SPD-Fraktion beantragt Beteiligung der Stadt Leipzig an den Kosten der Kita St. Georg

Christopher ZenkerDie SPD-Fraktion hat in einem Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 21. Mai die Beteiligung der Stadt Leipzig an den betrieblichen Kosten der Kindertagesstätte St. Georg beantragt.

„Die Kita des St. Georgs soll ab 2015 eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von der Stadt Leipzig, wie andere Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, die in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind, erhalten“, fordert Christopher Zenker, kitapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Die Kita-Finanzierung steht in Leipzig auf vier Säulen, Elternbeiträge, Kitapauschale des Landes, Eigenanteil der Träger und der Defizitfinanzierung der Stadt. Dies bedeutet, die Stadt übernimmt die Restkosten der Kita. Dies sind im Durchschnitt 57 Prozent der Gesamtkosten einer Kindertagesstätte.

Heike Böhm, Mitglied des Aufsichtsrates des St. Georgs: „Die Kita des St. Georgs als Betriebskita hat die Defizitfinanzierung der Stadt nicht erhalten. Dies belastet die finanzielle Situation des Klinikums St. Georg gGmbH zusätzlich. Mit unseren Antrag wollen wir dazu beitragen, dass das Klinikum sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann, die Beschäftigten des St. Georgs aber weiterhin die Kita für ihre Kinder nutzen können“.

Die Kindertagesstätte des St. Georgs ist die einzigste Betriebskita in Leipzig. Zusätzlich gibt es einige betriebsnahe Kindertagesstätten. Hierzu zählen die Caritas Kindertagesstätte „Elifant“ auf dem Gelände es St. Elisabeth Krankenhauses, die Plaußiger Johanniter Kindertagesstätte „Strolche“, die von BMW unterstützt wurde, sowie die Fröbel Kindertagesstätte „Einsteinchen“, welche mit dem Studentenwerk kooperiert.

Christopher Zenker abschließend: „Es ist schade, dass das Modell der Betriebskita aus finanzieller Sicht am St. Georg nicht machbar ist. Wir möchten aber das Modell der betriebsnahen Kita stärker unterstützen und sehen die Kita des St. Georgs hier auch als zukünftige betriebsnahe Kita. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, diese Form der Kooperationen aktiver zu bewerben und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu unterstützen“.