Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien an die LWB
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister prüft, ob und wie Wohnimmobilien kommunaler Unternehmen und solche, die unter anderem aufgrund von Eingemeindungen unter die Verwaltung des Liegenschaftsamtes gefallen sind, an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) übertragen werden können.
2. Ergibt die Prüfung, dass diese Übertragung möglich und sinnvoll ist, wird bis Ende des 1. Quartals 2014 ein Konzept erarbeitet, das aufzeigt, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung solcher Wohnimmobilien an die LWB erfolgen kann.
Begründung:
Um Abstimmungsdefiziten, Effizienzverlusten und Steuerungsnachteilen entgegenwirken zu kommen, soll geprüft werden, ob und wie die Übertragung der nicht unerheblichen Wohnungsbestände von Liegenschaftsamt und anderen kleineren kommunalen Firmen an die LWB erfolgen kann.
Die Stadt Leipzig ist unter anderem durch Eingemeindungen zu Immobilienbesitz gekommen, der momentan durch das Liegenschaftsamt verwaltet bzw. veräußert wird. Um zu verhindern, dass Immobilien veräußert werden, die ins Portfolio der LWB passen und die Versorgung mit preiswerten Wohnraum im gesamten Stadtgebiet begünstigen würden, soll geprüft werden, ob und wie eine Übertragung dieser Immobilien an die LWB sinnvoll und zielführend gestaltet werden kann. Zudem haben auch verschiedene kommunale Unternehmen Wohnimmobilien in ihrem Besitz, deren Übertragung an die LWB sinnvoll sein kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird ein Konzept erarbeitet, das darstellt, unter welchen Bedingungen die Überführung von städtischen Wohnimmobilien in das Eigentum der LWB erfolgen kann.