Rede zum Antrag „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“
Redner: Claus Müller, Sprecher der SPD-Fraktion für Umwelt/Ordnung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!
Unserer Meinung nach müssen die Kompetenzen bezüglich Ordnung und Sicherheit auch auf kommunaler Seite gestärkt und verbessert werden. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eine Neufassung des Antrages „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ erarbeitet. Der SPD-Fraktion liegt eine Verbesserung der Situation schon lange am Herzen. Erinnert sei nur an unseren Haushaltsantrag einer Fahrradstaffel für den Stadtordnungsdienst und den Antrag Einführung eines Pilotprojektes den Kommunalpräventiven Rat auch auf Stadtbezirksebene einzuführen.
Wie wir alle wissen, ist die Polizei auf Grund der derzeitigen Personallage, an ihre Grenzen gestoßen, jeden, also auch sogenannte Bagatellfälle, zügig zu lösen. Hier könnte der Stadtordnungsdienst aktiv unterstützen und die Polizei bei verschiedenen Aufgaben entlasten. Beispielhaft seien genannt: Ahndung von nächtlichen Ruhestörungen, Überprüfung des Fahrradverkehrs, Dokumentation von Blechschäden bei Unfällen.
Detailliert kann man dies im Antrag nachlesen und nachempfinden. Um diese Aufgaben zu bewältigen ist es natürlich notwendig, dass die Dienstzeiten der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes auch auf die Abend- bzw. Nachstunden und das Wochenende ausgedehnt werden und dass eine personelle Aufstockung erfolgt.
Die kriminalpräventive Wirkung durch die erweiterte Präsenz des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde in der Stadt Leipzig ist uns wichtig.
Nun ist der Freistaat Sachsen an der Reihe, endlich mehr Polizisten in den Dienst zu stellen und die öffentliche Sicherheit in unserer Stadt weiter nachhaltig zu stärken.
Stimmen Sie deshalb diesem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes bitte zu.