Rede zum Änderungsantrag „Einführung einer Kulturförderabgabe“
Redner: SPD-Stadtrat Heiko Oßwald
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,
die deutschen Städte und Gemeinden stehen unverschuldet vor massiven Finanzproblemen. Dies unterstreicht insbesondere der Umstand, dass dem finanzwirtschaftlich zweitbesten Jahr 2008 das zweitschlechteste in der Geschichte der Bundesrepublik gefolgt ist. Ursache hierfür sind nicht nur weiterhin steigende Ausgaben, besonders im Sozialbereich, sondern vor allem Einbrüche bei der Gewerbesteuer und sinkende Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Deshalb kann ich mich der Forderung von Oberbürgermeister Jung und Finanzbürgermeister Bonew nach einer umfassenden Gemeindefinanzreform nur anschließen, die die Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung durch chronische Unterfinanzierung endlich beendet.
Nur darauf zu warten bringt uns in der konkreten Finanzsituation nicht weiter. Gerade im Kulturbereich drohen aufgrund des freiwilligen Aufgabencharakters überproportionale Kürzungen. Wir alle sind gefordert, eine notwendige Diskussion über Standards, Effizienzsteigerungen und Einsparungen im Kulturbereich zu führen. Die Einführung einer Kulturförderabgabe wird und soll diese Diskussion nicht abwürgen. Aber sie ist ein legitimer Ansatz, zusätzliche Einnahmequellen zur Sicherung einer vielfältigen kulturellen Infrastruktur zu erschließen, um somit finanzielle Handlungsspielräume zurückzugewinnen, die den Kommunen aufgrund von Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene genommen wurden sind. Die Einführung einer Kulturförderabgabe sollte auf möglichst rechtssicherem und unbürokratischem Wege erfolgen. Für die Ausgestaltung der Kulturförderabgabe als kommunale Aufwandsteuer, wie im Antrag der Linken gefordert, existieren momentan noch rechtliche Risiken hinsichtlich der Besteuerung beruflich bedingter Übernachtungen. Ein Ausschluss dieser Übernachtungen würde zu Problemen hinsichtlich der Erhebungsgerechtigkeit der Steuer führen und das Volumen der Abgabe drastisch schmälern.
Diese Risiken existieren bei der Ausgestaltung als gemeindliche Sonderabgabe nicht, hierzu wird auch auf die Begründung zu unserem Antrag verwiesen. Insbesondere verschwinden die Mittel hier nicht irgendwo im Verwaltungshaushalt, da bei einer Abgabe, im Gegensatz zur Steuer, die Mittel zweckgebunden für die Kultur verwendet werden müssen. Die Intention unseres Antrages ist es, den OBM zu beauftragen, sich für eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage beim Freistaat Sachsen zur Einführung der Kulturförderabgabe als kommunale Sonderabgabe einzusetzen. Der Freistaat sollte dann einen entsprechenden rechtlichen Rahmen vorgeben. Wie die sächsischen Kommunen diese Ermächtigung dann nutzen, bleibt den Entscheidungen der einzelnen Kommunalparlamente vorbehalten. Dies wäre aber in jedem Fall eine Maßnahme, die kommunale Finanzhoheit und damit die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Nur darum geht es heute im Antrag.
Abschließend möchte ich noch auf die Argumentation der Kritiker dieser Abgabe eingehen, wonach massive Standortnachteile drohen: Genau so wenig wie die steuerliche Entlastung durch Senkung des Mehrwertsteuersatzes (allein 8 Millionen Euro Entlastung in Leipzig) zu Preissenkungen oder Investitionen im Beherbergungsgewerbe geführt hat, genau so wenig würde eine Abgabe (geschätztes Volumen 4 Millionen Euro) zu massiven Preiserhöhungen oder Insolvenzen führen. Denn bei einer jährlichen Steuerentlastung von einer Milliarde Euro sind Investitionen von 800.000 Euro nicht einmal 0,1Prozent. Auch stellt sich die Frage, warum nur die Leipziger Bürger für die Finanzierung der Kulturbetriebe aufkommen sollen, wenn diese gerade auch für Besucher, wie Touristen und Geschäftsleute, vorgehalten und von diesen auch gerne angenommen werden. Politisch zu diskutieren ist, ob eine Abgabe von vielleicht 2 Euro pro Übernachtung für die Hotelbetriebe und Gäste eher hinnehmbar ist, als harte Einschnitte in die kulturelle Infrastruktur, wie z.B. die Schließung von Museen, Zuschusskürzungen an den Zoo oder die Ausdünnung von Spielplänen in Theater und Gewandhaus.
Abkassieren will hier keiner, aber Haushaltskonsolidierung bedeutet letztendlich auch immer den Bürger zur Kasse zu bitten. Nicht nur bei Einnahmeerhöhungen sondern auch bei Ausgabekürzungen. Bei Schließung von Einrichtungen fallen Angebote für die Bürger weg, werden also kassiert. Personalabbau kann zu Leistungseinschränkungen und längere Wartezeiten führen und kostet den Bürger zwar finanziell nichts aber jede Menge Zeit und Nerven. Politik kann nur glaubwürdig bleiben, wenn sie diese Wahrheiten auch offen benennt!
Unterstützen Sie daher unseren Vorschlag, den Weg einer rechtssicheren Einführung einer Kulturförderabgabe zu forcieren und nehmen Sie damit den Freistaat Sachsen in die Pflicht, die kommunale Finanzhoheit zu stärken.