Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Antrag der SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
- einen Ansprechpartner für die Beschäftigten nach den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu benennen
- die Führungskräfte in der Verwaltung über die Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem AGG zu schulen und zu informieren
- die Beschäftigten umfassend über die sie betreffenden Möglichkeiten des AGG und die Benennung des Ansprechpartners zu informieren
- zusammen mit den Eigenbetrieben der Stadt und den stadtnahen Unternehmen gemeinsame Schulungen und Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des AGG- sowohl für dessen Auswirkungen als Arbeitgeber als auch als Anbieter von Waren. Dienstleistungen und Wohnungen – durchzuführen
- anlässlich des „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle 2007“ ein Konzept für öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der damit betrauten Gremien und Partnern der Stadt zu entwickeln und umzusetzen.
Begründung:
erfolgt mündlich