Beitrag von Ute Köhler-Siegel (stellv. Fraktionsvorsitzende) im Amtsblatt der Stadt Leipzig
Der Leipzig-Pass ist ein Angebot für Menschen in unserer Stadt mit zu geringem Einkommen oder wenn sie Sozialleistungen erhalten. Durch den Leipzig-Pass wird vieles günstiger: u. a. die Monatskarte der LVB, Eintritte in Frei- und Hallenbäder und in verschiedene Museen, Gewandhaus, Oper, Schaupielhaus, Musikalische Komödie oder Theater der Jungen Welt. Die Leipziger Tafel kann genutzt werden. Der Leipzig-Pass ermöglicht damit eine Teilhabe am kulturellen, sozialen und sportlichen Leben unserer Stadt – gerade auch für Menschen mit geringem Einkommen.
Für diese Menschen ist aber durch die deutliche Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.2023 fraglich, ob sie den Leipzig-Passes weiter erhalten. Mitunter wurde das Wohngeld um die Hälfte des bisherigen Betrages erhöht. Damit gilt das Einkommen nicht mehr als gering.
Berechtigt ist deshalb die Frage, ob das erhöhte Wohngeld angerechnet werden darf. Denn es dient ja zur Zahlung der erhöhten Mietkosten – und nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes. Deshalb haben wir erreicht, dass die Verwaltung prüft, ob Wohngeldempfangende weiterhin den Leipzig-Pass erhalten, auch wenn ihr Einkommen durch das erhöhte Wohngeld nicht mehr als gering gilt. Auch in Einzelfällen muss eine einkommensbezogene Prüfung für die Erteilung von Leipzig-Pässen erfolgen können.