Die SPD-Fraktion begrüßt grundsätzlich, die Fortschreibung des Konzeptes “Wohnen für berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“. Die Fortschreibung ist aufgrund der zwischen 2011 und 2013 verdoppelten Flüchtlingszahlen auch notwendig.
Christopher Zenker, Mitglied im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule: „Das vorgeschlagene dreistufige Unterbringungsmodell mit Erstaufnahmeeinrichtungen mit stark befristeter Aufenthaltsdauer, kleineren Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Wohnen halten wir für einen zielführenden Ansatz, der zur Integration der Flüchtlinge ebenso beiträgt, wie die vorgesehene verstärkte soziale Betreuung. Die möglichst schnelle Unterbringung der Flüchtlinge in dezentralem Wohnraum muss weiter höchste Priorität haben.“
Bei der Unterbringung von Flüchtlingen im dezentralem Wohnraum ist jedoch nach wie vor das Land gefordert. Das darf nicht nur verbal die dezentrale Unterbringung begrüßen, sondern muss auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Zenker dazu: „Wir müssen davon wegkommen, dass die dezentrale Unterbringung im Gesetz als Ausnahmefall geregelt ist und sie, wenn Flüchtlinge so untergebracht werden sollen, aufwendig begründet werden muss. Neben dem Gesetzgeber sind jedoch auch die Vermieter gefordert. Aktuell gibt es Flüchtlinge, denen dezentrales Wohnen genehmigt wurde, die jedoch keine adäquate Wohnung finden. Insbesondere die großen Vermieter sind daher aufgefordert, eine Art Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, in der sie ein bestimmtes Kontingent an Wohnungen im gesamten Stadtgebiert für Flüchtlinge zur Vermietung zur Verfügung stellen.“
Auch wenn die SPD-Fraktion das dreistufige Unterbringungsmodell grundsätzlich begrüßt, sieht sie die geplante Größenordnung von 200 Plätzen für die Erstaufnahmeeinrichtungen und 50-100 Plätzen für die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte skeptisch. Zenker: „Für uns ist es wichtig, dass insbesondere die kleine Gemeinschaftsunterkünfte ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der Flüchtlinge ermöglichen. Ein Abweichen von der ursprünglichen Obergrenze von etwa 50 Personen pro Unterkunft schließen wir zwar nicht aus, fordern jedoch, dass sich das Gebäude dann auf Grund seiner Struktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur besonders gut eignen muss. Zudem sollten größere Objekte die Ausnahme bleiben. Eine Einzelfallentscheidung für jedes Objekt ist, wie in der Vergangenheit, selbstverständlich.“
Für die geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen fordert die SPD-Fraktion, dass nicht nur ein Neubau geprüft, sondern auch Anmietung oder Nutzung von stadteigenen Gebäuden in Betracht gezogen werden. Die SPD-Fraktion hofft, dass es dadurch nicht nur gelingt Kosten zu sparen, sondern auch die geplante Größenordnung der Einrichtung reduziert werden kann. In einer Evaluation des fortgeschriebenen Konzepts Ende 2014 sollen entsprechende Vorschläge berücksichtigt werden. „Dass durch die geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen endlich ernsthaft die Schließung der Massenunterkunft in der Torgauer Straße 280 vorbereitet wird und die Unterbringung in den großen Erstaufnahmeunterkünften auf maximal zwölf Monate begrenzt werden soll, begrüßen wir sehr. Da das Heim in der Torgauer Straße jedoch noch drei weitere Jahre genutzt werden soll, fordern wir auch eine Neuausschreibung des Betreibervertrags inkl. des deutlichen Ausbaus der sozialen Betreuung. In der Ausschreibung sind die Bedingungen vor Ort zu berücksichtigen. Zudem sollten bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltssituation der Flüchtlinge unternommen werden“, so Zenker abschließend.