Rechtsformänderung Kulturbetriebe

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Rechtsform für die großen Kultureinrich-tungen/Eigenbetriebe (Oper, Gewandhaus, Schauspiel, Theater der Jungen Welt) geändert werden sollte. Im Ergebnis der Prüfung sind auch die Voraussetzungen zu benennen, die eine Rechtsformän-derung ermöglichen. Im Fall der Befürwortung ist ein Stufenplan zu Umsetzung zur erarbeiten.

Begründung:

Die großen Kulturinstitutionen bestehen seit 1995 als Eigenbetriebe. Damit wurde ein wesent-licher Schritt zur wirtschaftlichen und effektiven Haushaltsführung und -ergebnisrechnung ge-tan. Die Betriebsform führte bis 1999 zu einer deutlichen Haushaltskonsolidierung. Seit 2000 stag-niert diese Entwicklung und der Finanzbedarf steigt von Jahr zu Jahr.

In der Bundesrepublik Deutschland erhöht sich die Zahl der Kulturinstitutionen, die als gGmbH arbeiten. Also sind die Vor- und Nachteile dieser Betriebsform hinreichend bekannt.

Das Augenmerk der Prüfung ist auf die speziellen Bedingungen der Stadt Leipzig zu richten und auf die Voraussetzungen, die zu einer Rechtsformumwandlung erforderlich sind.