Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2024 – Wechsel der Schulart (gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion DIE LINKE)
Beschlussvorschlag:
Zur besseren Berechnung der Wechselbewegungen zwischen den Schularten werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- In Zusammenarbeit mit dem LaSuB Standort Leipzig wird ein transparentes, einheitliches Verfahren zur Erfassung der Wechselwünsche erarbeitet.
- Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass die Berechnungsgrundlage auch für die oberen Jahrgangsstufen der Oberschule maximal 25 Schülerinnen und Schüler beträgt. Bei dieser Zahl sind die Wiederholungen und Wechselwünsche einzurechnen.
- Den Schülerinnen und Schülern, die einen erweiterten Hauptschulabschluss erlangen und den Realschulabschluss anstreben, ist ein Schulplatz an der bisherigen Schule sicherzustellen.
- Keinesfalls darf die Klassenobergrenze von 28 Schülerinnen und Schülern überschritten werden.
Begründung:
Die Berechnungsgrundlage für den Wechsel der Schulart ist im SEP nicht deutlich genug dargestellt.
SEP S. 38
„Für die höheren Jahrgänge wurden die Anteile an Schüler/-innen die beispielsweise den Jahrgang wiederholen oder die Schulart wechseln nach den Beobachtungen der Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 ermittelt und bei den Berechnungen berücksichtigt.“
Immer wieder gibt es große Probleme, wenn ein Wechsel vom Gymnasium zur Oberschule besonders in den Klassenstufen 8 und 9 angestrebt wird. Es sind oft nicht genügend Plätze vorhanden.
Die Klassenstärken in den Oberschulen steigen weiter an, die Abminderungen für Inklusion können daher nicht mehr berücksichtigt werden.