Antwort: 

Die Sicherstellung einer flächendeckenden und ausreichenden ambulanten vertragsärzt-lichen Versorgung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und erfolgt durch das gesetzlich vorgegebene Instrument der Bedarfsplanung. Grundlage hierfür ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen erlassene Bedarfsplanungs-Richtlinie, die bundesweit Gültigkeit besitzt.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt deshalb auf Grundlage einer Antwort der Kassen-ärztlichen Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig vom 11. Juni 2018.

1)        Wie viele Kinderärzte gibt es aktuell in Leipzig?

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen schreibt, dass in Leipzig derzeit 56,75 Kinderärzte zugelassen bzw. bedarfsplanungsrelevant angestellt sind. Die Verhältniszahl für Kinder- und Jugendärzte für die Stadt Leipzig ist 1.740 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt.

Die Kassenärztliche Vereinigung berichtet weiter, dass der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen am 2. Mai 2018 den Planungsbereich Leipzig um eine Kinderarztstelle erweitert und eine bislang an abrechenbaren Leistungen begrenzte Anstellung automatisch in eine vollwertige Anstellung ohne Leistungsbeschränkungen gewandelt habe. Da diese Stelle bei der Berechnung des Versorgungsgrades unmittelbar berücksichtigt wurde, sei damit der Zustand „gesperrter Planungsbereich“ wieder hergestellt.

1a) Wie viele Kinder versorgen diese durchschnittlich?

Wie viele Kinder jeder Kinderarzt tatsächlich versorgt, ist der Stadt Leipzig nicht bekannt.

2)        Sind die Kinderarztpraxen über die Stadt gleichmäßig verteilt und gibt es Ortsteile, die unterversorgt sind? Wenn ja, welche?

Entsprechend der Bedarfsplanungs-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses sind die Kinderärzte eine Arztgruppe der allgemeinen fachärztlichen Versorgung. Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Insofern wird für die Stadt Leipzig insgesamt geplant und eine Bedarfsplanung nach Ortsteilen nicht durchgeführt.

3)        Wie schätzt die Stadt Leipzig die kinderärztliche Versorgungsstruktur ein?

3a) Betrachtet die Stadt Leipzig, dass keine Wichtung innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung stattfindet, auch als problematisch?

Ohne eine aussagekräftige Datengrundlage kann hier von Seiten der Stadt Leipzig keine seriöse Einschätzung abgegeben werden.

3b)  Sind der Stadt Leipzig Fälle bekannt, wo Kinderarztpraxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen? Wenn ja, wie viele Fälle sind hier benannt?

In den letzten Jahren haben sich vereinzelt Bürger an die Stadt Leipzig gewandt, die Schwierigkeiten hatten mit ihrem Neugeborenen einen behandelnden Kinderarzt zu finden. Der Stadt Leipzig liegen keine stadtweiten Zahlen vor.

3c) Wenn die Stadt Leipzig eine Unterversorgung bei Kinderärzten in Leipzig annimmt, inwiefern kann sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, dass die Anzahl der Kinderarztpraxen erhöht werden kann?

Der Beigeordnete für Jugend, Soziales und Gesundheit hat sich im Februar 2016 in einem persönlichen Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für die Schaffung neuer Vertragsarztsitze eingesetzt.
4)        Nach Presseberichten zur sächsischen Bedarfsplanung 2016 haben sich die KV und die Landesverbände der Kassen darauf geeinigt, einen eigenen Weg in der kinderärztlichen Versorgung in Sachsen zu gehen. Abweichend von der bundesweiten Bedarfsplanungs- Richtlinie sollen mehr Kinderärzte in die sächsische Bedarfsplanung aufgenommen werden.

4a) Wurde diese Änderung der Bedarfsplanung bereits umgesetzt?

4b)Wenn ja, wurden daraufhin in der Stadt Leipzig bereits mehr Kinderärzte zugelassen und wenn ja, wie viele?

Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

„Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hat bereits in Abstimmung mit den Landesver­bänden der Krankenkassen eine an die realen Verhältnisse in Sachsen gegenüber der bundesweiten Verhältniszahl (2.405 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt) angepasste Verhältniszahl von 1.740 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt berechnet, die erstmals durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zur Feststellung von Zulassungs­beschränkungen im Oktober 2016 angewendet wurde. Die Anwendung dieser angepassten Verhältniszahl, mit der die häufigere Inanspruchnahme des Kinderarztes in den ostdeut­schen Bundesländern berücksichtigt wird, hatte eine deutliche Absenkung der Versorgungs­grade zur Folge. Damit konnte die Gefahr, dass Nachbesetzungen von kinderärztlichen Praxen vom Zulassungsausschuss hätten abgelehnt werden müssen, wenn der Versor­gungsgrad – wie vom Gesetzgeber verlangt – einen Wert von 140 % übersteigt, weitest­gehend abgewendet werden. Zulassungsmöglichkeiten haben sich unmittelbar im Zusammenhang mit der Anwendung der angepassten Verhältniszahl nicht ergeben. Allerdings sind im Nachhinein, partielle Öffnungen für Kinderärzte erfolgt.“