Rede zur Vorlage „Leipziger Mietspiegel 2020“ in der Ratsversammlung vom 23.6.2021
Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren, Dezernenten,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,
die Stadtverwaltung legt uns heute die Vorlage zur Qualifizierung des Leipziger Mietspiegels 2020 vor.
Zunächst möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die bei der Erstellung des Mietspiegels mitgewirkt haben. Gerade der Methodenbericht ist sehr gut gelungen. Dieser beschreibt transparent und anschaulich die Hintergründe und das Verfahren zur Erstellung des Mietspiegels.
Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, wir haben eine konstruktive Debatte im zeitweisen Ausschuss „Wohnen“ zu den verschiedenen Knackpunkten und Herausforderungen rund um dieses Thema geführt. Für uns ist die Mietspiegel ein bedeutendes Instrument, um für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig weiterhin für Transparenz am Wohnungsmietmarkt zu sorgen und Informationen zum lokalen Mietpreisniveau für Mieter und Vermieter gleichermaßen bereitzustellen. Ein Mietspiegel kann zu mehr Rechtssicherheit für die Mietparteien beitragen und ggfs. gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.
Wir werden deshalb der Vorlage zustimmen.
Es ist sehr bedauerlich, dass wiederum die Anerkennung des Mietspiegels durch den Arbeitskreis „Mietspiegel“ ausblieb und somit der Stadtrat die Qualifizierung beschließen muss.
Die Hauptkritik der Interessenvertretung der Vermieter, dass die verwendeten Sekundärdaten (Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2017) rechtlich nicht zulässig seien und aus diesem Grund eine Zustimmung verweigert wird, konnte in vielen Gesprächen seitens der Stadtverwaltung ausgeräumt werden.
Auch die öffentliche pauschale Kritik, dass Kaltmieten nunmehr um 0,35 Euro je Quadratmeter steigen, ist nicht richtig. Dieser Wert beschreibt lediglich die Erhöhung des Durchschnittsmietpreises zwischen den Erstellungszeiträumen der einzelnen Mietspiegel der Jahre 2016 bis 2020, trifft aber keine Aussage über das Potential für eine Mieterhöhung im Einzelfall. Das Potential für eine Mieterhöhung ist im BGB geregelt. Der qualifizierte Mietspiegel – wie bereits erwähnt – ein Instrument für Rechtssicherheit bei der Ermittlung der örtlichen Miete für Mieter und Vermieter.
Viel wichtiger aus Sicht der SPD-Fraktion ist es deshalb, dass das Instrument des qualifizierten Mietspiegels bundesweit nach einheitlichen und damit rechtssicheren Kriterien ausgestaltet wird.
Die bisher angestoßene Reform ist leider ins Stocken geraten. Diese ist jedoch sehr wichtig, um die Kriterien der Datenerhebung nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen einheitlich zu regeln.
Der Leipziger Mietspiegel 2020 ist ein Instrument, um Wohnen für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt bezahlbar zu halten. Ich kann deshalb nur mahnend nach Dresden in das zuständige Ministerium schauen. Der Prozess zur Erstellung einer Verordnung für eine Mietpreisbremse in Sachsen ist überfällig. Der avisierte Termin 1. Januar 2022 muss eingehalten werden.
Zudem ist das Zusammenspiel der Instrumente der Wohnungspolitik wichtig. Mit einer funktionieren Mietpreisbremse können Angebotsmieten maximal um 10 % steigen, Bestandsmieten erleiden dann keine Sogwirkung nach oben. Komplettiert mit Neubau von Sozialwohnungen und Zweckentfremdungsverboten kann es in Leipzig gelingen, einem Großteil der Bürgerinnen und Bürgern ein bezahlbares zu Hause zu bieten.
Vielen Dank!