Regelungen zur mobilen Arbeit (Homeoffice) in der Stadtverwaltung und in Eigenbetrieben – Antwort der Verwaltung
1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Home-Office (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
Antwort:
a) Stadtverwaltung Leipzig
Im Zeitraum 19.10.2020 bis 13.12.2020 (= 8 KW) waren 704 Beschäftigte mindestens an einem Tag ganztägig oder stundenweise im Home-Office tätig. Exemplarisch sind nachfolgend die Daten für die einzelnen Dezernate bezogen auf die 48. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.
Dezernat | Zahl der Beschäftigten* | Davon ganztägig oder stundenweise in Home-Office** | Anteil in Prozent |
Geschäftsbereich OBM | 131 | 3 | 2,3 |
Dezernat für Allgemeine Verwaltung | 563 | 33 | 5,9 |
Dezernat für Finanzen | 257 | 50 | 19,4 |
Dezernat für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport | 1.712 | 32 | 1,9 |
Dezernat für Kultur | 407 | 19 | 4,6 |
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Vielfalt | 869 | 8 | 1,0 |
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau | 1.303 | 31 | 2,4 |
Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie | 3.153 | 16 | 0,5 |
Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales | 64 | 7 | 10,3 |
Stadt Leipzig gesamt | 8.459 | 199 | 2,3 |
* inkl. Tarifbeschäftigte und Beamte, keine Auszubildenden/Studenten, keine Praktikanten/Volontäre/Bundesfreiwillige** basierend auf der teilweise unzureichenden Datenübermittlung der Ämter und Dezernate an das Personalamt |
b) Eigenbetriebe
Eigenbetrieb | Zahl der Beschäftigten | Davon ganz oder teilweise in Home-Office | Anteil in Prozent |
Schauspiel | 191 | 10 | 5,2 |
Stadtreinigung | Ca. 800 | 33 | ca. 4,1 |
Klinikum St. Georg | 290 | 2 – 5 | 0,7 – 1,7 |
VKKJ | 235 | 2 | 0,9 |
Gewandhaus | 90 (nur Verwaltung/Technik) | 45 | 50,0 |
Oper | Ca. 700 | 80 | ca. 8,9 |
Theater der Jungen Welt | 57 (davon 27 Computerarbeitsplätze) | 15 | 26,3 (55,6) |
Musikschule | 116 | 20 | 17,2 |
SEB | 600 | 8 | 1,3 |
KEE | 187 (ohne Arbeitsgelegenheiten) | bis zu 40 | bis zu 21,4 |
2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?
Antwort:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur Zahl der Home-Office-geeigneten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung getroffen werden. So ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder computergestützte Arbeitsplatz die Eignungskriterien für Heimarbeit erfüllt. Weitere Arbeitsplätze sind unabhängig von mobiler Technik heimarbeitsgeeignet. Derzeit erstellt das Personalamt in Abstimmung mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung, welche die technischen, dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung mobiler Arbeit/Home-Office regelt.
Zum Jahresende waren ca. 5.000 Arbeitsplätze der Stadtverwaltung computergestützt. Es waren 1.578 mobile Geräte im Einsatz, mit welchen mobiles Arbeiten/Home-Office möglich ist. Die entsprechend nach Dezernaten/GB aufgeschlüsselten Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ihnen liegt abrechnungsbedingt noch die alte Dezernatsstruktur zugrunde. Die mobilen Endgeräte werden teilweise von verschiedenen Beschäftigten im Rahmen eines Wechselmodells genutzt. Weitere Geräte werden laufend beschafft.
Dezernat/GB | Zahl der mobilen Endgeräte |
GB OBM | 83 |
I | 226 |
II | 132 |
III | 287 |
IV | 116 |
V | 316 |
VI | 332 |
VII | 66 |
Beauftragte/Vertretungen | 20 |
Summe | 1.578 |
Für die Eigenbetriebe können die folgenden Aussagen getroffen werden.
a) Schauspiel
Sechs Mitarbeiter verfügen über betriebliche Endgeräte und können auf die Server des Schauspiel Leipzig zugreifen. Mails können von allen Mitarbeitern, welche über PC-Arbeitsplätze verfügen, durch externes Einloggen, auch über private Endgeräte, gelesen und beantwortet werden.
b) Stadtreinigung
Die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit sind an 38 Arbeitsplätzen gegeben.
c) Klinikum St. Georg
Für alle Mitarbeiter, denen Home-Office gewährt werden kann, sind die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben.
d) VKKJ
Die technischen Voraussetzungen sind an zwei Arbeitsplätzen gegeben.
e) Gewandhaus
Von den ca. 90 Arbeitsplätzen im Bereich Verwaltung/Technik sind in unterschiedlichem Umfang ca. 40 – 50 Prozent für mobiles Arbeiten geeignet.
f) Oper
Für 80 Mitarbeiter sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.
g) Musikschule
Heimarbeit findet nahezu ausschließlich unter Nutzung privater Technik statt.
h) KEE
Es steht mobile Technik für 40 Beschäftigte zur Verfügung.
i) SEB
Für 15 Beschäftigte sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.
3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?
Antwort:
Die Voraussetzungen für das mobile Arbeiten, bzw. Home-Office sind für die Stadtverwaltung sowie teilweise auch die Eigenbetriebe in Richtlinien bzw. Dienstanweisungen geregelt. Den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe wird Heimarbeit ermöglicht sofern keine dienstlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Insbesondere muss die Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs gewährleistet sein sowie die Beschäftigten auch in Home-Office mit Aufgaben versorgt werden können.
Für die Stadtverwaltung ist die Richtlinie zur Heimarbeit maßgeblich. Die Genehmigung von Home-Office erfolgt demnach durch die Amts- und Referatsleiter in eigener Verantwortung für ihren Fachbereich unter Berücksichtigung der individuellen, organisatorischen und dienstlichen Möglichkeiten. Ein Controlling der Genehmigungspraxis in den Fachämtern findet nicht statt. Es kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Anträge aus welchen Gründen abgelehnt wurden.
Freigestellten Personalratsmitgliedern des SEB, die über Einzelbüros verfügen, wird keine Heimarbeit gewährt, um ihre Ansprechbarkeit im Betrieb auch weiterhin zu gewährleisten.
4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Home-Office ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit für den Bereich der Stadtverwaltung derzeit ausgeschlossen. Um die Arbeit im Home-Office kurzfristig zu ermöglichen, wird gegenwärtig die Verlagerung von Arbeitsplatz-PCs in das häusliche Arbeitsumfeld der Beschäftigten erprobt und es werden schrittweise weitere mobile Endgeräte an die Beschäftigten der Stadtverwaltung ausgerollt.
Auch in den meisten Eigenbetrieben ist ein Ausbau von Home-Office geplant oder in Umsetzung. Der Bestand mobiler Technik mit sicherer Zugriffsmöglichkeit auf dienstliche Daten soll weiter ausgebaut werden. Aufgrund der Eigenart der Leistungserbringung gilt dies nicht für das Klinikum St. Georg. Auch der VKKJ plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Ausbau von Heimarbeit. Grund ist neben der Art der Leistungserbringung vor allem die besondere Datensensibilität im Verwaltungsbereich.
Die Nutzung privater Endgeräte wird in den Eigenbetrieben aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe auch für die Zukunft generell kritisch gesehen. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf Gemeinschaftslaufwerke. Der Zugriff auf dienstliche E-Mails von privaten Endgeräten ist in einigen Eigenbetrieben hingegen schon jetzt möglich. Einen Sonderfall stellt der KEE dar. Hier ist es für alle Beschäftigten in Home-Office möglich, mittels VPN und Mitarbeiter-App über private Endgeräte auf die KEE-eigenen Server zuzugreifen.
5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Home-Office nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?
Antwort:
Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 wurde bereits ersichtlich, dass die Instrumente Home-Office und mobile Arbeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark nachgefragt werden und einen wesentlichen Faktor für Mitarbeiterzufriedenheit sowie Arbeitgeberattraktivität darstellen. Es ist zu erwarten, dass diese Instrumente auch nach der Pandemie weiter nachgefragt werden. Die Dienststelle befindet sich daher bereits in konstruktiven Gesprächen mit der Personalvertretung, um eine dauerhafte Regelung zu Home-Office und mobiler Arbeit in der Stadtverwaltung Leipzig in Form einer Dienstvereinbarung zu implementieren. Es ist beabsichtigt, die entsprechende Vereinbarung zu Beginn des neuen Jahres zum Abschluss zu bringen.
Ebenso wollen jene Eigenbetriebe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Heimarbeit ermöglichen, dies auch nach Ende der Pandemie beibehalten. Für solche Bereiche, in denen Home-Office aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. medizinisches Personal, Erzieher/-innen) gibt es hingegen keine entsprechenden Planungen.
Die Anfrage dazu finden Sie hier.