Änderungsantrag zur Vorlage “Konzeptverfahren an städtischen Grundstücken für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen”
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch nachfolgende Punkte ergänzt:
3. Eine Evaluation des Verfahrens und des Kriteriensets wird dem Stadtrat inklusive ggf. notwendiger Lösungsvorschläge frühzeitig bzw. bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2020 vorgelegt.
4. Im Zuge der Evaluation wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen für eine Absenkung des Erbbauzinses auf 2,1 % des Bodenwertes p. a. einzusetzen.
5. Außerdem soll im Rahmen der Evaluation die Konzeptvergabe, in der die Anhandgabe zum Zuge kommt, geprüft und umgesetzt werden.
Begründung:
Zu BP 3: Das aktuelle Konzeptvergabeverfahren sowie das Kriterienset sollen nach einem Jahr evaluiert werden, um nach ersten Erfahrungen mit den Verfahren möglicherweise nachsteuern zu können.
Zu BP 4: Der Oberbürgermeister soll sich gegenüber dem Freistaat dafür einsetzen, dass eine Absenkung des Erbbauzinses auf 2,1 Prozent des Bodenwerts möglich wird, um so die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zusätzlich zu befördern.
Zu BP 5: Da gemeinschaftliche Wohngruppen Zeit brauchen, um die Finanzierung, Planung und Mitgliederstruktur abschließend vorzuhalten, kann in einer Konzeptvergabe beispielsweise nur das Konzept abgefragt werden, in dem die Nutzungen und erste Ideen zur Gestaltung skizziert werden. Erfolgt der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft, erhält diese per Anhandgabe einen zeitlich befristeten Rahmen – in der Regel ein Jahr -, um die Themen Finanzierung, Planung und Mitgliederstruktur abschließend zu bearbeiten und der Kommune darzulegen. Meistens gewähren die Kommunen die Anhandgabe kostenlos, mittlerweile gibt es aber auch Regelungen, dass ein bestimmter Prozentsatz des Kaufpreises bzw. der Pacht zu zahlen ist, der bzw. die dann im Falle des Grundstückserwerbs auf den Kaufpreis angerechnet wird.