Rechtsgutachten Schulstraßen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein verkehrsrechtliches Gutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit des Konzepts Schulstraße in Leipzig – temporäre Sperrung von Straßenabschnitten vor Schulzugängen zu Schulbeginn und Schulende – mit dem deutschen Straßenverkehrsrecht erstellen zu lassen.
Mit dem Gutachten sollen
◦ die grundsätzliche verkehrsrechtliche Zulässigkeit des Konzepts untersucht,
◦ Möglichkeiten der verkehrsrechtlichen Anordnung aufgezeigt sowie
◦ Umsetzungsmöglichkeiten für temporäre Absperrungen der Straßen dargestellt
werden.
Außerdem sollen allgemeine Rahmenbedingungen von Schulstandorten aufgezeigt werden, die eine verkehrsrechtliche Zulässigkeit des Konzepts darlegen.
Begründung:
Sogenannte „Schulstraßen“ werden aktuell durch einige deutsche Kommunen als Instrument zur Entschärfung des Bring- und Holverkehrs im Sinne der Schulwegsicherheit und zur Förderung des aktiven Schulwegs erprobt.
Als Schulstraßen werden im derzeitigen Sprachgebrauch Straßenabschnitte im unmittelbaren Einzugsbereich von Zugängen zu Schulen bezeichnet, die zeitlich beschränkt vor Schulbeginn für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Die Sperrungen können auch bei Schulschluss erfolgen. Ziel ist die Förderung der selbstständigen und sicheren Teilnahme von Kindern am Straßenverkehr auf ihrem Schulweg.
Die Stadt Wien hat das Konzept Schulstraße bereits in Piloten erprobt und evaluiert und richtet seitdem Schritt für Schritt weitere Schulstraßen ein. In Frankfurt am Main wird derzeit eine Schulstraße in einem Verkehrsversuch erprobt. München hat aktuell die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen geprüft, unter denen erste Schulstraßen erprobt werden können.