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Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

  1. Das Stadtplatzprogramm wird beschlossen. Im Punkt 2.2 wird das Ziel „Multifunktionalität“ ergänzt. 
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.8.2024
    1. einen Maßnahmenplan für die Umsetzung von Garten- und Dorfplätzen vorzulegen, mit dem mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden können. Dazu berät die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Ortschaftsratsvorsitzenden, welche Dorfplätze als Maßnahmenbündel im Sinne des Stadtplatzprogramms für den Haushalt 2025/2026 berücksichtigt werden.
    2. ein Umsetzungskonzept einschließlich Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung für Kurzfristumbau/-gestaltung und Pop-up-Plätze (geringer Planungs- und Umsetzungsaufwand und Umsetzung innerhalb eines Jahres) vorzulegen. Zu berücksichtigen sind Stadtplätze, die nicht als Komplett- oder Teilumbaumaßnahme vorgesehen sind sowie bereits aufgeführte Dorf- und Gartenplätze.
    3. eine Liste vorzulegen, welche Plätze aufgrund des baulichen Zustandes „Schädigungen“ und des hohen Entwicklungspotentiales (z.B. Plagwitzer Rathausplatz, Floßplatz und Platz an der Arthur-Hoffmann-Straße) als Maßnahmenbündel mit Planungsbeginn spätestens im 1. Quartal 2025 eingeordnet und anschließend in die Umsetzung im Haushalt 2027/2028 eingeordnet werden. 
    4. eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen vorzulegen, aus der ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen und welche Plätze mit dem Haushalt 2025/2026 realisiert werden. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.
    5. Leitlinien für eine klimaangepasste Realisierung von Stadtplätzen als Grundlage für alle weitere Beteiligungs-, Planungs- und Umsetzungsschritte vorzulegen. Im Zuge der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sollen die Beschlusslagen der Stadt – insbesondere zu den Themen Biodiversität, Artenvielfalt und Wasserkonzeption – hinreichend beachtet werden.
  3. Das Stadtplatzkonzept wird im Jahr 2026 evaluiert und fortgeschrieben. Hierbei sollen die Begegnungs-, Fest- Markt-, Versammlungs- und Aufenthaltsplätze für alle Generationen, aber auch für temporäre Veranstaltungen, einbezogen werden. Insbesondere die Ortschaften sowie Stadtteile, die mit Platzangeboten unterversorgt sind, sollen hierbei Beachtung finden. Die Fortschreibung ist dem Stadtrat bis zum 30.08.2026 vorzulegen. In dieser sind die Plätze zu definieren, welche mit dem Haushalt 2027/2028 realisiert werden.
  4. Die Stadt prüft bei der Gestaltung der Plätze die Inanspruchnahme von EU-, Bundes- und Landesförderprogrammen sowie Ausgleichszahlungen in Sanierungsgebieten.  
  5. Die Federführung für die weitere Bearbeitung und Umsetzung soll beim Stadtplanungsamt liegen. Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA Stadtentwicklung und Bau sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Der Änderungsantrag führt die Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD zusammen.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. die Kleinstförderungsgrenze auf 1000 Euro anzuheben und nach spätestens 5 Jahren zu evaluieren, wobei bei der Beantragung der Kleinstförderung auf eine ausreichende Kurzbeschreibung zur zweckgemäßen Verwendung der Mittel in der Ortschaft besonderer Wert gelegt und diese dem Antrag schriftlich beigefügt werden müssen.
     
  2. bei Vereinen, die mit einer Veranstaltungsversicherung mehrere Projekte im Jahr in der Ortslage durchführen, ein Verfahren zu etablieren, das die Aufteilung der Jahressumme auf die Anzahl der Projekte ermöglicht.
     
  3. für die Verwaltung eine Frist von 20 Werktagen festzulegen, innerhalb derer zu Anträgen des Ortschaftsrates eine Verwaltungsmeinung vorliegen soll, um zu ermöglichen, dass der Ortschaftsrat in der Folgesitzung notwendige Materialien vorliegen hat und das Thema weiter bearbeiten kann.
     
  4. eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die Antragsteller unter näher zu definierenden Voraussetzungen davon entbindet, ab einer bestimmten Wertgrenze (ab 2.500 Euro bei Lieferungen und Leistungen, ab 3.000 Euro bei Bauleistungen oder ab 5.000 Euro bei freiberuflichen Leistungen) zwingend drei Angebote für Dienstleistungen einholen zu müssen, sofern die Marktlage dies nicht hergibt.

Begründung:

Zu 1: In den Ortschaften sind viele kleine Vereine tätig, die üblicherweise nicht von solchen Zuschüssen profitieren. Wir möchten den Zugang besonders für die kleinen Vereine so einfach wie möglich gestalten und mindestens 50 Prozent der Anträge in einem ganz einfachen Verfahren behandeln.

Zu 2: Wir halten es für zeitgemäß und einen sparsamen Umgang mit Mitteln, wenn Vereine, die eine Jahresveranstaltungsversicherung haben, weil sie mehrere Veranstaltungen in der Ortschaft durchführen, die Kosten dafür, auf die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen aufgeteilt, bei der Fördermittelabrechnung veranschlagen können. Hintergrund ist, dass Jahresverträge günstiger sind, als für einzelne Veranstaltungen abgeschlossene Versicherungen, die wiederum über Fördermittel abgerechnet werden können.

Zu 3: Innerhalb des Bürgerhaushaltes wurde für Anträge aus dem Stadtbezirksbudget eine Bearbeitungsfrist von 20 Werktagen beschlossen. Die gleiche Frist sollte für die Verwaltung auch gelten, wenn es um Stellungnahmen zu internen und investiven Anträgen aus Brauchtumsmitteln in den Ortschaften geht. Damit soll unter anderem auch verhindert werden, dass Haushaltsausgabereste in den Ortschaften entstehen, weil Verwaltungsstandpunkte mitunter eine sehr lange Bearbeitungsfrist haben.

Zu 4: Nicht immer ist es möglich, für Dienstleistungen, die Mittel über aus dem Ortschaftsbudget finanziert werden sollen, auch die entsprechend geforderte Anzahl an bestätigten Angeboten einzuholen, weil die Marktlage dies nicht hergibt. Für solche Fälle soll eine rechtssichere Regelung geschaffen werden, Antragssteller von dieser Pflicht zu entbinden. Beispiel: Im Raum Leipzig gibt es nur drei Anbieter, bei denen Festzelte gemietet werden können. Diese drei Unternehmen sind in der Festsaison stark ausgelastet und reagieren deshalb auch nicht auf alle eingehenden Anfragen, sodass es mitunter problematisch werden kann, überhaupt drei Angebote zu erhalten. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Ortschaften den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, welche Fest- oder Marktplätze der eingemeindeten Ortsteile überarbeitet, entsprechend saniert und damit an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden müssen. Von diesem Bedarf werden die Umsetzungsschritte abgeleitet. Die Ortschaftsräte werden aktiv in den Prozess einbezogen. Eine Konzeption soll bis Ende 2023 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung:

Mit dieser NF wird der VSP übernommen mit den o.g. Ergänzungen hinsichtlich Einbeziehung Ortschaftsräte und Erstellung Konzeption.

22 Jahre nach der Eingemeindung sind viele Markt- und Festplätze in den früher eigenständigen Kommunen nicht mehr zeitgemäß. Um die Lebensqualität in den Ortsteilen am Rand der Stadt zu erhöhen, sollen diese Flächen perspektivisch saniert werden, um sie technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen und an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Über ein gesondertes Programm soll hierbei sichergestellt werden, dass mindestens ein Fest- oder Marktplatz in einem der Ende der 1990er-/Anfang der 2000er-Jahre eingemeindeten Ortsteile pro Jahr saniert wird. Die Ausstattung der Plätze soll möglichst vergleichbar sein, um den künftigen Wartung- und Pflegeaufwand zu verringern.

Ferner soll darauf geachtet werden, dass für die Umgestaltung der Fest- und Marktplätze keine Architekten eingebunden oder die Verträge so gestaltet werden, dass Anpassungen an sicher verändernde Bedürfnisse zeitnah möglich wären.