Qualität und Zufriedenheit mit der Kindertagesbetreuung verbessern – Grundsatzvereinbarung evaluieren und weiterentwickeln
Gemeinsamer Antrag SPD-Fraktion/ Fraktion DIE LINKE
Beschlussvorschlag
Evaluation Grundsatzvereinbarung
- Die Verwaltung evaluiert bis zum 31.12.2023 die „Grundsatzvereinbarung Kita“ hinsichtlich der Ziele und Umsetzung und legt das Ergebnis mit etwaigen Konsens- und Dissenspunkten zwischen Verwaltung und freien Trägern bis zum 31.12.2023 dem Jugendhilfeausschuss vor.
- Dem Stadtrat wird zum 31.12.2023 eine Übersicht über die Sachkosten der Kindertageseinrichtungen in freier und kommunaler Trägerschaft vorgelegt. Diese Übersicht soll die Ausgaben des kommunalen und der freien Träger hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes, des Betriebsaufwandes und des Betreuungsaufwandes in einer vergleichbaren Form abbilden.
Verfahrensvorschläge Segregation
- Die Verwaltung erarbeitet Verfahrensvorschläge, welche einer Segregation in Kindertageseinrichtungen (Durchmischung im Hinblick auf Kinder im SGB II/XII-Bezug, Kinder ausländischer Herkunft und Integrationskinder) entgegenwirken, und legt diese bis zum 31.12.2023 dem Jugendhilfeausschuss zur Diskussion vor.
Überarbeitung Grundsatzvereinbarung
- Die überarbeitete Grundsatzvereinbarung wird dem Stadtrat bis zum 28.02.2024 vorgelegt. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
- Die Verwaltung wird die freien Träger im Rahmen der Neuverhandlung zur Einhaltung der freien Wahl der Betreuungszeit durch die Eltern verpflichten, verbunden mit einer Anpassung der Refinanzierung der Sachkosten.
- Die Verwaltung wird Ergebnisse aus den in Punkt 3 genannten Verfahrensvorschlägen verbindlich festhalten.
- Es wird das Ziel der Annäherung der Höhe der Sachkosten zwischen kommunalem und freien Trägern verfolgt. Dabei soll im Mittelpunkt stehen, dass allen Kindern unabhängig von der Trägerschaft eine bedarfsgerechte Betreuung zugutekommt.
- Die Verwaltung baut gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten zu den Themen migrationsgesellschaftliche Öffnung, kultursensible Betreuung, Umgang mit Kindern mit Flucht- und Migrationsgeschichte für Erzieherinnen und Erzieher auf. Dafür sind ausreichende finanzielle Mittel einzustellen.
Ergebnisse Elternbefragung
- Die Ergebnisse der im 3. Quartal 2023 gestarteten Elternbefragung zur Qualität, Zufriedenheit und Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen werden den freien Trägern und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über eine geeignete Form der Veröffentlichung und aus den Ergebnissen zu ziehende Konsequenzen. Die Ergebnisse werden im Anschluss dem Stadtrat vorgelegt.
Weitere Maßnahmen
- Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig über aktuelle Bedarfseinschätzungen zur Kinderbetreuung und entsprechende (Bau-)Vorhaben sowie deren Standorte maßnahmebezogen informiert.
- Im Kontext der Vergabe der Trägerschaft wird der Stadtrat im 1. Quartal 2024 per Informationsvorlage über die bestehenden Entscheidungsverfahren informiert. In der Beschlussvorlage zu einzelnen Maßnahmen wird die Auswahl transparent dargestellt.
- Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landesregierung für eine bessere personelle Ausstattung derjenigen Abteilungen des Landesjugendamtes ein, die für die Kontrolle der Kita-Qualität zuständig sind.
Begründung:
Die Antragsstellerinnen übernehmen den Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VII-A-08524 in weiten Teilen mit Änderungen.
Da die Auswertung der Kita-Grundsatzvereinbarung zwischen Verwaltung und Trägern bereits begonnen hat, ist vor allem das Ergebnis dieses Prozesses transparent zu machen. Der Jugendhilfeausschuss soll insbesondere über Dissense informiert und in Entscheidungen zur Fortschreibung einbezogen werden.
Im Vorfeld der Annäherung der Sachkostenhöhe bei Kita in freier und kommunaler Trägerschaft soll Transparenz über die aktuellen Ausgaben/ Einnahmen geschaffen werden: Dabei sind die Unterschiede im Hinblick auf Struktur und Kostenarbeiten zu beachten und herauszuarbeiten und eine Vergleichbarkeit herzustellen. Im Zuge der Verpflichtung zur freien Wahl der Betreuungszeit sollen auch sich verändernde Sachkostenaufwände betrachtet werden.
Sowohl die Verfahrensvorschläge gegen Segregation als auch die Ergebnisse der Elternbefragung sollen federführend im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und die Verfahren der Umsetzung bzw. Veröffentlichung dort erörtert werden.