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Im Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig lässt sich noch keine Intention zur Beschaffung solarbetriebener Straßenbeleuchtung erkennen. Die Möglichkeiten der Senkung des Strombedarfs sind mit Straßenbeleuchtung auf Solarbasis vielfältig und sollten bei zukünftigen Planungen in Betracht gezogen werden. Eine regelmäßige Überprüfung der neuesten Entwicklungen gerade im Segment der Leuchtmittel ist im Masterplan vorgesehen, weshalb wir auf die Möglichkeiten solarbasierter Straßenbeleuchtung aufmerksam machen wollen. 

Aus diesen Gründen fragen wir an:

  1. Inwiefern können Solarlaternen, die autark einsatzfähig sind, in Leipzig genutzt werden, sei es in der Wege- bzw. Straßenbeleuchtung in öffentlichen Bereichen der Stadt, in Parks oder in privaten Wegen? 
  2. Welches Potenzial sieht die Stadt in dieser Technologie für die Beleuchtung des öffentlichen Raums?
  3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, die überschüssige Energie dem Stromnetz zur Verfügung zu stellen, um auch auf diese Weise mit einem flächendeckenden Solarnetz zum Gelingen der Energiewende beizutragen?

Die Antwort der Verwaltung:

1. Inwiefern können Solarlaternen, die autark einsatzfähig sind, in Leipzig genutzt werden, sei es in der Wege- bzw. Straßenbeleuchtung in öffentlichen Bereichen der Stadt, in Parks oder privaten Wegen?

Der Einsatz von Solarenergie für die öffentliche Beleuchtung ist zweifelsohne ein Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen. 

Aktuell testet die Abteilung Stadtbeleuchtung den Einsatz unterschiedlicher Produkte, um die Eignung für die zu erfüllenden Beleuchtungssituationen zu prüfen.

In Kombination mit einer dynamischen Beleuchtung sind Solarleuchten u. E. grundsätzlich geeignet, um in lichtempfindlichen Bereichen (Lichtmasterplan) die Verkehrssicherheit von Rad- und Schulwegen zu gewährleisten.

Die ersten Anlagen befinden sich im Planungsansatz.

2. Welches Potenzial sieht die Stadt in dieser Technologie für die Beleuchtung des öffentlichen Raums?

Das Potential diese Technologie flächendeckend einzusetzen ist zur Zeit noch nicht gegeben, da die technischen Anforderungen sich noch in der Praxis bewähren müssen.

Versorgungssicherheit (zuverlässiger Betrieb) in den Dunkelstunden bei jedem Wetter über einen Zeitraum von 25 Jahren. Speicherung der Energie und Unterbringung der Batterien, teilweise in den unterirdischen Bauraum.

Da dieser Bauraum im dicht bebauten Stadtgebiet wegen des Leitungsbestandes nicht ohne weiteres zur Verfügung steht, orientiert die Abteilung Stadtbeleuchtung auf einen Einsatz in städtischen Rand- und Außenbereichen  

Für den Einsatz an Hauptverkehrsstraßen eignen sich die von uns getesteten Produkte nicht. 

Die Gründe dafür sind die hohen Anschaffungskosten, die zuverlässige Speicherung der Energie und die Leuchten in die Zentralsteuerung der Stadt Leipzig einzubinden.

Aber auch gestalterische Aspekt spielen dabei ein Rolle.

Die meisten Solarleuchten benötigen ein separates Solarpanel, das bezogen auf die Beleuchtung von Straßenzügen und Plätzen als zusätzliches Element den öffentlichen Raum prägt. In denkmalpflegerisch und städtebaulich sensiblen Bereich sollten daher Solarleuchten eingesetzt werden, deren Solarzellen in den Mast integriert sind und sich von gewöhnlichen Mastleuchten nicht wesentlich unterscheiden.

Aktuell sind solche Produkte vergleichsweise selten und kostenintensiv.

3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, die überschüssige Energie dem Stromnetz zur Verfügung zu stellen, um auch auf diese Weise mit einem flächendeckenden Solarnetz zum Gelingen der Energiewende beizutragen? 

Die Versorgung der öffentlichen Beleuchtung mit Solarenergie wurde bereits in einer HTWK Studie untersucht. Die dafür erforderlichen Flächen für Solarmodule sowie die notwendige Infrastruktur der Netze sind gegenwärtig nicht wirtschaftlich umsetzbar.

Die Energie, die gegenwärtig von Solarleuchten gespeichert wird, wird in den Dunkelstunden für den Eigenbetrieb verbraucht.

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

ohne Licht kein Leben. Eine einfache Formel, die von der biblischen Schöpfungsgeschichte bis zum modernen Wissen über die Photosynthese funktioniert. Ohne Licht kein Leben.

Und ohne Zweifel: Es ist an uns allen, verantwortungsvoll mit Licht und dessen Folgen umzugehen. Besonders in einer Stadt wie Leipzig, die wie keine andere in Sachsen häufig einem Lichtermeer gleicht und damit ihren ganz eigenen Beitrag auch zur „Lichtverschmutzung“ leistet.

Denn oft genug stellen wir unsere ureigenen (und durchaus legitimen) Bedürfnisse nach Sicherheit, Unterhaltung, Dauererreichbarkeit über das gesundheitliche Wohl der Allgemeinheit. Lichtverschmutzung – also Dauerbeleuchtung – stört nicht nur Ökosysteme, sie macht Menschen krank. Und Tiere. Sie stört in erheblichem Maß den „natürlichen“ Tag-Nacht-Rhythmus.

Meine Damen und Herren, ich will hier keinen Teufel an die Wand malen, sondern Sie viel mehr dafür sensibilisieren, dass ein Lichtkonzept oder Lichtmasterplan ein wertvolles Werkzeug sein kann, Interessensausgleiche zu schaffen:

Aktuell reden wir – und das auch aus verständlichen Gründen – zuerst über Instrumente, die die Wirtschaftskraft in unserer Stadt wieder beleben. Schaufenster und Werbebeleuchtungen sind Visitenkarten des Einzelhandels, können als dessen „Bühne“ verstanden werden. Die rein pragmatische Ausleuchtung im funktionalen oder technischen Sinn nach Licht-Kenngrößen tritt dabei zugunsten der Präsentationsatmosphäre zurück. Trotzdem können wir hierauf nicht verzichten.

Gewerbe braucht Werbung. Ohne Werbung kein Gewerbe. Und Leipzig ohne Gewerbe – ich denke, hier sind wir uns einig – funktioniert nicht. Aber nicht nur Handel und Gewerbe benötigen Beleuchtung. Auch Apotheken, Kliniken, Tierkliniken, oder Schlüsseldienste sollten von weitem sichtbar sein.

Werbeanlagen sind notwendig. Aber wir brauchen Vereinbarungen, die von allen Beteiligten mitgetragen werden. Nur dann können wir auch davon sprechen, dass sie zu neuer Qualität im abendlichen Stadtraum beitragen können. Kommerzielle Beleuchtung muss sich deshalb in die öffentliche einfügen.

Und das nicht zum Selbstzweck, denn, um zum Ausgangsgedanken meiner Rede zurückzukehren: Mit Blick auf das Gemeinwohl ist ein Lichtkonzept geeignet, sorgsam mit Licht umzugehen, Lichtverschmutzung zu vermeiden, kurzum: Regeln zu schaffen, dass neue Lichtquellen sich nicht in den Vordergrund spielen, sondern die bereits existierenden behutsam unterstützen.

Pflanzen, Tiere und Menschen werden es uns danken.

Vielen Dank.