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Sichtbarkeit und Durchsetzung der Verkehrsbeschränkung in der „kleinen, feinen Merse“

Im April 2024 wurde – infolge eines gemeinsamen Prozesses von Zivilgesellschaft, Verwaltung, Stadtbezirksbeirat und Stadtrat – der Teilabschnitt der Merseburger Straße zwischen Karl-Heine- und Aurelienstraße, die sogenannte „kleine, feine Merse“, in eine Fußgängerzone umgewandelt.

Obwohl die kleine, feine Merse nun schon ein Jahr nur noch mit Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr genutzt werden darf, berichten Anwohnende immer wieder von durchfahrendem Verkehr, teils mit überhöhter Geschwindigkeit. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die trotz des geltenden Parkverbots kurz oder auch über Nacht in der Straße abgestellt oder geparkt werden. Auf Hinweise der Anwohnenden, dass eine Durchfahrt in der Straße sowie das Parken dort nicht zulässig ist, wird zum Teil beleidigend reagiert. 

Wir fragen deswegen an:

  1. Welche Kontrollmaßnahmen hat das Ordnungsamt bislang ergriffen, um sicherzustellen, dass die „kleine, feine Merse“ nicht mehr als Durchfahrtsstraße und als Abstellfläche für PKW genutzt wird?
  2. Wurden bauliche Möglichkeiten geprüft, um eine bessere Sichtbarkeit des Einfahrtverbots vonseiten der Karl-Heine-Straße wie auch vonseiten der Aurelienstraße zu gewährleisten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Wie wird mit Beschwerden von Anwohnenden umgegangen, die das Ordnungsamt auf die Problemlagen hinweisen?