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Seit über drei Jahren steht das Bau- und Kulturdenkmal Goetz-Haus in der Lützner Str. 11 leer und ungesichert, nachdem der ehemalige Trägerverein Insolvenz anmelden musste und von Amts wegen aufgelöst wird. Seitdem wurden Gebäude und Grundstück immer wieder verwüstet und ausgeplündert,
Auch dem Insolvenzverwalter ist es offenbar bislang nicht gelungen, eine Einigung herbeizuführen zwischen der Grundstückseigentümerin LWB und der Stadt/Liegenschaftsamt sowie dem Sportmuseum als möglichem Nachnutzer, obwohl ein Gläubigerverzicht und eine Finanzierungszusage vorgelegen haben sollen.

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich Abschluss des Insolvenzverfahrens?
  2. Wie können weitere Vandalismusschäden am Gebäude wirksam verhindert werden?
  3. Wann ist mit einer Einigung zwischen LWB, Stadt Leipzig/Liegenschaftsamt und dem Sportmuseum, das das Goetz-Haus als begehbares Depot nutzen möchte, zu rechnen?Können sich die Stadt und ihr Tochterunternehmen dabei auf einen unbaren Grundstückstausch verständigen?

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Mit diesem, nunmehr seit einem Jahr im Verfahren befindlichen Antrag, will die SPD-Fraktion zum einen ihre grundsätzliche Kritik am bisher üblichen Verfahren, Grundstücksverkäufe als Mittel zur HH-Konsolidierung zu verwenden, zum Ausdruck bringen.
Ich möchte aber einen Schritt weiter gehen. Grund und Boden sind in meinem Verständnis neben den materiellen und immateriellen Werten unserer Kunst- und Kulturlandschaft, der einzige kommunale Vermögenswert, der nicht beliebig vermehrbar ist. Grund und Boden sind nun mal als Fläche eine konstante Größe.
Deshalb fordern wir, dass über mittel- und langfristige Perioden mindestens eine ausgeglichene Vermögensbilanz, wenn nicht gar ein Zuwachs, nachgewiesen werden muss – und zwar als Wert und als Fläche.

Uns ist klar, dass das nicht konkret für jedes Haushaltsjahr dargestellt werden kann. Es ist dabei eigentlich auch egal, ob wir uns über Zeiträume von 3, 5 oder wie in der Verwaltungsmeinung beschrieben, 10 Jahre verständigen. Der Wille und das Ziel müssen aber erkennbar sein. Hier gilt es auch Erfahrungen in der Bilanzierung und in der Darstellung zu sammeln. Die angestrebte jährliche Berichterstattung wird uns zeigen, ob das funktioniert und wir haben da allemal die Möglichkeit korrigierend einzugreifen.

Auf eine Wertediskussion muss ich allerdings heute verzichten.
Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, eine grundsätzliche Kritik am Umgang mit öffentlichem Eigentum, speziell Bundes- und sicher auch Landeseigentum, welches sich in Sondervermögen befindet, äußern.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn große zusammenhängende Gebietsflächen an privat veräußert werden, auch weil den Kommunen die Finanzkraft oder Ideen fehlen und damit auch städtische Entwicklungspotentiale quasi privatisiert und zum Spekulationsobjekt werden. B-Pläne hin oder her.
Als Beispiel sei das Bundesvermögen der Bahn im Bereich des Bayerischen Bahnhofs genannt, den Verkauf an nur einen Erwerber kritisiere ich. Meine Logik geht eher dahin, dass solche Flächen grundsätzlich der betroffenen Gebietskörperschaft kostenfrei, zur Nutzung übergeben werden sollten.
Anrüchige Geschenke kann man ja allemal ausschlagen.
Ich weiß, das ist ein Thema, welches wir hier nicht zu verantworten haben. Aber nachdenken sollten wir darüber.
Und was sich gerade wenige Kilometer vor unserer Haustür mit dem beabsichtigten Verkauf des Goitzschesees abspielt, bestätigt meine kritische Haltung in diesen Dingen.