,

Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2024 – Wechsel der Schulart (gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion DIE LINKE)

Beschlussvorschlag:

Zur besseren Berechnung der Wechselbewegungen zwischen den Schularten werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. In Zusammenarbeit mit dem LaSuB Standort Leipzig wird ein transparentes, einheitliches Verfahren zur Erfassung der Wechselwünsche erarbeitet.
  2. Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass die Berechnungsgrundlage auch für die oberen Jahrgangsstufen der Oberschule maximal 25 Schülerinnen und Schüler beträgt. Bei dieser Zahl sind die Wiederholungen und Wechselwünsche einzurechnen.
  3. Den Schülerinnen und Schülern, die einen erweiterten Hauptschulabschluss erlangen und den Realschulabschluss anstreben, ist ein Schulplatz an der bisherigen Schule sicherzustellen.
  4. Keinesfalls darf die Klassenobergrenze von 28 Schülerinnen und Schülern überschritten werden.

Begründung:

Die Berechnungsgrundlage für den Wechsel der Schulart ist im SEP nicht deutlich genug dargestellt.

SEP S. 38

„Für die höheren Jahrgänge wurden die Anteile an Schüler/-innen die beispielsweise den Jahrgang wiederholen oder die Schulart wechseln nach den Beobachtungen der Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 ermittelt und bei den Berechnungen berücksichtigt.“

Immer wieder gibt es große Probleme, wenn ein Wechsel vom Gymnasium zur Oberschule besonders in den Klassenstufen 8 und 9 angestrebt wird. Es sind oft nicht genügend Plätze vorhanden.

Die Klassenstärken in den Oberschulen steigen weiter an, die Abminderungen für Inklusion können daher nicht mehr berücksichtigt werden.