Beschlussvorschlag:

1. In den Haushalt für das Jahr 2019 werden 100.000 Euro für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie eingestellt.
2. Ab dem Jahr 2020 sichert die Stadtverwaltung weitere Planungsmittel zur Umsetzung des Konzeptes in erforderlicher Höhe zu.
Zur Gegenfinanzierung soll der Ansatz für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer entsprechend angepasst werden.

Begründung:

Die Sanierung der Radrennbahn im Leipziger Südwesten ist Bestandteil der Sportstättensanierung des Sportprogramms 2016-2024. Laut Sportprogramm soll die Sanierung der Radrennbahn auf der Grundlage eines Entwicklungskonzeptes mit folgenden Maßnahmen fortgesetzt werden:

• Pistensanierung,
• Schrittweise Sanierung des Sozialgebäudes,
• Neugestaltung des Außengeländes.

Die Leipziger Radrennbahn ist die einzige funktionstüchtige Anlage in der Region Leipzig und ist deshalb als Trainingsstätte betriebsbereit zu erhalten. Derzeit gibt es ca. 530 in Vereinen organisierte Radrennsportler/innen in Leipzig, Tendenz leicht ansteigend. Für die Gewährleistung der Betriebsfähigkeit sind in den nächsten Jahren o.g. Sanierungsmaßnahmen notwendig. Voraussetzung für die Abschätzung der Kosten und das Einwerben von Co-Finanzierungsmitteln ist eine Planung zur multifunktionalen Anlage mit dem Schwerpunkt Radsport, die nunmehr im Jahre 2019 erfolgen soll.
Auch zukünftig wird die Radrennbahn vorrangig durch den Radsport genutzt werden. Der Innenraum und das Umfeld bieten jedoch noch viel mehr Möglichkeiten. So wäre die Nutzung des Innenbereichs auch als Spielstätte für American Football oder andere Feldsportarten geeignet und im Außenbereich könnte eine BMX bzw. Mountainbike-Strecke und oder ein Skaterpark entstehen. Um eine Nachhaltige Entwicklung der Radrennbahn voranzutreiben, ist daher zunächst eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die ein zukünftiges Nutzungskonzept umfasst. Auf dieser Grundlage ist dann eine nachhaltige Sanierung voranzutreiben.