Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2024 – Vereinheitlichung der Berechnungsgrundlage für die Kapazitätsrichtwerte (gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion DIE LINKE)
Beschlussvorschlag:
Im nächsten Schulentwicklungsplan werden bei der Berechnung der Richtkapazität die Raumvorgaben aus dem “Musterraumprogramm” bei grundsätzlich allen Schulen konsequent angewandt. Dazu werden vergleichend die Kapazitäten dargestellt, mit welchen alle Schulen derzeit ausgelastet sind und mit welchen sie nach einer Sanierung noch ausgelastet sein können.
Begründung:
Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wurden bei der Berechnung der Richtkapazität bei neu gebauten und komplex sanierten Schulen die Raumvorgaben des “Musterraumprogramms” angewandt. Nach der Umsetzung des “Musterraumprogrammes” erhöhen sich – im Vergleich zu unsanierten Schulen – die Raumbedarfe pro Klasse. Dadurch kann die Schule weniger Schüler*innen aufnehmen, was Auswirkungen auf die Anzahl der Klassenzüge hat.
Da vor allem unsanierte Schulen in Leipzig an chronischer Überbelegung leiden, sollten im vorliegenden SEP vergleichend beide Werte pro Schule angezeigt werden: die Auslastungskapazität, die in der unsanierten Schule zur Verfügung steht und die Kapazität, die bei Anwendung des Musterraumprogrammes nach der Sanierung zur Verfügung stände.