Änderungsantrag zum Antrag „Fallzahlbegrenzung im Leistungsbereich Vormundschaften / Pflegschaften“

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Personalschlüssel von maximal 1:45 sowohl für Amts- als auch Vereinsvormundschaften einzuführen. Nach einem Jahr soll diese Änderung evaluiert und in dem Zusammenhang geprüft werden, ob eine weitere Absenkung der Fallzahlen pro Bearbeiter notwendig ist.

Begründung:

Eine Absenkung er Fallzahlen ist sinnvoll, allerdings ist eine Absenkung um 20 Prozent, wie in der Neufassung vorgeschlagen, sehr erheblich. Eine Absenkung um 10 Prozent und eine anschließende Evaluation dieser Maßnahme, wobei in dem Zusammenhang geprüft werden soll, ob eine weitere Verringerung der Fallzahlen notwendig wäre, erscheint zielführender.