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Rede von Pia Heine zum Antrag „Gelebte Inklusion – Mehr Parkausweise für Menschen mit Gehbeeinträchtigung“ (gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

Pia Heine

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste auf der Tribüne und im Livestream,

man stelle sich das mal vor, man selbst oder die eigenen Eltern – meist schon im fortgeschrittenen Alter – hat eine Operation hinter sich, die es einem für die kommenden Wochen oder gar Monate schwer ermöglicht, sich eigenständig fortzubewegen. Wer auch immer betroffen ist: Man ist also auf Unterstützung bei allen Tätigkeiten angewiesen, gerade auch den außerhäuslichen. Wenn man jedoch an keiner weiteren Einschränkung leidet, außer an dieser Gehbeeinträchtigung, warten viele Schwierigkeiten im öffentlichen Raum.

Zum Beispiel bei der Parkplatzsuche beim nächsten Arztbesuch: Der Parkplatz sollte sich idealerweise innerhalb von 100 Metern zur Arztpraxis befinden, denn mehr ist mit Gehbeeinträchtigung schwer machbar. Bisher können aber nur Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen über den blauen, orangenen oder gelben Parkausweis eine Vielzahl verschiedener Parkflächen nutzen. Menschen ohne Einschränkungen sind normalerweise fit genug, um längere Strecken von oder zum Parkplatz zu laufen. Aber es gibt eben einen Graubereich, wie eben beispielsweise nach einer Operation. Hier möchte unsere Fraktion, gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE, eine deutliche Verbesserung des kommunalen Angebotes erwirken.

Wir freuen uns, dass der vorliegende Antrag „Gelebte Inklusion – Mehr Parkausweise für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen“ von der Verwaltung positiv im Verwaltungsstandpunkt aufgenommen wurde.

Der Verwaltungsstandpunkt stellt richtig dar, dass der Antrag rein rechtlich so nicht von der Stadt Leipzig umgesetzt werden kann, da es keine Rechtsgrundlage für einen kommunalen Parkausweis gibt. Deshalb soll der Oberbürgermeister sich beim Freistaat Sachsen dafür einsetzen, dass der Personenkreis für den gelben Parkausweis nach dem Vorbild der Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sachsenweit erweitert wird. Dann wären auch die eigenen Eltern oder man selber im eingangs genannten Fall berechtigt, vorübergehend einen Parkausweis zu erhalten und von den Erleichterungen bei der Parkplatzsuche zu profitieren.

Wir übernehmen deswegen den Verwaltungsstandpunkt und bitten um Zustimmung.

Dennoch sind uns – auch nach der Beratung in den Begleitgremien – noch zwei Punkte wichtig, die wir gern in einer Protokollnotiz vermerkt haben würden:

Wie eben dargelegt, wird der Oberbürgermeister beauftragt sich beim Freistaat Sachsen für eine Neuordnung der Regelung einzusetzen. Auch wir werden das Thema an die fachpolitischen Sprecher:innen der Landtagsfraktionen weiterleiten, so dass es an der richtigen Stelle platziert wird und eine Neuregelung hoffentlich zeitnah umgesetzt werden kann.

  1. Im ersten Punkt einer Protokollnotiz möchten wir deswegen vermerkt wissen, dass der Stadtrat über die Ergebnisse der Gespräche zwischen Oberbürgermeister und Freistaat Sachsen bis zum Ende des I. Quartals 2026 zu informieren ist.
  2. Ein zweiter wichtiger Punkt der Protokollnotiz: Im VSP ist dargelegt, dass das Ordnungsamt bei atypischen Fällen im Rahmen einer Härtefallprüfung bereits jetzt Einzelfallentscheidungen treffen kann für Betroffene, die bisher nicht von Parkerleichterungen profitieren – es also durchaus einen Ermessensspielraum gibt. Leider ist dies nur wenig bekannt. Diese Möglichkeit soll deswegen zukünftig für betroffene Menschen niedrigschwellig und transparent zugänglich gemacht werden, zum Beispiel über die Homepage der Stadt.

Wir bitten Sie dem VSP zuzustimmen und die beiden genannten Punkte als Protokollnotiz mit aufzunehmen.