Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 1. Januar 2005 traten neue Grenzwerte für Feinstaub im Zusammenhang mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in Kraft. Danach müssen Pläne zur Luftreinhaltung flächendeckend für Städte und Gemeinden erarbeitet werden.
Neben vielen Großstädten in der Bundesrepublik ist auch Leipzig direkt betroffen, da hier die Werte in den letzten Jahren zum Teil überschritten wurden. Nur an höchstens 35 Tagen im Jahr darf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm Staub in einem Kubikmeter Luft überschritten werden.
Wir fragen daher an:
- Wer ist zuständig für die Erarbeitung der Luftreinhaltepläne? Ist die Stadt überhaupt in der Lage, Änderungen zu vollziehen?
- Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie?
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Welche Maßnahmen plant die Stadt, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
- Sind der Stadt schon Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bzw. durch Umweltverbände bekannt? Wenn ja, wie viele?
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- Welche Maßnahmen plant die Stadt, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
- Sind der Stadt schon Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bzw. durch Umweltverbände bekannt? Wenn ja, wie viele?