SPD-Fraktion begrüßt Urteil des Bundesverwaltungs-gerichtes

Die SPD-Fraktion begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, die drei Klagen von Nachtfluggegnern abzuweisen.
„Wir sind froh, dass das Gericht der Argumentation von Flughafen und DHL gefolgt ist, sowohl was den Fracht- als auch den Passagierverkehr betrifft. Damit wird zum einen das Logistik-Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle gestärkt, zum anderen ist auch weiterhin gewährleistet, dass Linien- und Charterflüge in einem für den Flughafen wirtschaftlich notwendigen Maße stattfinden können“ erklärt Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender.

Es ist ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvoll, wenn nachts Expressfracht und allgemeine Fracht zusammen transportiert werden kann, da sonst die Auslastung der Frachtflugzeuge viel zu gering und mehr Starts und Landungen notwendig wären.
Der Flughafen Leipzig/Halle erfüllt im Linienverkehr bei vielen Verbindungen eine Zubringerfunktion zu großen Passagierdrehkreuzen im In- und Ausland, wofür auch sehr frühe und späte Flugverbindungen ein Muss darstellen.
Dass nicht das Regierungspräsidium, sondern die dafür zuständigen Bundesbehörden zu prüfen haben, ob Flüge auf militärische Anforderungen mit dem Völkerrecht vereinbar sind, befürworten wir.

Die SPD-Fraktion hat sich immer für einen prosperierenden Flughafen am Standort Schkeuditz ausgesprochen, wohl wissend, dass damit auch negative Aspekte wie zunehmender Flug- und Bodenlärm verbunden sind. Der Flughafen Leipzig/Halle ist ein wichtiger Leuchtturm der Infrastruktur und der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung für die gesamte mitteldeutsche Region.
Wir wollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Flughafens, die bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind, nutzen, können dies aber nur gemeinsam mit den Menschen in der Region tun. Eine breite Akzeptanz des Flughafens und seines wirtschaftlichen Umfeldes sind die Basis für weiteres Wachstum.

Wir sehen daher mit Sorge, dass die Chancen des Wirtschaftsstandortes Flughafen für die Entwicklung unserer Region beeinträchtigt werden könnten, wenn die Interessen der Anwohner nicht genügend berücksichtigt werden. Ein solches Großprojekt kann man nur mit den Menschen im Umland durchsetzen.
Wir unterstützen daher alle Aktivitäten zur Reduzierung der Lärmbelastungen. Das betrifft zum einen die im Planfeststellungsverfahren definierten Obergrenzen und Auflagen, als auch ergänzende Maßnahmen, die die Lebensqualität im Großraum Leipziger Norden verbessern.