt Leipzig um Fördermittel des Kommunalen E-Governments beim Freistaat beworben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wurden Gelder schon bewilligt bzw. in Aussicht gestellt?
  3. Wann werden weitere Projekte, wie z.B. der komplette Sitzungsdienst des Stadtrates, im Rahmen von E-Government für die Bürger nutzbar sein?
  4. Wie viele Mittel muss die Stadt dafür bereitstellen?