SPD fordert höhere Entscheidungskompetenzen für Stadtbezirksbeiräte

Die SPD-Fraktion befürwortet, die Ortschaftsverfassung für Ortschaften, die per Gesetz in die Stadt Leipzig eingegliedert wurden, bis zum Jahr 2009 beizubehalten.

„Wir denken, dass der Prozess der Eingemeindung im kommenden Jahr noch nicht abgeschlossen ist und die Räte für eine weitere Wahlperiode eine wichtige Rolle als Mittler zwischen Ortsteil und Stadtrat/Verwaltung darstellen“, erklärt Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender der SPD.Die freiwillig nach Leipzig gekommenen Orte Böhlitz-Ehrenberg, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln und Wiederitzsch haben Bestandsschutz für ihre Ortschaftsräte bis 2014, an dem wir festhalten. Jedem Ortschaftsrat bleibt es selbstverständlich freigestellt, seine Eingliederung in den jeweiligen Stadtbezirk zu beschließen.

Eine Vereinheitlichung der Gremien ist nach dem Jahr 2014 aus unserer Sicht notwendig.
Wir haben uns nach intensiver Diskussion dafür entschieden, langfristig die Struktur der Stadtbezirksbeiräte (SBB) für die gesamte Stadt zu favorisieren.Die Kompetenz der SBB muss jedoch denen der Ortschaftsräte angepasst und gegebenenfalls erweitert werden. Wir fordern daher die Verwaltung auf, dem Gesetzgeber gegenüber initiativ zu werden. Ziel ist, die Sächsische Gemeindeordnung dahingehend zu ändern, dass die Arbeit der Stadtbezirksbeiräte mit mehr Verantwortung ausgestattet wird. So soll beispielsweise geprüft werden, ob den SBB ein Anhörungs- bzw. Antragsrecht gegenüber der Ratsversammlung eingeräumt und ob Entscheidungen übertragen werden können.

Wir teilen die Einschätzung der Stadtverwaltung und des Regierungspräsidiums, dass die Einführung der Ortschaftsverfassung in der gesamten Stadt kommunalpolitisch verfehlt ist. Die Ortschaftsräte haben das Ziel, den im Zuge von Eingemeindungen aufgelösten Gemeinden ihr örtliches Eigenleben befristet zu erhalten und damit die Integration in die Stadt zu erleichtern. Sie ist zugeschnitten auf den ländlichen Raum, wo zwischen Stadt und Ortschaft tatsächlich eine räumliche Trennung besteht. Ein Aspekt für unsere Bewertung sind die Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfrage aus dem vergangenen Jahr. Danach befürworten lediglich 10 Prozent Ortschaftsräte im ganzen Stadtgebiet.