Neuer Brandschutzbedarfsplan notwendig

SPD stellt Ergänzungsantrag zur RV am 21.01.04

Die SPD-Fraktion begrüßt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Leipzig nach der Gemeindegebietsreform.

„Durch das vergrößerte Stadtgebiet ist eine Neufassung des Brandschutzbedarfsplanes notwendig geworden. Die Umsetzung soll mittelfristig, also bis 2008, abgeschlossen werdenü erklärt Walter Rensch, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion. Inhalt der Vorlage ist sowohl ein Investitions-, als auch ein Personalentwicklungskonzept. Bei den Investitionen geht es um eine Summe von knapp 20 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren – für Einsatzmitteltechnik und den Um- bzw. Neubau der Feuerwehrwachen – die zu 65 Prozent durch die Stadt finanziert werden muss. Da die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht, appellieren die SPD-Stadträte an den Freistaat, der Stadt Leipzig wie auch den anderen sächsischen Kommunen, nicht noch mehr die investiven Schlüsselzuweisungen zu kürzen bzw. die Zuwendungen des Landes für Investitionen zu erhöhen. Die Gewährleistung der brandschutz- und hilfeleistungstechnischen Gefahrenabwehr gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt. Vor allem in den Wachen Süd, Ost und Mitte sind derzeit schlechte Zustände zu beklagen. Die Umstellung der Löschstrategie macht eine neue technische Ausstattung und somit Investitionen notwendig. Durch die neue 3-Bereich-Strategie können zum einen die Einsatzzeiten und zum anderen die Personalkosten in Millionenhöhe verringert werden. Ein Personalabbau ist dagegen nicht möglich, da sonst die Einsatzbereitschaft gefährdet wird.

Wir sprechen uns ausdrücklich für die Beibehaltung und Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren in den neuen Ortsteilen aus, da sie eine wichtige Ergänzung zur Berufs-feuerwehr darstellen. Zur Abstimmung der Vorlage in der Ratsversammlung am 21. Januar 2004 hat die SPD-Fraktion einen Antrag mit folgenden Ergänzungsvorschlägen gestellt:

Neue Beschlusspunkte:

  1. Über die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes werden die Stadträte im Fachausschuss Umwelt/Ordnung jährlich informiert.
  2. Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes ist mittelfristig abzuschließen. Im Jahre 2008 soll eine erneute Fortschreibung durch die Verwaltung vorgelegt werden.
  3. Damit jederzeit kurzfristig zur Verfügung stehende Fördermittel für Investitionen abgerufen werden können, sind im Brandschutzamt die notwendigen planerischen Vorbereitungen umgehend zu treffen.