Die SPD-Fraktion hatte im November eine Anfrage zu den Home-Office-Regelungen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben gestellt, um zu erfahren, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell von Zuhause aus arbeiten und bei wie vielen Arbeitsplätzen die technischen Voraussetzungen vorliegen, sodass die Mitarbeiter diese Möglichkeit auch nutzen können.
„Grundsätzlich wurde deutlich, dass es bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben beim Thema Home-Office noch einigen Nachholbedarf gibt“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anja Feichtinger, die ihre Fraktion im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt und ergänzt: „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es aktuell darum geht, Kontakte zu reduzieren und potenzielle Infektionswege zu unterbrechen, ist es notwendig, dass Regelungen zur Heimarbeit möglichst großzügig gestaltet werden.“
Beispielsweise ist aktuell nur knapp ein Drittel der rund 5.000 computergestützten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung selbst technisch so ausgestattet, dass ein mobiles Arbeiten möglich ist. Auch die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit derzeit ausgeschlossen.
„Uns ist klar, dass von heute auf morgen nicht für alle Arbeitsplätze die Beschaffung von mobilen Endgeräten möglich ist. Um allerdings gerade in Zeiten, in denen das Infektionsgeschehen stärker ist, mehr Möglichkeiten für Home-Office zu schaffen, sollte umgedacht werden, wodurch unter Umständen auch die Nutzung von privater Rechentechnik ermöglicht werden kann. Dadurch könnten mehr Mitarbeiter teilweise oder vorübergehend vollständig von Zuhause aus arbeiten. Darüber hinaus halten wir es für notwendig, dass für Büros, in denen im Normalfall zwei oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten und wo Heimarbeit aus verschiedenen, sowohl technischen als auch aufgabenbezogenen Gründen nicht möglich ist, Lösungen gefunden werden, um Kontakte zu verringern“, sagt Feichtinger und ergänzt abschließend. „Der Bundespräsident, Gewerkschaften und auch Arbeitsgeber rufen gemeinsam dazu auf, dort wo es irgendwie möglich ist und wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zwingend vor Ort sein müssen, Home-Office-Lösungen anzubieten. Hier sehen wir bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben noch Potenziale.“
Unsere Anfrage finden Sie hier . Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier.Die Stadtverwaltung hat im Nachgang angekündigt, die in der Antwort übermittelten Zahlen noch einmal zu verifizieren und will im Februar einen Bericht zum Home-Office in der Stadtverwaltung erstellen. Unser Anliegen bliebt bestehen: Home-Office muss auch in der Stadtverwaltung so weit das geht, ermöglicht werden und es müssen deshalb auch Lösungen für Mitarbeiter gefunden werden, die bislang noch nicht von Zuhause aus arbeiten konnten.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2020/01/batch-books-document-education-357514-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2021-01-19 16:46:042021-01-27 14:03:34Home-Office auch bei Stadtverwaltung und Eigenbetrieben verstärkt anbieten
1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Home-Office (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
Antwort:
a)Stadtverwaltung Leipzig
Im Zeitraum 19.10.2020 bis 13.12.2020 (= 8 KW) waren 704 Beschäftigte mindestens an einem Tag ganztägig oder stundenweise im Home-Office tätig. Exemplarisch sind nachfolgend die Daten für die einzelnen Dezernate bezogen auf die 48. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.
Dezernat
Zahl der Beschäftigten*
Davon ganztägig oder stundenweise in Home-Office**
Anteil in Prozent
Geschäftsbereich OBM
131
3
2,3
Dezernat für Allgemeine Verwaltung
563
33
5,9
Dezernat für Finanzen
257
50
19,4
Dezernat für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport
1.712
32
1,9
Dezernat für Kultur
407
19
4,6
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Vielfalt
869
8
1,0
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau
1.303
31
2,4
Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie
3.153
16
0,5
Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales
64
7
10,3
Stadt Leipzig gesamt
8.459
199
2,3
* inkl. Tarifbeschäftigte und Beamte, keine Auszubildenden/Studenten, keine Praktikanten/Volontäre/Bundesfreiwillige** basierend auf der teilweise unzureichenden Datenübermittlung der Ämter und Dezernate an das Personalamt
b)Eigenbetriebe
Eigenbetrieb
Zahl der Beschäftigten
Davon ganz oder teilweise in Home-Office
Anteil in Prozent
Schauspiel
191
10
5,2
Stadtreinigung
Ca. 800
33
ca. 4,1
Klinikum St. Georg
290
2 – 5
0,7 – 1,7
VKKJ
235
2
0,9
Gewandhaus
90 (nur Verwaltung/Technik)
45
50,0
Oper
Ca. 700
80
ca. 8,9
Theater der Jungen Welt
57 (davon 27 Computerarbeitsplätze)
15
26,3 (55,6)
Musikschule
116
20
17,2
SEB
600
8
1,3
KEE
187 (ohne Arbeitsgelegenheiten)
bis zu 40
bis zu 21,4
2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?
Antwort:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur Zahl der Home-Office-geeigneten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung getroffen werden. So ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder computergestützte Arbeitsplatz die Eignungskriterien für Heimarbeit erfüllt. Weitere Arbeitsplätze sind unabhängig von mobiler Technik heimarbeitsgeeignet. Derzeit erstellt das Personalamt in Abstimmung mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung, welche die technischen, dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung mobiler Arbeit/Home-Office regelt.
Zum Jahresende waren ca. 5.000 Arbeitsplätze der Stadtverwaltung computergestützt. Es waren 1.578 mobile Geräte im Einsatz, mit welchen mobiles Arbeiten/Home-Office möglich ist. Die entsprechend nach Dezernaten/GB aufgeschlüsselten Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ihnen liegt abrechnungsbedingt noch die alte Dezernatsstruktur zugrunde. Die mobilen Endgeräte werden teilweise von verschiedenen Beschäftigten im Rahmen eines Wechselmodells genutzt. Weitere Geräte werden laufend beschafft.
Dezernat/GB
Zahl der mobilen Endgeräte
GB OBM
83
I
226
II
132
III
287
IV
116
V
316
VI
332
VII
66
Beauftragte/Vertretungen
20
Summe
1.578
Für die Eigenbetriebe können die folgenden Aussagen getroffen werden.
a) Schauspiel
Sechs Mitarbeiter verfügen über betriebliche Endgeräte und können auf die Server des Schauspiel Leipzig zugreifen. Mails können von allen Mitarbeitern, welche über PC-Arbeitsplätze verfügen, durch externes Einloggen, auch über private Endgeräte, gelesen und beantwortet werden.
b) Stadtreinigung
Die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit sind an 38 Arbeitsplätzen gegeben.
c) Klinikum St. Georg
Für alle Mitarbeiter, denen Home-Office gewährt werden kann, sind die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben.
d) VKKJ
Die technischen Voraussetzungen sind an zwei Arbeitsplätzen gegeben.
e) Gewandhaus
Von den ca. 90 Arbeitsplätzen im Bereich Verwaltung/Technik sind in unterschiedlichem Umfang ca. 40 – 50 Prozent für mobiles Arbeiten geeignet.
f) Oper
Für 80 Mitarbeiter sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.
g) Musikschule
Heimarbeit findet nahezu ausschließlich unter Nutzung privater Technik statt.
h) KEE
Es steht mobile Technik für 40 Beschäftigte zur Verfügung.
i) SEB
Für 15 Beschäftigte sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.
3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?
Antwort:
Die Voraussetzungen für das mobile Arbeiten, bzw. Home-Office sind für die Stadtverwaltung sowie teilweise auch die Eigenbetriebe in Richtlinien bzw. Dienstanweisungen geregelt. Den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe wird Heimarbeit ermöglicht sofern keine dienstlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Insbesondere muss die Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs gewährleistet sein sowie die Beschäftigten auch in Home-Office mit Aufgaben versorgt werden können.
Für die Stadtverwaltung ist die Richtlinie zur Heimarbeit maßgeblich. Die Genehmigung von Home-Office erfolgt demnach durch die Amts- und Referatsleiter in eigener Verantwortung für ihren Fachbereich unter Berücksichtigung der individuellen, organisatorischen und dienstlichen Möglichkeiten. Ein Controlling der Genehmigungspraxis in den Fachämtern findet nicht statt. Es kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Anträge aus welchen Gründen abgelehnt wurden.
Freigestellten Personalratsmitgliedern des SEB, die über Einzelbüros verfügen, wird keine Heimarbeit gewährt, um ihre Ansprechbarkeit im Betrieb auch weiterhin zu gewährleisten.
4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Home-Office ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit für den Bereich der Stadtverwaltung derzeit ausgeschlossen. Um die Arbeit im Home-Office kurzfristig zu ermöglichen, wird gegenwärtig die Verlagerung von Arbeitsplatz-PCs in das häusliche Arbeitsumfeld der Beschäftigten erprobt und es werden schrittweise weitere mobile Endgeräte an die Beschäftigten der Stadtverwaltung ausgerollt.
Auch in den meisten Eigenbetrieben ist ein Ausbau von Home-Office geplant oder in Umsetzung. Der Bestand mobiler Technik mit sicherer Zugriffsmöglichkeit auf dienstliche Daten soll weiter ausgebaut werden. Aufgrund der Eigenart der Leistungserbringung gilt dies nicht für das Klinikum St. Georg. Auch der VKKJ plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Ausbau von Heimarbeit. Grund ist neben der Art der Leistungserbringung vor allem die besondere Datensensibilität im Verwaltungsbereich.
Die Nutzung privater Endgeräte wird in den Eigenbetrieben aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe auch für die Zukunft generell kritisch gesehen. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf Gemeinschaftslaufwerke. Der Zugriff auf dienstliche E-Mails von privaten Endgeräten ist in einigen Eigenbetrieben hingegen schon jetzt möglich. Einen Sonderfall stellt der KEE dar. Hier ist es für alle Beschäftigten in Home-Office möglich, mittels VPN und Mitarbeiter-App über private Endgeräte auf die KEE-eigenen Server zuzugreifen.
5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Home-Office nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?
Antwort:
Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 wurde bereits ersichtlich, dass die Instrumente Home-Office und mobile Arbeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark nachgefragt werden und einen wesentlichen Faktor für Mitarbeiterzufriedenheit sowie Arbeitgeberattraktivität darstellen. Es ist zu erwarten, dass diese Instrumente auch nach der Pandemie weiter nachgefragt werden. Die Dienststelle befindet sich daher bereits in konstruktiven Gesprächen mit der Personalvertretung, um eine dauerhafte Regelung zu Home-Office und mobiler Arbeit in der Stadtverwaltung Leipzig in Form einer Dienstvereinbarung zu implementieren. Es ist beabsichtigt, die entsprechende Vereinbarung zu Beginn des neuen Jahres zum Abschluss zu bringen.
Ebenso wollen jene Eigenbetriebe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Heimarbeit ermöglichen, dies auch nach Ende der Pandemie beibehalten. Für solche Bereiche, in denen Home-Office aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. medizinisches Personal, Erzieher/-innen) gibt es hingegen keine entsprechenden Planungen.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.png00F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2021-01-12 16:48:002021-01-19 16:58:25Regelungen zur mobilen Arbeit (Homeoffice) in der Stadtverwaltung und in Eigenbetrieben – Antwort der Verwaltung
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden im Rahmen von Tele- oder Heimarbeit recht schnell und weitgehend unkompliziert Lösungen gefunden, die vor einigen Jahren noch völlig undenkbar waren. Nach der ersten Pandemiewelle im 1. Halbjahr 2020 ging die Zahl derer wieder zurück, die im Homeoffice tätig waren. Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:
Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Homeoffice (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?
Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?
Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Homeoffice ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?
Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Homeoffice nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.png00F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2020-12-03 16:50:002021-01-19 16:58:05Anfrage „Regelungen zur mobilen Arbeit (Homeoffice) in der Stadtverwaltung und in Eigenbetrieben“ zur Ratsversammlung am 16.12.2020
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