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Stellenbemessung bei Schulhausmeistern

Im April 2016 wurde den Fachausschüssen Allgemeine Verwaltung und Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule der „Ergebnisbericht der Stellenbemessung für Schulhausmeister und Hausmeister in Kindertagesstätten sowie Evaluation der Hallenwartdienstleistungen“ vorgelegt. Nach dieser Beschlussvorlage der Dienstberatung des Oberbürgermeisters sollte ein Zeit- und Umsetzungsplan bis zum 30.6.2016 vom AGM erstellt werden. Von Schulen ist uns bekannt, dass die Stellenbemessung bei Schulhausmeistern zum 01.01.2017 geändert wurde. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Welche Neuerungen gibt es konkret bei der Stellenbemessung von Schulhausmeistern/Schulhausmeisterinnen seit dem 01.01.2017?
  2. Wie viele Vollzeitäquivalente (VzÄ) mit wie vielen Angestellten bei Schulhausmeistern/Schulhausmeisterinnen gab/gibt es in den Jahren 2016, 2017 und 2018?
  3. Bitte stellen Sie uns für alle Schulen in städtischer Trägerschaft die Stellenbemessungsberechnung (VzÄ) für 2016 und nach der neuen Stellenbemessung in 2017 zur Verfügung. Bei größeren Änderungen der VzÄ einzelner Schulen bitten wir um eine kurze Information.