Stadtbad – wie weiter?
Im Jahr 2004 wurde das Leipziger Stadtbad aufgrund bauordnungsrechtlicher Mängel
geschlossen und dem Liegenschaftsamt zur Vermarktung übergeben. Das Stadtbad ist nach
Prüfung für den „Schulsport“ und „Schwimmvereine“ aufgrund der Beckengrößen
ungeeignet.
Grundsätzlich wurde der Verbleib des Gebäudes des ehemaligen Stadtbades im städtischen
Eigentum und die Untersuchung von verschiedenen Nutzungsvarianten in der Vorlage VIIDS-02065 „Leipziger Stadtbad – Variantenvergleich zur Wiederinbetriebnahme“ in der
Ratsversammlung im Juli 2021 im Rat beschlossen. Die Machbarkeitsstudie und eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung für die zwei Nutzungsvarianten sind erfolgt und
verwaltungsintern ausgewertet.
Wir fragen an:
- Zu welchen Ergebnissen kommt die Machbarkeitsstudie und die
Wirtschaftlichkeitsberechnung der Nutzungsvarianten? - Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus der im Grundstücksverkehrsausschuss vor
über einem Jahr vorgestellten Präsentation? - Wann kommt eine Vorlage mit Vorschlägen zur weiteren Nutzung oder Verwertung
der Immobilie?