Kinderärztliche Versorgung in Leipzig – Antwort der Verwaltung
Antwort: Die Sicherstellung einer flächendeckenden und ausreichenden ambulanten vertragsärzt-lichen Versorgung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und erfolgt durch das gesetzlich vorgegebene Instrument der Bedarfsplanung. Grundlage hierfür ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen erlassene Bedarfsplanungs-Richtlinie, die…



















