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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Beschlussvorschlag:

Für das kommende Haushaltsjahr 2014 werden:
65 EUR für Schüler/innen und Förderschüler/innen der Klassen 1 – 4,
75 EUR für Schüler/innen in den Klassen 5 – 10 (Sekundarstufe I),
80 EUR für Schüler/innen der Klassen 11 und 12 (Sekundarstufe II)
49 EUR für Schüler/innen des Abendgymnasiums,
50 EUR für Schüler/innen der Schulen für Geistig-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Körper-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Lernförderung,
58 EUR für Schüler/innen der Sprachheilschule,
25 EUR für Schüler/innen der Berufsschulzentren und
25 EUR für Schüler der Berufsförderschule als Lernmittelpauschale im Plan angesetzt.

Begründung:


Am 17. April 2012 beschloss das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des § 38 Sächs. SchulG „Schulgeld und Lernmittelfreiheit“ verpflichtet sind. Am 17. Oktober 2012 beschloss der Stadtrat daraufhin die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 1.380.000 EUR. Für 2013 war zunächst die gleiche Summe vorgesehen.

Der Gesamtbetrag ergab sich aus der ermittelten Schülerzahl und einer von der Verwaltung als realistisch angesehenen Schülerpauschale von 40 EUR pro Schüler/Jahr. Obwohl sogar im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erhebliche Bedenken geäußert wurden, dass die Summe zu gering angesetzt ist – der Sächsische Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Pauschale von 50 EUR – hat die Verwaltung eigenmächtig und gegen diese Bedenken lediglich eine Pauschale von 29 EUR pro Schüler/Jahr im Haushalt bereit gestellt. Die Kopierkosten wurden statt mit 5 EUR pro Schüler/Jahr auf nur einen einzigen Euro herabgesetzt.

Ute Köhler-SiegelFür Ute Köhler-Siegel, Margitta Hollick und Katharina Krefft, die alle drei im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sitzen, ist klar: 29 Euro für Arbeitshefte und 1 Euro für Kopien pro Grundschüler/in sind eindeutig zu wenig, um den Unterricht in den Grundschulen sinnvoll gestalten zu können.
Die drei Stadträtinnen von Linke, SPD und Grünen verständigten sich auf eine Neufassung des von der Fraktion der Grünen eingebrachten Antrags 428, mit dem eine moderate Erhöhung der Lernmittelbudget erreicht werden sollte. Sie wollen so mehr Planungssicherheit für die Schulen erreichen, die mit einer angemessenen Anpassung der Budgets der Lernmittel für das kommende Schuljahr und einer bedarfsgerechten Ausstattung ab dem Haushaltsjahr 2014 einhergehen soll.
Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule fordert zudem von der Verwaltung eine Präzisierung, was unter dem Oberbegriff Lernmittel alles subsumiert wird. Gehören dazu Schulbücher, Arbeitshefte und Kopien oder nicht?

Mit der Grundsatzentscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen wurde die Bereitstellung auch der Lernmittel Arbeitshefte und Kopien zur Pflichtaufgabe des Kommunen. Damit wurden die Kommunen vor ein deutliches finanzielles Problem gestellt, denn der Freistaat erstattet die Kosten hierfür nur anteilig. Die Stadt Leipzig sah sich deshalb gezwungen, eine Begrenzung der Mittel zu verfügen, womit jedoch den Schülerinnen und Schülern keineswegs geholfen ist.

Die Kernforderungen der Neufassung des Antrags im Überblick:
• Noch 2013 sollen zusätzlich 15 Euro pro Grundschüler/in für Lernmittel – in diesem Fall für Arbeitshefte und Kopien zur Verfügung stehen, womit das Buget für Lernmittel an Grundschulen 45 Euro pro Grundschulkind betragen soll.
• Ab dem Jahr 2014 sollen 65 Euro für Schüler/innen der Klassen 1-4, 75 Euro für Schüler/innen der Klassen 5-10 (Sekundarstufe) und 80 Euro für Schüler/innen der Klassen 11 und 12 (Oberstufe) pro Jahr zur Verfügung stehen.

Die Schulpolitikerinnen stimmen überein: Die Schulen brauchen dieses Geld, um den Unterricht zielführend gestalten zu können. Entgegen der Ergebnisse der Beratungen des diesjährigen Haushalts wurde es unterlassen, die notwendigen Gelder für die Lernmittel bereitzustellen. Der Antrag soll dies heilen und klare Regelungen für die kommenden Schuljahre schaffen.