Schule darf Spaß machen
Beitrag von Ute Köhler-Siegel für das Leipziger Amtsblatt v. 16.11.2024
Spätestens in der 2. Klasse zeigt es sich, wenn Kinder große Schwierigkeiten beim Schreiben, Lesen oder Rechnen haben. Der Schulstoff wird komplexer und diese Kinder schalten ab, weil sie nicht begreifen, was von ihnen gefordert wird. Sie leiden unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder eine Rechenschwäche (Dyskalkulie) und sind deshalb von einer „seelischen Behinderung“ bedroht.
Zu diesen Teilleistungsschwächen kommen mitunter Beeinträchtigungen wie AD(H)S oder Autismus. Alle diese Kinder bedürfen dringender Unterstützung, damit sie gut lernen können. Diese sieht das SGB VIII im §35a (Eingliederungshilfe an Schulen) vor. Laut §35a sollen die Kosten für Schulbegleitung oder Lerntherapien durch die Stadt Leipzig übernommen werden. Dazu werden für jedes Kind ein psychiatrisches und schulisches Gutachten erstellt, Fragebögen von den Eltern ausgefüllt und Einzelgespräche durchgeführt.
Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist für die Fallbearbeitung zuständig. Hier erfolgte im vergangenen Jahr eine Neustrukturierung – leider müssen Eltern und Kinder immer noch weit über ein Jahr auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten. Viel zu lang, um den Kindern gut helfen zu können. Wir wollen, dass die Anträge zügiger bearbeitet werden. Deshalb haben wir zum Thema im Rat nachgefragt.