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Umsetzung des Landesprogramms im Bereich öffentlich geförderte Beschäftigung

Am 14. November 2017 wurde die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt“ öffentlich bekannt gemacht. Diese bietet die Möglichkeit, ergänzend zu bisher bestehenden Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, auf Landesmittel zurückzugreifen und das Angebot so zu erweitern. Ein Hinweis zu diesem Angebot findet sich auf den Informationsplattformen des Jobcenters Leipzigs allerdings bisher nicht. Daher fragen wir an:

  1. Plant das Jobcenter Leipzig, sich auf das Landesprogramm zu bewerben? Falls nein, warum nicht?
  2. Wie können die Kunden des Jobcenters Leipzig am besten von den Möglichkeiten des Programms profitieren?
  3. Werden mögliche Träger über dieses Angebot informiert? Wenn ja, wann?
  4. Ist eine Veröffentlichung auf der Internetpräsenz des Jobcenters geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  5. Besteht die Möglichkeit, die personelle Ausstattung der Schulbibliotheken über diese Maßnahme abzusichern?
  6. Wann kann mit dem Beginn der Förderung in Leipzig gerechnet werden?