Änderungsantrag zu „Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung – Standortempfehlung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)“ (VII-DS-02869)

Beschlussvorschlag

Der Beschlusspunkt 6 wird folgendermaßen ergänzt:

6.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein Raumstandardkonzept für ein zukunftsfähiges Bürokonzept für die Verwaltungszentren bis 2023 zu erarbeiten und in geeigneter Weise dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben. Das Konzept soll die Ziele eines modernen Bürgerservice entsprechend der Vorlage VII-DS-00630-DS-01 sowie moderne Arbeitsplätze mit einem durchschnittlichen Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,8 verfolgen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob der Gleichzeitigkeitsfaktor weiter (bspw. auf den Wert 0,7 bzw. 0,6) gesenkt werden kann, sofern die technische Ausstattung der Arbeitsplätze sowie eine vollständige digitale Aktenführung dies ermöglichen und ein Gesundheit förderndes Arbeiten dadurch unterstützt wird.

Folgender Beschlusspunkt wird ergänzt:

8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass an den Verwaltungsliegenschaften sichere, überdachte Fahrradabstellplätze, in denen die Infrastruktur zum Laden vom E-Bikes vorgehalten wird, sowie Umkleide- und Duschmöglichkeiten geschaffen werden.

Begründung

Zu 6.) Mit einer weiter fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsarbeit besteht die Möglichkeit, dass mehr Angestellte die Angebote wie mobilen Arbeit bzw. Home-Office nutzen können. Die Stadtverwaltung würde dadurch die vorhandenen Räumlichkeiten effizienter nutzen und zudem Kosten sparen können. Grundvoraussetzung dafür muss allerdings sein, dass flächendeckend mobile Rechentechnik zur Verfügung steht und digitale Lösungen zur Aktenverwaltung bereitstehen, die auch eine den datenschutzrechtlichen Belangen entsprechende Bearbeitung von mitunter hochsensiblen, personenbezogenen Daten auch außerhalb von Verwaltungsliegenschaften ermöglichen.

Zu 8.) Die Stadt Leipzig bezeichnet sich als fahrradfreundliche Kommune und die Stadtverwaltung selbst fördert, dass ihre Beamten und Angestellten den Weg zur Arbeit mit dem Rad zurücklegen, weil das der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs dient und vor allem einen positiven Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, wenn die Stadtverwaltung an bzw. in den Verwaltungsgebäuden auch eine entsprechende Infrastruktur vorhält, die es attraktiv machen, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren.