Rede zur Wichtigen Angelegenheit des Stadtbezirksbeirats Mitte „Bewohnerparken im Waldstraßenviertel – Bewohner mit Zweitwohnsitz mit einbeziehen“ in der Ratsversammlung am 17.6.2020
Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,
ich weiß ja nicht, wie Sie das sehen, aber ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass das Tauziehen in Sachen Parken im Waldstraßenviertel das schafft, was der Lindenstraße verwehrt blieb: Verlängerung bis in alle Ewigkeit.
Spaß beiseite: In zahlreichen Städten – ich habe mir mal erlaubt, das zu recherchieren –, in Städten wie Berlin, Köln, Fürth oder auch Duisburg besitzt einen Anspruch auf Erteilung einer Parkerlaubnis, wer in dem bekanntgegebenen und angeführten Bereich der jeweiligen Straßen meldebehördlich registriert ist und dort auch tatsächlich wohnt. Ob es sich um eine Hauptwohnung oder eine Zweitwohnung mit Steuernachweis handelt, ist dabei unerheblich.
Zur Wiederholung: Berlin, Köln, Fürth und Duisburg kommen heute schon ihren Bürgerinnen und Bürgern in einer Weise entgegen, die Leipzig den rund 160 Bewohnerinnen und Bewohnern mit Zweitwohnsitz im Waldstraßenviertel verwehrt.
Wir erleben darüber hinaus, wie mit dem Bürgerverein Waldstraßenviertel ein engagierter Quartiersverein voll und ganz auch hinter diesen Bewohnerinnen und Bewohnern steht – die Stadtverwaltung will aber (übrigens aus kaum überzeugenden Gründen) „Nein“ sagen und diese Menschen im schlechten Sinne NICHT auf der Straße stehen lassen.
Auch die Bewohnerinnen und Bewohner mit einem verbürgten Zweitwohnsitz sind Bewohnerinnen und Bewohner des Waldstraßenviertels. Im Sinne der Gleichbehandlung appelliere ich deshalb an unsere Versammlung auch ihnen den Weg zum Bewohnerparken zu öffnen und dem Antrag des Stadtbezirksbeirates Mitte zu folgen.
Vielen Dank.