Die SPD-Fraktion hat in einem Pressegespräch heute einen Änderungsantrag zur Vorlage “Eigentümerziele für den LVV-Konzern” vorgestellt.
“Im Herbst muss der Stadtrat abschließend entscheiden, welche Rolle die LVV künftig vom Stadtrat zugewiesen bekommt. Unserer Auffassung nach muss die LVV die Gesellschafterrolle für die Stadt deutlicher als bisher übernehmen” fordert Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender. “Die LVV muss dabei klare Ansagen machen können, damit der maximale Effekt für die Stadt erreicht werden kann.”

Heiko Oßwald, Sprecher der Fraktion für den Bereich Beteiligungen ergänzt: “Die momentane Lage der LVV ist kritisch zu betrachten. Wichtige Entscheidungen zwischen der Stadt und den großen städtischen Unternehmen müssen künftig über die LVV laufen, neben den strategischen Grundsatzentscheidungen zum Beispiel auch die Finanzplanung. Eine stringente Lösung wäre, wenn die Geschäftsführer der LVV den Aufsichtsratsvorsitz bei den Tochterunternehmen übernehmen.”

Der Änderungsvorschlag beinhaltet:

Unter 1.1 Sachziele wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Holding übt die einheitliche Leitung bezüglich der Tochterunternehmen i.S. des § 18 AktG aus. Dies bedingt insbesondere, dass

  • alle wichtigen strategischen Entscheidungen in den Tochterkonzernen im Vorfeld über die LVV zu kommunizieren bzw. mit dieser zu erörtern sind
  • alle strategischen Grundsatzfragen, die den Gesamtkonzern betreffen, auf Ebene der LVV in Abstimmung mit dem Gesellschaftervertreter entschieden werden; die Regularien des Informations- und Zustimmungskataloges für die LVV-Gruppe bleiben davon unberührt
  • die Teilkonzerne sicherstellen, dass der LVV alle von ihr benötigten Schüsselinformationen zeitgerecht und aussagekräftig übermittelt werden
  • die LVV über eine eigenständige Konzernrevision verfügt
  • die Geschäftsführung der LVV als Gesellschaftervertreter in den Aufsichtsräten der Tochterkonzerne vertreten ist und dort mittelfristig auch den Vorsitz übernimmt
  • die gesamte Investitions- und Finanzplanung des Konzerns rechtzeitig, vor Entscheidung in den Aufsichtsräten der Teilkonzerne, mit der Geschäftsführung der LVV abgestimmt wird
  • die LVV zur Umsetzung der Vorgaben und Aufgaben mit entsprechend qualifizierten personellen Ressourcen ausgestattet wird

Unbeschadet dessen bleibt die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligungsunternehmen im jeweiligen operativen Kerngeschäft unberührt.

Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung der LVV mbH diese Zielvorgaben innerhalb des LVV-Konzerns bis zum 31.3.2009 umzusetzen und alle dafür ggf. erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Die Tochterunternehmen sind aufgefordert, ihre aktuellen Planungen mit den Vorgaben abzugleichen, ggf. anzupassen und weitergehend zu konkretisieren.